Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1

Für vorgezogene Radwegebaumaßnahmen, die auf Wunsch einer Gemeinde durchgeführt werden, ist Voraussetzung, dass eine Förderung nach dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG) gezahlt wird und dass die Gemeinde den Eigenanteil des Landkreises übernimmt. Im Hinblick auf den Wegfall der Zweckbindung des EntflechtG ist diese Zusicherung auch für den Fall zu geben, dass ein geringerer Förderanteil als vorgesehen gewährt wird.

 

Die Betriebs- und Unterhaltungskosten für einen solchen Radweg werden vom Landkreis Nienburg/Weser als Straßenbaulastträger getragen.

 

Gemeinde und Landkreis regeln die Modalitäten im Rahmen einer Vereinbarung.


Beratungsgang:

 

Kreisrat Schwarz erläutert, dass es immer wieder Wunsch von Gemeinden ist, einzelne Radwege zu bauen. Nach der Beschlusslage von Mai 2010 ist bei solchen Radwegen die Übernahme der Investitionskosten sowie der Betriebs- und Unterhaltungskosten durch die Gemeinde vorgesehen. Hierbei sind in den ersten Jahren keine Reparaturkosten zu erwarten, sondern nur Verkehrssicherungsarbeiten auszuführen.

 

Beim Landkreis Diepholz stellt sich die Situation ähnlich dar, jedoch werden hier die Investitionskosten nach dem fiktiven Zeitpunkt der Realisierung an die Gemeinde zurückgezahlt. Dieses Modell ist allerdings nicht zu empfehlen. Er schlägt daher vor, einen Beschluss zu fassen, wonach der Investitionszuschuss der Gemeinden in Anspruch genommen wird, ohne dass eine spätere Rückzahlung erfolgt. Dafür sollen die Betriebs- und Unterhaltungskosten aber vom Landkreis getragen werden. Zu diesem Thema gab es auch schon intensive Diskussionen mit den Hauptverwaltungsbeamten.

 

KTA Andermann erkundigt sich, ob die Regelung hinsichtlich der Vorfinanzierung beim Landkreis Diepholz erst neu eingeführt worden ist.

 

Kreisrat Schwarz entgegnet, dass ihm keine Erfahrungen hierzu aus dem Landkreis Diepholz bekannt sind, sondern dass dies die derzeitige Beschlusslage beim dortigen Landkreis ist. In Nienburg stellte sich die Situation 2010 so dar, dass aufgrund der hiesigen Haushaltslage vorerst keine Fortführung des Radwegebaus erfolgen sollte. Wie sich die Haushaltssituation entwickelt ist nicht bekannt. Die Prioritäten der Radwegebaumaßnahmen sollen neu geordnet werden, wobei hinsichtlich der Umsetzung noch keine Aussage getroffen werden kann.

 

KTA Westermann bemerkt, dass der Radwegebedarfsplan fortgeschrieben werden soll, hinsichtlich der Finanzierung aber keine Zusagen gemacht werden. Evtl. müsste im Einzelfall eine Entscheidung getroffen werden.

 

KTA Waering führt aus, dass das Büro Dr. Theine für den Flecken Steyerberg einen Radwegebedarfsplan erarbeitet hat. Die Beschlusslage des Landkreises ist dem Rat des Flecken Steyerberg bekannt. Der Landkreis erhöht durch den Radweg K 50 Steyerberg - Sarninghausen sein Vermögen, über die Finanzierung sind sich die Gemeindegremien einig. Der Radweg sollte nunmehr gebaut werden, damit ein langer Weg jetzt sein Ende findet.

 

KTA Andermann berichtet, dass für den Radweg K 37 von der B 214 bis zum Freibad Steimbke bereits ein Konzept vorliegt. Dieses müsse jetzt umgesetzt werden. Mit der Gemeinde ist bereits ein Abstimmungstermin vereinbart worden. Wenn in 2012 das Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird, müsste die Bauausführung dieser etwa 100.000 € teuren Maßnahme in 2013 möglich sein.

