Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Das Gremium nimmt Kenntnis.


Beratungsgang:

 

Im Rahmen der dieser Sitzung vorausgegangenen Bereisung wurde in Calle Station gemacht. Hier erläuterte Dipl.-Ing. Callies vor Ort, dass man vor etwa zwei Jahren schon mit dem damaligen Ausschuss für Kreisstraßen an dieser Stelle gestanden hat.

 

Mit den Trägern öffentlicher Belange wie Polizei, Untere Naturschutzbehörde, Verkehrsbehörde und Gemeinde haben inzwischen Abstimmungsgespräche stattgefunden. Hinsichtlich der Entwässerung, die teilweise nicht geregelt ist, müssen noch abschließende Gespräche mit der Unteren Wasserbehörde, dem Wasserverband und der Gemeinde geführt werden. Die Verkehrsbehörde hat für längere Streckenabschnitte einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h zugestimmt, sodass in diesen Bereichen keine Schutzplanken erforderlich werden.

 

Im Juni 2012 wird voraussichtlich der Vorentwurf mit verbindlichen Kosten vorliegen. Derzeit ist die Maßnahme mit rund 660.000,00 € eingeplant. Aufgrund der schwierigen örtlichen Gegebenheiten und wegen der in Teilbereichen notwendigen Grunderwerbsverhandlungen soll die Maßnahme nicht ohne Planfeststellungsverfahren ausgeführt werden. Das Planfeststellungsverfahren wird im August 2012 eingeleitet und der Planfeststellungsbeschluss wird für Ende 2012 erwartet.

 

BD Wehr ergänzt, dass das Kostenvolumen von 660.000,00 € Stand der Schätzung von vor einigen Jahren war. Inzwischen kommen Kostenfortschreibungen und Kostenerhöhungen aufgrund der Entwässerungsproblematik und der Bestimmungen der RPS bezüglich der Leiteinrichtungen hinzu. Die Aufteilung der Kosten wird in einer Vereinbarung zwischen Landkreis und Gemeinde geregelt.