Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Den Abwägungsvorschlägen und Empfehlungen zu den vorgebrachten Hinweisen, Anregungen und Bedenken wird grundsätzlich zugestimmt. Auf Grundlage dieser Vorschläge soll ein Änderungsentwurf erarbeitet und ausgelegt werden.

 

Der Abstand zur Wohnbebauung soll von derzeit 300 m auf 500 m zu Einzelwohnbebauung im Außenbereich (Wohngebäude außerhalb von Gebieten mit Wohnbebauung) und von 500 m auf 800 m zu Gebieten mit Wohnbebauung (geschlossene Siedlungen) bei der Planung der Vorranggebiete zu Grunde gelegt werden. Diese vergrößerten Vorsorgeabstände sollen in dem Änderungsentwurf der Verwaltung konkretisiert und begründet werden.

Im Internet werden Informationen zu Fragen möglicher gesundheitlicher Auswirkungen durch den Betrieb von Windenergieanlagen bereitgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausweisung der Flächen im Bereich des IVG-Geländes in Liebenau/Steyerberg als Eignungsfläche für die Windenergienutzung sowie die Einbeziehung des Suchraumes 115 in das Vorranggebiet 14 (Leese/Loccum) zu prüfen.

 

Der Umweltbericht wird gemäß Abwägungsvorschlägen fortgeschrieben.


Beratungsgang:

 

Dipl.-Geogr. Rohlfing erläutert kurz die Historie des Verfahrens und beginnt dann die als Anlage 1 anliegende Präsentation, gegliedert nach den Themen der Beschlussvorlage, vorzuführen. Nach jedem Thema gibt es die Möglichkeit zur Diskussion.

 

1.  Allgemein

Das Gremium stimmt ohne weiteren Beratungsgang den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu.

2.  Wohnen

KTA Warnecke erläutert, dass bei diesem Thema die drei Aspekte Energiewende, Bewohner und Windkraftbetreiber berücksichtigt werden müssten.

KTA Dr. Weghöft erläutert, dass dieses Thema lange in der Fraktion diskutiert worden sei. Er führt aus, dass nicht im gesamten Kreisgebiet dieselbe Siedlungsstruktur vorzufinden sei. Jedoch müssten die Interessen aller Beteiligten beachtet werden. Daher sei die Fraktion der CDU für einen Abstand von 500 m zu Einzelwohnbebauung und 800 m zu geschlossenen Siedlungen.

KTA Brunschön führt aus, dass die Energiewende in Deutschland gewollt sei. Er sehe jedoch die Abstände 700 m / 1000 m als rechtlich problematisch und den Verwaltungsvorschlag von 450/700 m als bürgerunfreundlich an. Daher könne die SPD Fraktion dem Vorschlag der CDU Fraktion zustimmen.

KTA Brüning führt aus, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch geringere Abstände mittragen würde, um die Energiewende schneller voranzubringen. Jedoch schließe sich seine Fraktion auch dem Vorschlag der CDU Fraktion an.

KTA Leseberg erläutert, dass die Wählergemeinschaft tendenziell 700 m / 1000 m befürwortet. Vor dem Hintergrund der Gerichtsfestigkeit würde die Wählergemeinschaft ebenfalls dem Vorschlag der CDU Fraktion zustimmen.

KTA Warnecke lässt den Vorschlag der CDU Fraktion zum Thema Wohnen abstimmen.

Der Vorschlag wird einstimmig beschlossen. Im Übrigen stimmt das Gremium den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu.

3.  Gesundheit

Dipl.-Geogr. Rohlfing erläutert, dass es keine Untersuchungen gäbe, die belegen würden, dass luftgeleiteter Infraschall gesundheitsgefährdend sei, ebenso wenig, wie Untersuchungen, die einen Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und Windenergieanlagen aufzeigen würden.

Kreisrat Schwarz ergänzt, dass die errichteten Anlagen den Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes unterstünden. Dies bedeute, dass auch bestehende Anlagen ein Anpassungsgebot an den neusten Stand der Technik hätten.

KTA Leseberg fragt nach, ob eine Möglichkeit der besseren Aufklärung unter zu Hilfenahme von Informationsmaterialen bestehe.

Herr Kraetzschmer (PU) schlägt eine zentrale Bereitstellung von Informationen im Internet vor, auf die sich dann der überarbeitete Umweltbericht beziehen könnte.

KTA Warnecke lässt den Vorschlag von Herrn Kraetzschmer zum Thema Gesundheit abstimmen.

Der Vorschlag wird einstimmig beschlossen. Im Übrigen stimmt das Gremium den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu.

4.  Umweltbericht

KTA Dr. Weghöft fragt nach, ob es Untersuchungen gäbe, die Aufschluss darüber bringen, wie viele und welche geschützte Tierarten durch Windkraftanlagen getötet wurden.

Herr Kraetzschmer (PU) entgegnet, dass es keine systematischen Erfassungen von Totfunden gäbe und es auch nicht Aufgabe der Regionalplanung sei, dies zu untersuchen.

KTA Brüning erläutert, dass er Kenntnis darüber hätte, dass der Seeadler, der im Nienburger Bruch nistete, unter einer Windkraftanlage in Nöpke erschlagen aufgefunden wurde. Ferner machte er deutlich, dass seiner Ansicht nach erheblicher Forschungsbedarf auf den Einfluss von Windkraftanlagen auf die Vögel und Fledermäuse bestünde.

Herr Kraetzschmer (PU) führt aus, dass der Seeadler am stärksten durch Windenergieanlagen bedroht sei. In Bezug auf die Gefahren für Fledermäuse gäbe es Untersuchungen. Die Erkenntnisse dieser Untersuchungen seien, dass die Windkraftanlagen bei erhöhter Fledermausaktivität abgeschaltet werden sollten. Herr Kraetzschmer (PU) macht auch hier deutlich, dass eine intensivere Berücksichtigung auf der Ebene der Regionalplanung nicht erforderlich sei.

KTA Brüning ergänzt, dass er ebenfalls erheblichen Forschungsbedarf bei den Zugvögeln sehe, da die Vogelzugrouten derzeit nicht bekannt seien.

Auf die Frage von KTA Leseberg, wann die Erfassung der Avifauna für den Umweltbericht vorgenommen wurde, entgegnet Herr Kraetzschmer (PU), dass eine Geländeuntersuchung im Jahr 2010 vorgenommen wurde.

Kreisrat Schwarz fügt hinzu, dass bei jeder Genehmigung der Windkraftanlagen artenschutzrechtliche Belange geprüft würden. Als Beispiel führt er die Vergrämung von einer geschützten Vogelart (Ortolan), um eine Bohrung in der Gemarkung Deblinghausen (Z7) zu ermöglichen.

KTA Warnecke geht davon aus, dass der Umweltbericht überarbeitet würde bzw. sei und dieser als Grundlage der weiteren Abwägung dient.

Herr Dr. Reye erläutert, dass eine Vergrämung bestimmter Vögel durch Windenergieanlagen im Einzelfall die Folge sei, jedoch nicht als selbstverständlich angenommen werden dürfe. Ziel müsse es sein, Lebensräume zu erhalten und zu schaffen und nicht zu zerstören.

Die Fortschreibung des Umweltberichtes wird einstimmig beschlossen. Im Übrigen stimmt das Gremium den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu.

5.  Technische Infrastruktur

KTA Waering fragt nach, ob die Träger öffentlicher Belange im Genehmigungsverfahren nochmals beteiligt würden, so dass die Trassen bei der Erarbeitung der Vorranggebiete nicht weiter berücksichtigt werden müssten.

Kreisrat Schwarz erläutert, dass im Genehmigungsverfahren alle Träger öffentlicher Belange beteiligt werden, auch Wasser- und Energieversorger.

Die Frage von KTA Leseberg, dass die Abstände zur technischen Infrastruktur an die Gemeinden weitergegeben würden, bestätigt KTA Warnecke. Er führt dabei weiter aus, dass jedoch die Träger öffentlicher Belange im Genehmigungsverfahren Anlass zur Abstandsbestimmung im Einzelfall gäben.

KTA Leseberg fragt nach, ob es richtig sei, dass jetzt durch das Weglassen der Abstände zur technischen Infrastruktur die Flächen der potentiellen Vorranggebiete insgesamt teilweise größer sein als die Entwurfsgebiete, jedoch im Rahmen der Genehmigungen trotzdem Abstände zur technischen Infrastruktur gelten würden.

Dipl.-Geogr. Rohlfing bejaht dies.

Herr Kraetzschmer (PU) führt als Beispiel an, dass es nicht ausgeschlossen sei, dass es in Hochspannungsfreileitungen durch den Rotorschlag der Windenergieanlagen zu Schwingungen kommen könne. Die Probleme variieren jedoch von Anlagentyp zu Anlagentyp. Daher sei es sinnvoller diese Frage auf nachgeschalteter Ebene im Genehmigungsverfahren zu behandeln.

Der Vorschlag wird einstimmig beschlossen. Im Übrigen stimmt das Gremium den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu.

6.    Planungskonzept

KTA Brunschön führt aus, dass er grundsätzlich froh darüber sei, dass im Landesraumordnungsprogramm durch die derzeitige Änderung klare Aussagen zum Thema Windenergie im Wald getroffen werden würden. Er führt dazu weiter aus, dass seiner Ansicht nach die zu erfüllenden Vorraussetzungen nur im IVG-Gelände in Liebenau gesehen werden. Daher sollte für diese Fläche eine gezielte Prüfung vorgenommen werden, so KTA Brunschön.

KTA Dr. Weghöft schließt sich der Auffassung der SPD-Fraktion an. Jedoch solle bedacht werden, dass der Landkreis Nienburg zu den waldärmsten Landkreisen in Niedersachsen gehöre. Dennoch sehe er auch, dass es für das IVG-Gelände in den nächsten Jahrzehnten kaum realisierbare Folgenutzungen außer der Windenergienutzung geben würde. Daher spricht sich KTA Dr. Weghöft ebenfalls für eine Prüfung aus.

KTA Brüning hält fest, dass sich das IVG-Gelände in Liebenau von anderen Waldflächen negativ absetze. Jedoch gibt er zu Bedenken, dass es sich dort trotzdem um Wald handele. Er ergänzt, dass die Windenergienutzung im IVG-Gelände auf Grund der exponierten Lage besondere Auswirkungen auf das Landschaftsbild habe.

KTA Bergmann-Kramer gibt zu bedenken, dass bei einer Ausweisung des IVG-Geländes der 5 km-Abstand zu den einzelnen Vorranggebieten unterschritten sei. Ferner fragt er nach, wie die Ausschöpfung des Offenlandes definiert sei und ob eine Ausweisung des IVG-Geländes als Vorranggebiet für Windenergieanlagen eine Präzedenzwirkung auf andere Wälder im Landkreis Nienburg / Weser hätte.

KTA Waering entgegnet, dass das IVG-Gelände eine bewaldete Industriebrache sei und die exponierte Lage eine gute Windhöffigkeit nach sich ziehe. Ferner werde es eine Erholung des Gebietes nie geben. Daher solle die Möglichkeit zur Windenergienutzung beibehalten werden.

Kreisrat Schwarz führt die als Anlage 2 anliegende Präsentation vor. Er weist daraufhin, dass die Ausschöpfung des Offenlandes in jedem Landkreis anders zu beurteilen sei. Im Landkreis Nienburg stünden derzeit 198 Anlagen. Somit sei Nienburg bereits jetzt an dritter Stelle in Niedersachsen. Jedoch sei noch immer ein sehr hohes Potential gegeben.

KTA Warnecke gibt zu bedenken, dass eine Detailprüfung zum Thema Wald eine Verzögerung in der Aufstellung der Teiländerung des RROP bedeuten könne und schlägt daher vor, das IVG-Gelände in Liebenau als Eignungsgebiet für die Windenergienutzung auszuweisen und eine detaillierte Untersuchung im weiteren Verfahren nach dem Inkrafttreten der Teiländerung Windenergie zu unternehmen.

KTA Schmädeke weist darauf hin, dass bei der Energiewende auch die Nutzung von Photovoltaik und Biogas berücksichtigt werden müsse. Die Windenergienutzung im Wald könne jedoch einen weiteren Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen für die Nutzung regenerativer Energien verhindern.

BOR Pagels erläutert, dass auch bei einer Ausweisung als Eignungsgebiet auch ein Prüfbedarf bei der Erstellung der Teiländerung bestehe. Ferner müsse dann im Flächennutzungsplan eine Konkretisierung erfolgen.

KTA Dr. Weghöft sagt, dass nach fünf Jahren Erstellung der Teiländerung Windenergie nun Antworten folgen sollten. Daher könne er sich dem Vorschlag von KTA Warnecke anschließen.

KTA Brüning gibt den Hinweis, dass das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung derzeit einen Kriterienkatalog für die Öffnung des Waldes erarbeite.

Herr Dr. Reye nimmt Bezug auf die Präsentation von Kreisrat Schwarz und führt aus, dass bei einer Betrachtung des Deckungsgrades der Produktion der erneuerbaren Energien auch die Bewohner der Städte einbezogen werden müssen, da dort die Erzeugung durch Windkraft und Biogas kaum möglich sei. Ferner müsse seiner Ansicht nach bei einer Öffnung des Waldes eine weitere Prüfung auf die Beeinträchtigungen der Avifauna im Wald erfolgen. Er fragt weiter nach, wie der Abstand von 100 m zu Waldfläche im NLT - Papier entstanden sei.

KTA Brüning hat Bedenken, den Abstand zum Wald zu verringern, da Lebensräume gefährdet würden.

Herr Dr. Reye schließt sich den Ausführungen von KTA Brüning an.

Dipl.-Ing. Landschaftsachitektin Siemers schließt sich ebenfalls den Ausführungen von KTA Brüning an und ergänzt, dass das NLT – Papier ein Kompromiss sei, um das Offenland zu vergrößern und den Wald von Windenergie freizuhalten. Bei einem Abstand von 100 m müsse jedoch im Rahmen der Genehmigung im Einzelfall die Avifauna des angrenzenden Waldes begutachtet werden.

KTA Dr. Weghöft fragt nach, wie viele Vorranggebiete von einem Abstandspuffer zum Wald betroffen seien und regt an, dass bei marginalen Veränderungen der Gesamtfläche keine Änderung erfolgen solle.

BOR Pagels führt aus, dass seinem Wissen nach nur wenige Vorranggebiete betroffen seien. Er ergänzt, dass der Abstand von 200 m in der Regel beibehalten werden solle, jedoch der Abstand kein Ausschlusskriterium bleiben solle, sondern Abwägungskriterium werde und in dieser Hinsicht genauer geprüft werden müsse.

Herr Kraetzschmer (PU) unterstützt den Vorschlag, keine Änderungen an dem Abstand vorzunehmen.

Dipl.-Geogr. Rohlfing macht deutlich, dass der Abstand zum Wald statt wie bisher Ausschlusskriterium, zukünftig Abwägungskriterium werden solle.

Kreisrat Schwarz führt aus, dass zum Planungskonzept auch die Nichtausweisung des Bereiches Mensinghausen gehöre. Aus Sicht der Verwaltung sollte der Ausschuss für Regionalentwicklung dies erneut hinterfragen, da seitens der Beteiligten Gemeinden nachdrücklich der Vorschlag vorgetragen wurde, hier ein Vorranggebiet darzustellen.

Dipl.-Geogr. Rohlfing ergänzt, dass in dem Bereich Mensinghausen bereits acht Anlagen errichtet seien und noch zwei weitere Anlagen errichtet werden würden. Die Anlagenbetreiber, die Samtgemeinde Uchte und der Flecken Steyerberg könnten sich dort eine Ausweisung eines Vorrangebietes vorstellen, so Dipl.-Geogr. Rohlfing und führt weiter aus, dass sich die Verwaltung aus naturschutzfachlicher Sicht gegen eine Ausweisung entschieden habe, da dieser Bereich schützenswert sei, weil dort die Wiesenweihe brüte. Ferner habe die Staatliche Vogelschutzwarte das Gebiet aufgrund der wertgebebenden „Wiesenweihe“ als avifaunistisches Gebiet mit nationaler Bedeutung deklariere.

KTA Warnecke führt aus, dass die errichteten Anlagen Ergebnis eines gerichtlichen Vergleiches seien. Ferner erläutert er, dass Vorranggebiete für die Windenergienutzung in nichtsensiblen Bereichen ausgewiesen werden sollen, jedoch der Bereich Mensinghausen sensibel sei.

BOR Pagels erläutert, dass die Regionalplanung Vorsorge betreibe. Bei der Ausweisung der Vorranggebiete im Regionalen Raumordnungsprogramm im Jahr 2003 sei der Bereich Mensinghausen bereits ausgeschlossen worden. Jedoch sei es bei der Erstellung des RROP zu Abwägungsdefiziten gekommen. Die jetzigen Ausweisungen beziehen sich auf neuere Daten und einer fachlich gut begründeten Abwägung, so dass an dieser Stelle kein Vorranggebiet ausgewiesen werden solle. Dies habe zur Folge, dass an dieser Stelle keine weiteren raumbedeutsamen Windenergieanlagen zulässig seien.

KTA Brüning hält fest, dass wenn in Mensinghausen ein Vorranggebiet ausgewiesen werden würde, die Rechtssicherheit des gesamten Konzeptes nicht gegeben sei.

KTA Westermann fragt nach, ob die Gefahr bestehe, dass gegen die Nichtausweisung geklagt werde.

Kreisrat Schwarz erläutert, dass im damaligen Gerichtsverfahren das Vorkommen der Wiesenweihe bereits gewürdigt wurde. Genehmigungsauflage der dort bestehenden Windenergieanlagen sei es, ein Monitoring des Wiesenweihebestandes durchzuführen. Bisher konnte beobachtet werden, dass sich trotz der Anlagen der Bestand der Wiesenweihe erhöht habe.

KTA Sieling erbittet eine Einschätzung, ob die Planungen vor Gericht standhielten, wenn jetzt bewiesen wurde, dass die vorhandene Population nicht gestört werde.

KTA Warnecke entgegnet, dass, wenn keine Fehler in der Abwägung gemacht würden und ein schlüssiges Gesamtkonzept vorläge, das RROP nicht angreifbar sei.

BOR Pagels schätzt ein, dass in jedem Falle gegen die Teiländerung Windenergie geklagt werde.

KTA Dr. Weghöft bekräftigt daher, dass im gesamten Kreisgebiet einheitliche Kriterien gelten müssten.

Das Gremium fasst zum Planungskonzept folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Abstand zu Wäldern von 200 m wird als Abwägungskriterium in den Entwurf eingearbeitet. Die Verwaltung soll die Ausweisung der Flächen des IVG-Geländes in Liebenau als Eignungsfläche für die Windenergienutzung prüfen. Im Bereich Mensinghausen soll die Windkraftnutzung nicht festgeschrieben werden. Im Übrigen stimmt das Gremium den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu.

7.    Planungsrecht

KTA Warnecke weist den Einwand der Samtgemeinde Grafschaft Hoya zurück, da die Planung für raumbedeutsame Windenergieanlagen Aufgabe der Regionalplanung sei.

Dipl.-Geogr. Rohlfing erläutert, dass es im Bereich des Vorrangebietes 14 (Leese/Loccum) eine Nutzungsüberlagerung gäbe, da die Stadt Rehburg-Loccum für diesen Bereich die Ausweisung eines Gewerbegebietes begonnen habe.

KTA Brunschön ergänzt, dass sich der Bebauungsplan derzeit in der öffentlichen Auslegung befinde und man davon ausgehen könne, dass dieser Ende des Jahres rechtskräftig werde.

Dipl.-Ing. Schniedermann erläutert, dass eine Kompensation in diesem Bereich durch den Wegfall des Puffers zu den technischen Infrastrukturen und die Änderung Wald als Abwägungskriterium festzulegen ermögliche, das Vorranggebiet 14 zu erweitern.

KTA Warnecke schlägt vor, die Flächen der Nutzungsüberlagerung von der weiteren Betrachtung auszuschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Ausweisung des Suchraumes 115 im Rahmen des Vorrangebietes 14 zu prüfen.

Abstimmungsergebnis:

Der Vorschlag wird einstimmig beschlossen. Im Übrigen stimmt das Gremium den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu.


8.    Grundeigentum

Dipl.-Geogr. Rohlfing weist darauf hin, dass es im Bereich des Vorranggebietes Leese/Loccum zahlreiche Eingaben gebe, die darauf abstellten, dass die Grundeigentümer ihre Flächen für das geplante Gewerbegebiet nicht veräußern wollen. Vor diesem Hintergrund sei es fraglich, ob der sich in Aufstellung befindliche Bebauungsplan genehmigt werden könne.

KTA Warnecke führt aus, dass wenn der Bebauungsplan nicht genehmigungsfähig sein sollte, sollte die geplante Fläche des Gewerbegebietes wieder in das Vorranggebiet Leese/Loccum einbezogen werden.

Kreisrat Schwarz ergänzt, dass bereits juristisch geprüft wurde, ob auch die zweite Auslegung des Entwurfes keine Rechtskraft entfalte und die Planungen in Rehburg-Loccum daher nicht untersagt werden könnten.

KTA Brüning schlägt vor, dass der Bereich des geplanten Gewerbegebietes als Eignungsgebiet ausgewiesen werden solle.

BOR Pagels entgegnet, dass in diesem Bereich eine klare Regelung getroffen werden müsse und schlägt vor, die Fläche nicht auszuweisen, da die Regionalplanung nur Planungen für Windkraftstandorte im Außenbereich vornehme.

KTA Bergmann-Kramer spricht sich dafür aus, den Grundstückseigentümern die Sachlage zu kommunizieren.

Der Vorschlag von KTA Bergmann-Kramer wird einstimmig beschlossen. Im Übrigen stimmt das Gremium den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu.


Die Sitzung wird von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr unterbrochen.


9.    Repowering

KTA Warnecke hält fest, dass Repowering ausschließlich in Vorrangebieten stattfinden könne. Dazu sei eine zusätzliche Steuerung der Gemeinden erforderlich.

BOR Pagels bestätigt die Ausführungen von KTA Warnecke und macht deutlich, dass dies ein wichtiger Ansatzpunkt für die gemeindliche Planungshoheit sei.

KTA Warnecke schlägt vor, in der Abwägung nur Bezug auf das gemeindliche Planungsrecht zu nehmen, damit den Gemeinden kein Instrument des Planungsrechtes vorgeschrieben werde.

Der Vorschlag wird einstimmig beschlossen. Im Übrigen stimmt das Gremium den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu

10. Flugsicherheit

Dipl.-Geogr. Rohlfing erläutert, dass das Bundesministerium für Verteidigung detaillierte Hinweise erst im Genehmigungsverfahren bekannt gebe.

KTA Warnecke spricht sich dafür aus, dass auch hier die Prüfung im Genehmigungsverfahren vorgenommen werden solle.

BOR Pagels entgegnet, dass der Landkreis jedoch jetzt schon sicherstellen müsse, dass die Vorranggebiete generell für die Windenergienutzung geeignet seien. Dazu sei jedoch eine konkrete Stellungnahme des Bundesministeriums für Verteidigung notwendig.

KTA Warnecke  erläutert, dass das Bundesministerium für Verteidigung Planfeststellungen auch gegen sich gelten lassen müsse.

BOR Pagels schlägt vor, den Kontakt mit dem Ministerium zu suchen um eine konkrete Stellungnahme zu erhalten.

Der Vorschlag wird einstimmig beschlossen. Im Übrigen stimmt das Gremium den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu.

11. Landwirtschaft

Das Gremium stimmt ohne weiteren Beratungsgang den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu.

12. Wasserwirtschaft

Das Gremium stimmt ohne weiteren Beratungsgang den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu.

13. Bodenschutz

Das Gremium stimmt ohne weiteren Beratungsgang den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu.

14. Wirtschaft

Das Gremium stimmt ohne weiteren Beratungsgang den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen