Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

Auf Nachfrage von Herrn Jänsch wie hoch die Abstände zu Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten seien entgegnet Dipl.-Geogr. Rohlfing, dass im Entwurf ein Abstand von 200 m zu NSG – Gebieten als Ausschlusskriterium festgelegt worden sei. Bei Landschaftsschutzgebieten sei ein Abwägungskriterium festgelegt worden. Dort müsse je nach Wertigkeit des Landschaftsschutzgebietes ein Abstand im Genehmigungsverfahren festgelegt werden.