Mit den als Anlagen beigefügten Entwürfen der Naturschutzgebietsverordnung, der Verordnungskarte, der Übersichtskarte und der Begründung zur Naturschutzgebietsverordnung wird das offizielle Beteiligungsverfahren zur Ausweisung des geplanten Naturschutzgebietes „Liebenauer Gruben“ eingeleitet.

 


Beratungsgang:

 

Dipl.-Ing. Gänsslen gibt einleitend einen kurzen Rückblick auf die Entwicklung seit dem Antrag der NABU-Kreisgruppe Nienburg auf Unterschutzstellung des Schutzwürdigen Gebietes im Jahr 2006 auf.

Besonders hervorzuheben sind dabei die in den Verordnungsentwurf eingearbeiteten naturschutzfachlich begründeten Einschränkungen der Jagd und des Angelsportes, die durch Entscheidung des Jagdbeirates vom 26.01.2012 auch aus jagdbehördlicher Sicht umfänglich mitgetragen werden.

 

KTA Brieber lobt die gute Entwicklung des Gebietes, die auch an der Ansiedlung des Fischadlers erkennbar ist, und würdigt das tolle Engagement des NABU.

 

KTA Sanftleben und beratendes Mitglied Rösler würdigen die im Gebiet eingetretenen Entwicklungen sowie das begonnene Projekt als herausragend mit bundesweitem Leuchtturmcharakter.

 

KTA Podehl begrüßt insbesondere die trotz der Kompetenzüberschneidungen gefundene praktische einvernehmliche, von Jagd- und Naturschutzbehörde getragene gemeinsame Lösung.  

 

 

 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen