Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Abstimmung: Ja: 12

a)

Die als eigenfinanzierte Maßnahme geplante Deckschichterneuerung für eine Teilstrecke im Zuge der K 4 wird um ein Jahr verschoben, um Planungen für eine Sanierungsmaßnahme auf der Strecke Linsburg – Wenden machen zu können und eine Bezuschussung der Sanierung nach GVFG/EntflechtG prüfen zu können.

 

b)

Den veränderten Mittelanmeldungen für das Produkt 55120 wird zugestimmt.


Beratungsgang:

 

KAR Stankewitz trägt vor, dass Herr Kreisrat Schwarz schon während der Bereisung erläutert hat, dass im Rahmen der Konsolidierung Einsparungsmöglichkeiten überprüft werden sollen.

 

Die Deckschichterneuerung im Zuge der K 4 ist eine eigenfinanzierte Maßnahme, die eigentlich möglichst nicht hinausgezögert werden sollte. Wenn sich jedoch hinsichtlich der geplanten Kostenschätzung für eine grundlegende Erneuerungsmaßnahme aufgrund der heutigen Bereisung herausstellt, dass diese im Vergleich zu einer eigenfinanzierten Maßnahme für den Landkreis günstiger ist, schlägt die Verwaltung vor, die eigenfinanzierte Maßnahme um 1 Jahr zu verschieben.

 

Für den Nachtragshaushalt ist eine Mittelbeantragung für die Bahnübergangsmaßnahme der VGH über die K 151 Heithüser Straße in Hassel erforderlich geworden. Für diese drittveranlasste Maßnahme der VGH hat der Landkreis als Straßenbaulastträger der K 151 ein Drittel der Kosten zu tragen. Eine Abschlagsforderung in Höhe von 33.000 € liegt bereits vor, so dass sich die Notwendigkeit einer Veranschlagung im Rahmen des Nachtragshaushaltes ergibt.

 

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) soll den Auftrag erhalten, eine Untersuchung der K 4 durchzuführen und einen Kostenvergleich zwischen bisher geplanter eigenfinanzierter Maßnahme (Deckschichterneuerung) und förderfähiger Fahrbahnerneuerungsmaßnahme vorzunehmen.

 

KTA Westermann fragt, ob es möglich wäre, eine 20 %ige Absenkung der Mittel im Haushalt aufzunehmen.

 

KAR Stankewitz entgegnet, dass eine pauschale Absenkung nicht immer zum Erfolg führt. Eine sparsame Mittelverwendung ist immer beachtet worden. Die Ansätze für 2012 sind schon eng geschnürt und nach einer vorhergehenden Priorisierung der Maßnahmen auf das Notwendigste beschränkt. Bei einer Kürzung um 20 % müsste die fachliche Gewichtung außer Acht gelassen werden.

 

BD Wehr fügt hinzu, dass jede einzelne Maßnahme im Bauprogramm – wie z. B. die K 34 oder die K 139 – zusammen mit der NLStBV geprüft worden ist. Künftig droht die Gefahr, dass die 60 %ige Förderung nach dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG) ausfällt und auch solche Maßnahmen zu 100 % eigenfinanziert werden müssen.

 

Die angeforderten Mittel für die Eisenbahnkreuzungsmaßnahme im Zuge der K 151 sind erforderlich. Einziger Einsparungsvorschlag zur Entlastung der Kreditaufnahme wäre die Prüfung, ob sich bei der K 4 eine Fördermöglichkeit durch Bauklassenerhöhung ergibt. Sofern sich diese nicht rechnet, sollten die in 2012 veranschlagten Mittel in Höhe von 220.000 € in 2013 als eigenfinanzierte Maßnahme umgesetzt werden.

 

KAR Stankewitz ergänzt, dass im Rahmen der gemeinsamen Prüfung mit der NLStBV geprüft worden ist, welcher Beitrag zur Haushaltsentlastung möglich ist. Hinsichtlich der eigenfinanzierten Maßnahme K 4 wäre es möglich, diese bis Ende 2012 hinauszuschieben und erst im September/Oktober 2012 die Vergabe vorzunehmen. Bis dahin könnte eine Vergleichsberechnung vorliegen.

 

Kreisrat Schwarz erklärt, dass eine Kürzung bei den Unterhaltungskosten im früheren Verwaltungshaushalt nicht seriös wäre, weil dann evtl. eine Straße gesperrt werden müsste, weil nicht nur die Deckschicht, sondern auch die Tragschicht kaputt sein könnte. Außerdem ist jedes Jahr ein Winterdienst notwendig. Bei den Investitionen sind durch die Vergabe von Bauarbeiten im Zuge der K 34 rd. 800.000 € beauftragt worden. Dieser Betrag bindet bereits etwa ein Drittel des Gesamtvolumens für das Produkt Kreisstraßen, ist aber trotzdem für die Fortführung der Maßnahme erforderlich.

 

Eine 20 %ige „Abschussquote“ festzulegen, wäre gegenüber anderen Ausschüssen schwierig.

 

KTA Andermann überlegt, was bei der K 4 der richtige Weg sein könnte. Jetzt nur eine Teilstrecke zwischen Linsburg und Wenden zu sanieren ist nicht sinnvoll. Wenn sich herausstellt, dass eine Sanierung ausreicht, ist dies auch noch in 2013 möglich. Nach der bis dahin vorgenommenen Untersuchung hat man dann aber die Sicherheit zu sagen, was die richtige Lösung ist.

 

Vorsitzender KTA Kesebom würde anschließend im Rahmen des Bauprogramms überdenken, welche Maßnahme durchgeführt werden soll.

 

Kreisrat Schwarz schlägt vor, für 2012 ein Moratorium für die K 4 zu beschließen und daher die eigenfinanzierte Maßnahme bis zum Vorliegen der Kostenschätzung zunächst aufzuschieben.

 

KTA Schmidt stellt den Antrag, in Abänderung des Beschlussvorschlages folgenden Beschluss in Form von zwei Teilbeschlüssen zu fassen:

 

a)    Die als eigenfinanzierte Maßnahme geplante Deckschichterneuerung für eine Teilstrecke im Zuge der K 4 wird um ein Jahr verschoben, um Planungen für eine Sanierungsmaßnahme auf der Strecke Linsburg – Wenden machen zu können und eine Bezuschussung der Sanierung nach GVFG/EntflechtG prüfen zu können.

b)    Den veränderten Mittelanmeldungen für das Produkt 55120 wird zugestimmt.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen für Punkt a) und b).