 

Ltd. BD Schindler betont, dass eine Vorfinanzierung auf keinen Fall erfolgen sollte, weil die Folgekosten für die Unterhaltung und den Betriebsdienst vorhanden sind und auch bei einer Co-Finanzierung nicht unterschätzt werden dürfen.

 

Vorsitzender KTA Kesebom unterstreicht noch einmal, dass je mehr Unterhaltungskosten der Landkreis übernehmen muss, desto weniger gebaut werden kann. Dies war der Grund für die Beschlussfassung in 2010. Hinzu kommt, dass Ende 2013 aufgrund des Wegfalls der Zweckbindung beim Entflechtungsgesetz (EntflechtG) vom Land geförderte Maßnahmen evtl. nicht mehr mit 60 % bezuschusst werden, dann müssen die Gemeinden einen höheren Anteil zahlen.

 

KTA Bomhoff fragt, ob ein Beschluss vorliegt, in dem eine feste Summe für Neubau und Unterhaltung festgelegt worden ist.

 

Ltd. BD Schindler erklärt, dass die Verkehrssicherungspflicht ständig wahrgenommen werden muss. Pro Kilometer Radweg muss man mit bis zu 1.200 € pro Jahr rechnen, wobei in den ersten zwei bis drei Jahren weniger Kosten entstehen. Wenn man jedoch die Unterhaltung nicht vornimmt, ist ein Substanzerhalt nicht gesichert.

Auch wenn das Gesamtvolumen mit einer bestimmten Summe vorgegeben ist, muss für die Unterhaltung genug Geld übrig bleiben.

 

Kreisrat Schwarz ergänzt, dass es eine Frage ist, wie viel Finanzen für das Thema Radweg zur Verfügung gestellt werden. Als zweite Frage stellt sich bei einem „geschenkten Radweg“, ob hier der Restbuchwert mit „Null“ angesetzt werden müsste. Trotzdem ist zu beachten, was eine Investition für den zweiten Lebenszyklus kosten würde. Hierfür wären beim Bau weiterer Radwege die nötigen Finanzmittel zurückzulegen.

 

Zum Bau des Radweges K 37 kann derzeit keine Aussage gemacht werden, wann dieser sicher gebaut werden kann. Bei den Radwegen an Landesstraßen kann man aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte je Geschäftsbereich von durchschnittlich rd. 3,5 km Neubau pro Jahr ausgehen. Für den Kreisstraßenbereich bestünde die Möglichkeit, beispielsweise eine durchschnittlich pro Jahr zu bauende Radwegstrecke festzulegen.

 

KTA Sieling ist der Ansicht, dass der Vorschlag, Betriebs- und Unterhaltungskosten durch den Landkreis zu zahlen und den Rest von der Gemeinde zu finanzieren, ein guter Kompromiss ist.

 

Ltd. BD Schindler unterstreicht, dass der Landkreis als Verkehrssicherungspflichtiger verantwortlich ist, sobald der Radweg für den öffentlichen Verkehr freigegeben wurde. Hierbei entstehen sowohl Kosten für den Winterdienst, als auch für die Sommerpflege usw.

 

KTA Bomhoff betont noch einmal, dass er nicht dagegen ist, die Radwege zu unterhalten und hierfür einen Geldbetrag anzusetzen. Er möchte vielmehr wissen, wie die Aufteilung zwischen Neubau- und Unterhaltungskosten ist und ob es einen Beschluss hierfür gibt.

 

KTA Schmidt gibt zu bedenken, wenn alle Gemeinden überall an Kreisstraßen Radwege bauen würden, müsste der Landkreis die Unterhaltung leisten. Man sei bei einem Punkt angekommen, wo kein Geld mehr für Neubaumaßnahmen vorhanden ist. Da das finanzielle Volumen beschränkt ist, muss man die Kosten im Auge behalten.

 

KTA Waering erinnert daran, dass der Landkreis Nienburg/Weser am Wettbewerb „Fahrradfreundlicher Landkreis“ teilgenommen hat.

 

Kreisrat Schwarz meint, dass hinsichtlich der derzeit bestehenden Ängste im Rahmen der Konsolidierung geprüft wird, was möglich ist.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 1 Enthaltung