Sitzung: 11.06.2012 Ausschuss für Regionalentwicklung
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Vorlage: 2012/084
Den Abwägungsvorschlägen und Empfehlungen zu den vorgebrachten Hinweisen, Anregungen und Bedenken wird grundsätzlich zugestimmt. Auf Grundlage dieser Vorschläge soll ein Änderungsentwurf erarbeitet und ausgelegt werden.
Der Abstand zur Wohnbebauung soll von derzeit 300 m auf 500
m zu Einzelwohnbebauung im Außenbereich (Wohngebäude außerhalb von Gebieten mit
Wohnbebauung) und von 500 m auf 800 m zu Gebieten mit Wohnbebauung
(geschlossene Siedlungen) bei der Planung der Vorranggebiete zu Grunde gelegt
werden. Diese vergrößerten Vorsorgeabstände sollen in dem Änderungsentwurf der
Verwaltung konkretisiert und begründet werden.
Im Internet werden Informationen zu Fragen möglicher gesundheitlicher Auswirkungen
durch den Betrieb von Windenergieanlagen bereitgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausweisung der Flächen im Bereich des IVG-Geländes in Liebenau/Steyerberg als Eignungsfläche für die Windenergienutzung sowie die Einbeziehung des Suchraumes 115 in das Vorranggebiet 14 (Leese/Loccum) zu prüfen.
Der Umweltbericht wird gemäß Abwägungsvorschlägen fortgeschrieben.
Beratungsgang:
Dipl.-Geogr. Rohlfing erläutert kurz die Historie des Verfahrens und beginnt dann die als Anlage 1 anliegende Präsentation, gegliedert nach den Themen der Beschlussvorlage, vorzuführen. Nach jedem Thema gibt es die Möglichkeit zur Diskussion.
1.
Allgemein
Das Gremium stimmt ohne weiteren Beratungsgang den Abwägungsvorschlägen der
Verwaltung zu.
2.
Wohnen
KTA Warnecke erläutert, dass bei diesem Thema die drei Aspekte Energiewende,
Bewohner und Windkraftbetreiber berücksichtigt werden müssten.
KTA Dr. Weghöft erläutert, dass dieses Thema lange in der Fraktion
diskutiert worden sei. Er führt aus, dass nicht im gesamten Kreisgebiet
dieselbe Siedlungsstruktur vorzufinden sei. Jedoch müssten die Interessen aller
Beteiligten beachtet werden. Daher sei die Fraktion der CDU für einen Abstand
von 500 m zu Einzelwohnbebauung und 800 m zu geschlossenen
Siedlungen.
KTA Brunschön führt aus, dass die Energiewende in Deutschland gewollt
sei. Er sehe jedoch die Abstände 700 m / 1000 m als rechtlich problematisch und
den Verwaltungsvorschlag von 450/700 m als bürgerunfreundlich an. Daher könne
die SPD Fraktion dem Vorschlag der CDU Fraktion zustimmen.
KTA Brüning führt aus, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch
geringere Abstände mittragen würde, um die Energiewende schneller
voranzubringen. Jedoch schließe sich seine Fraktion auch dem Vorschlag der CDU
Fraktion an.
KTA Leseberg erläutert, dass die Wählergemeinschaft tendenziell
700 m / 1000 m befürwortet. Vor dem Hintergrund der
Gerichtsfestigkeit würde die Wählergemeinschaft ebenfalls dem Vorschlag der CDU
Fraktion zustimmen.
KTA Warnecke lässt den Vorschlag der CDU Fraktion zum Thema Wohnen abstimmen.
Der Vorschlag wird einstimmig beschlossen. Im Übrigen stimmt das Gremium den
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu.
3.
Gesundheit
Dipl.-Geogr. Rohlfing erläutert, dass es keine Untersuchungen gäbe, die
belegen würden, dass luftgeleiteter Infraschall gesundheitsgefährdend sei,
ebenso wenig, wie Untersuchungen, die einen Zusammenhang zwischen
Krebserkrankungen und Windenergieanlagen aufzeigen würden.
Kreisrat Schwarz ergänzt, dass die errichteten Anlagen den Anforderungen
des Bundesimmissionsschutzgesetzes unterstünden. Dies bedeute, dass auch bestehende
Anlagen ein Anpassungsgebot an den neusten Stand der Technik hätten.
KTA Leseberg fragt nach, ob eine Möglichkeit der besseren Aufklärung
unter zu Hilfenahme von Informationsmaterialen bestehe.
Herr Kraetzschmer (PU) schlägt eine zentrale Bereitstellung von
Informationen im Internet vor, auf die sich dann der überarbeitete
Umweltbericht beziehen könnte.
KTA Warnecke lässt den Vorschlag von Herrn Kraetzschmer zum Thema Gesundheit
abstimmen.
Der Vorschlag wird einstimmig beschlossen. Im Übrigen stimmt das Gremium den
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu.
4.
Umweltbericht
KTA Dr. Weghöft fragt nach, ob es Untersuchungen gäbe, die Aufschluss darüber
bringen, wie viele und welche geschützte Tierarten durch Windkraftanlagen getötet
wurden.
Herr Kraetzschmer (PU) entgegnet, dass es keine systematischen Erfassungen
von Totfunden gäbe und es auch nicht Aufgabe der Regionalplanung sei, dies zu untersuchen.
KTA Brüning erläutert, dass er Kenntnis darüber hätte, dass der Seeadler,
der im Nienburger Bruch nistete, unter einer Windkraftanlage in Nöpke
erschlagen aufgefunden wurde. Ferner machte er deutlich, dass seiner Ansicht
nach erheblicher Forschungsbedarf auf den Einfluss von Windkraftanlagen auf die
Vögel und Fledermäuse bestünde.
Herr Kraetzschmer (PU) führt aus, dass der Seeadler am stärksten durch
Windenergieanlagen bedroht sei. In Bezug auf die Gefahren für Fledermäuse gäbe
es Untersuchungen. Die Erkenntnisse dieser Untersuchungen seien, dass die Windkraftanlagen
bei erhöhter Fledermausaktivität abgeschaltet werden sollten. Herr
Kraetzschmer (PU) macht auch hier deutlich, dass eine intensivere
Berücksichtigung auf der Ebene der Regionalplanung nicht erforderlich sei.
KTA Brüning ergänzt, dass er ebenfalls erheblichen Forschungsbedarf bei
den Zugvögeln sehe, da die Vogelzugrouten derzeit nicht bekannt seien.
Auf die Frage von KTA Leseberg, wann die Erfassung der Avifauna für den
Umweltbericht vorgenommen wurde, entgegnet Herr Kraetzschmer (PU), dass
eine Geländeuntersuchung im Jahr 2010 vorgenommen wurde.
Kreisrat Schwarz fügt hinzu, dass bei jeder Genehmigung der
Windkraftanlagen artenschutzrechtliche Belange geprüft würden. Als Beispiel
führt er die Vergrämung von einer geschützten Vogelart (Ortolan), um eine
Bohrung in der Gemarkung Deblinghausen (Z7) zu ermöglichen.
KTA Warnecke geht davon aus, dass der Umweltbericht überarbeitet würde
bzw. sei und dieser als Grundlage der weiteren Abwägung dient.
Herr Dr. Reye erläutert, dass eine Vergrämung bestimmter Vögel durch Windenergieanlagen
im Einzelfall die Folge sei, jedoch nicht als selbstverständlich angenommen
werden dürfe. Ziel müsse es sein, Lebensräume zu erhalten und zu schaffen und
nicht zu zerstören.
Die Fortschreibung des Umweltberichtes wird einstimmig beschlossen. Im Übrigen
stimmt das Gremium den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu.
5.
Technische Infrastruktur
KTA Waering fragt nach, ob die Träger öffentlicher Belange im
Genehmigungsverfahren nochmals beteiligt würden, so dass die Trassen bei der
Erarbeitung der Vorranggebiete nicht weiter berücksichtigt werden müssten.
Kreisrat Schwarz erläutert, dass im Genehmigungsverfahren alle Träger
öffentlicher Belange beteiligt werden, auch Wasser- und Energieversorger.
Die Frage von KTA Leseberg, dass die Abstände zur technischen
Infrastruktur an die Gemeinden weitergegeben würden, bestätigt KTA Warnecke.
Er führt dabei weiter aus, dass jedoch die Träger öffentlicher Belange im
Genehmigungsverfahren Anlass zur Abstandsbestimmung im Einzelfall gäben.
KTA Leseberg fragt nach, ob es richtig sei, dass jetzt durch das
Weglassen der Abstände zur technischen Infrastruktur die Flächen der
potentiellen Vorranggebiete insgesamt teilweise größer sein als die
Entwurfsgebiete, jedoch im Rahmen der Genehmigungen trotzdem Abstände zur
technischen Infrastruktur gelten würden.
Dipl.-Geogr. Rohlfing bejaht dies.
Herr Kraetzschmer (PU) führt als Beispiel an, dass es nicht
ausgeschlossen sei, dass es in Hochspannungsfreileitungen durch den Rotorschlag
der Windenergieanlagen zu Schwingungen kommen könne. Die Probleme variieren
jedoch von Anlagentyp zu Anlagentyp. Daher sei es sinnvoller diese Frage auf
nachgeschalteter Ebene im Genehmigungsverfahren zu behandeln.
Der Vorschlag wird einstimmig beschlossen. Im Übrigen stimmt das
Gremium den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu.
6.
Planungskonzept
KTA Brunschön führt aus, dass er grundsätzlich froh darüber sei,
dass im Landesraumordnungsprogramm durch die derzeitige Änderung klare Aussagen
zum Thema Windenergie im Wald getroffen werden würden. Er führt dazu weiter
aus, dass seiner Ansicht nach die zu erfüllenden Vorraussetzungen nur im
IVG-Gelände in Liebenau gesehen werden. Daher sollte für diese Fläche eine
gezielte Prüfung vorgenommen werden, so KTA Brunschön.
KTA Dr. Weghöft schließt sich der Auffassung der SPD-Fraktion an. Jedoch
solle bedacht werden, dass der Landkreis Nienburg zu den waldärmsten
Landkreisen in Niedersachsen gehöre. Dennoch sehe er auch, dass es für das
IVG-Gelände in den nächsten Jahrzehnten kaum realisierbare Folgenutzungen außer
der Windenergienutzung geben würde. Daher spricht sich KTA Dr. Weghöft
ebenfalls für eine Prüfung aus.
KTA Brüning hält fest, dass sich das IVG-Gelände in Liebenau von anderen
Waldflächen negativ absetze. Jedoch gibt er zu Bedenken, dass es sich dort
trotzdem um Wald handele. Er ergänzt, dass die Windenergienutzung im
IVG-Gelände auf Grund der exponierten Lage besondere Auswirkungen auf das
Landschaftsbild habe.
KTA Bergmann-Kramer gibt zu bedenken, dass bei einer Ausweisung des
IVG-Geländes der 5 km-Abstand zu den einzelnen Vorranggebieten unterschritten
sei. Ferner fragt er nach, wie die Ausschöpfung des Offenlandes definiert sei
und ob eine Ausweisung des IVG-Geländes als Vorranggebiet für
Windenergieanlagen eine Präzedenzwirkung auf andere Wälder im Landkreis
Nienburg / Weser hätte.
KTA Waering entgegnet, dass das IVG-Gelände eine bewaldete
Industriebrache sei und die exponierte Lage eine gute Windhöffigkeit nach sich
ziehe. Ferner werde es eine Erholung des Gebietes nie geben. Daher solle die Möglichkeit
zur Windenergienutzung beibehalten werden.
Kreisrat Schwarz führt die als Anlage 2 anliegende Präsentation vor. Er
weist daraufhin, dass die Ausschöpfung des Offenlandes in jedem Landkreis
anders zu beurteilen sei. Im Landkreis Nienburg stünden derzeit 198 Anlagen.
Somit sei Nienburg bereits jetzt an dritter Stelle in Niedersachsen. Jedoch sei
noch immer ein sehr hohes Potential gegeben.
KTA Warnecke gibt zu bedenken, dass eine Detailprüfung zum Thema Wald
eine Verzögerung in der Aufstellung der Teiländerung des RROP bedeuten könne
und schlägt daher vor, das IVG-Gelände in Liebenau als Eignungsgebiet für die
Windenergienutzung auszuweisen und eine detaillierte Untersuchung im weiteren
Verfahren nach dem Inkrafttreten der Teiländerung Windenergie zu unternehmen.
KTA Schmädeke weist darauf hin, dass bei der Energiewende auch die
Nutzung von Photovoltaik und Biogas berücksichtigt werden müsse. Die
Windenergienutzung im Wald könne jedoch einen weiteren Verbrauch
landwirtschaftlicher Flächen für die Nutzung regenerativer Energien verhindern.
BOR Pagels erläutert, dass auch bei einer Ausweisung als Eignungsgebiet auch
ein Prüfbedarf bei der Erstellung der Teiländerung bestehe. Ferner müsse dann
im Flächennutzungsplan eine Konkretisierung erfolgen.
KTA Dr. Weghöft sagt, dass nach fünf Jahren Erstellung der Teiländerung
Windenergie nun Antworten folgen sollten. Daher könne er sich dem Vorschlag von
KTA Warnecke anschließen.
KTA Brüning gibt den Hinweis, dass das Niedersächsische Ministerium für
Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung derzeit
einen Kriterienkatalog für die Öffnung des Waldes erarbeite.
Herr Dr. Reye nimmt Bezug auf die Präsentation von Kreisrat Schwarz
und führt aus, dass bei einer Betrachtung des Deckungsgrades der Produktion der
erneuerbaren Energien auch die Bewohner der Städte einbezogen werden müssen, da
dort die Erzeugung durch Windkraft und Biogas kaum möglich sei. Ferner müsse
seiner Ansicht nach bei einer Öffnung des Waldes eine weitere Prüfung auf die
Beeinträchtigungen der Avifauna im Wald erfolgen. Er fragt weiter nach, wie der
Abstand von 100 m zu Waldfläche im NLT - Papier entstanden sei.
KTA Brüning hat Bedenken, den Abstand zum Wald zu verringern, da Lebensräume
gefährdet würden.
Herr Dr. Reye schließt sich den Ausführungen von KTA Brüning an.
Dipl.-Ing. Landschaftsachitektin Siemers schließt sich ebenfalls
den Ausführungen von KTA Brüning an und ergänzt, dass das NLT – Papier
ein Kompromiss sei, um das Offenland zu vergrößern und den Wald von Windenergie
freizuhalten. Bei einem Abstand von 100 m müsse jedoch im Rahmen der
Genehmigung im Einzelfall die Avifauna des angrenzenden Waldes begutachtet
werden.
KTA Dr. Weghöft fragt nach, wie viele Vorranggebiete von einem
Abstandspuffer zum Wald betroffen seien und regt an, dass bei marginalen
Veränderungen der Gesamtfläche keine Änderung erfolgen solle.
BOR Pagels führt aus, dass seinem Wissen nach nur wenige Vorranggebiete
betroffen seien. Er ergänzt, dass der Abstand von 200 m in der Regel beibehalten
werden solle, jedoch der Abstand kein Ausschlusskriterium bleiben solle,
sondern Abwägungskriterium werde und in dieser Hinsicht genauer geprüft werden
müsse.
Herr Kraetzschmer (PU) unterstützt den Vorschlag, keine Änderungen an
dem Abstand vorzunehmen.
Dipl.-Geogr. Rohlfing macht deutlich, dass der Abstand zum Wald statt
wie bisher Ausschlusskriterium, zukünftig Abwägungskriterium werden solle.
Kreisrat Schwarz führt aus, dass zum Planungskonzept auch die
Nichtausweisung des Bereiches Mensinghausen gehöre. Aus Sicht der Verwaltung
sollte der Ausschuss für Regionalentwicklung dies erneut hinterfragen, da
seitens der Beteiligten Gemeinden nachdrücklich der Vorschlag vorgetragen
wurde, hier ein Vorranggebiet darzustellen.
Dipl.-Geogr. Rohlfing ergänzt, dass in dem Bereich Mensinghausen bereits
acht Anlagen errichtet seien und noch zwei weitere Anlagen errichtet werden
würden. Die Anlagenbetreiber, die Samtgemeinde Uchte und der Flecken Steyerberg
könnten sich dort eine Ausweisung eines Vorrangebietes vorstellen, so Dipl.-Geogr.
Rohlfing und führt weiter aus, dass sich die Verwaltung aus
naturschutzfachlicher Sicht gegen eine Ausweisung entschieden habe, da dieser
Bereich schützenswert sei, weil dort die Wiesenweihe brüte. Ferner habe die Staatliche
Vogelschutzwarte das Gebiet aufgrund der wertgebebenden „Wiesenweihe“ als
avifaunistisches Gebiet mit nationaler Bedeutung deklariere.
KTA Warnecke führt aus, dass die errichteten Anlagen Ergebnis eines
gerichtlichen Vergleiches seien. Ferner erläutert er, dass Vorranggebiete für
die Windenergienutzung in nichtsensiblen Bereichen ausgewiesen werden sollen,
jedoch der Bereich Mensinghausen sensibel sei.
BOR Pagels erläutert, dass die Regionalplanung Vorsorge betreibe. Bei
der Ausweisung der Vorranggebiete im Regionalen Raumordnungsprogramm im Jahr
2003 sei der Bereich Mensinghausen bereits ausgeschlossen worden. Jedoch sei es
bei der Erstellung des RROP zu Abwägungsdefiziten gekommen. Die jetzigen
Ausweisungen beziehen sich auf neuere Daten und einer fachlich gut begründeten Abwägung,
so dass an dieser Stelle kein Vorranggebiet ausgewiesen werden solle. Dies habe
zur Folge, dass an dieser Stelle keine weiteren raumbedeutsamen Windenergieanlagen
zulässig seien.
KTA Brüning hält fest, dass wenn in Mensinghausen ein Vorranggebiet
ausgewiesen werden würde, die Rechtssicherheit des gesamten Konzeptes nicht
gegeben sei.
KTA Westermann fragt nach, ob die Gefahr bestehe, dass gegen die
Nichtausweisung geklagt werde.
Kreisrat Schwarz erläutert, dass im damaligen Gerichtsverfahren das
Vorkommen der Wiesenweihe bereits gewürdigt wurde. Genehmigungsauflage der dort
bestehenden Windenergieanlagen sei es, ein Monitoring des Wiesenweihebestandes durchzuführen.
Bisher konnte beobachtet werden, dass sich trotz der Anlagen der Bestand der
Wiesenweihe erhöht habe.
KTA Sieling erbittet eine Einschätzung, ob die Planungen vor Gericht
standhielten, wenn jetzt bewiesen wurde, dass die vorhandene Population nicht
gestört werde.
KTA Warnecke entgegnet, dass, wenn keine Fehler in der Abwägung
gemacht würden und ein schlüssiges Gesamtkonzept vorläge, das RROP nicht
angreifbar sei.
BOR Pagels schätzt ein, dass in jedem Falle gegen die Teiländerung
Windenergie geklagt werde.
KTA Dr. Weghöft bekräftigt daher, dass im gesamten Kreisgebiet
einheitliche Kriterien gelten müssten.
Das Gremium fasst zum Planungskonzept folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Abstand zu Wäldern von 200 m wird als Abwägungskriterium in den
Entwurf eingearbeitet. Die Verwaltung soll die Ausweisung der Flächen des
IVG-Geländes in Liebenau als Eignungsfläche für die Windenergienutzung prüfen. Im
Bereich Mensinghausen soll die Windkraftnutzung nicht festgeschrieben werden. Im
Übrigen stimmt das Gremium den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu.
7.
Planungsrecht
KTA Warnecke weist den Einwand der Samtgemeinde Grafschaft Hoya zurück,
da die Planung für raumbedeutsame Windenergieanlagen Aufgabe der Regionalplanung
sei.
Dipl.-Geogr. Rohlfing erläutert, dass es im Bereich des Vorrangebietes
14 (Leese/Loccum) eine Nutzungsüberlagerung gäbe, da die Stadt Rehburg-Loccum
für diesen Bereich die Ausweisung eines Gewerbegebietes begonnen habe.
KTA Brunschön ergänzt, dass sich der Bebauungsplan derzeit in der
öffentlichen Auslegung befinde und man davon ausgehen könne, dass dieser Ende des
Jahres rechtskräftig werde.
Dipl.-Ing. Schniedermann erläutert, dass eine Kompensation in diesem
Bereich durch den Wegfall des Puffers zu den technischen Infrastrukturen und
die Änderung Wald als Abwägungskriterium festzulegen ermögliche, das Vorranggebiet
14 zu erweitern.
KTA Warnecke schlägt vor, die Flächen der Nutzungsüberlagerung von der
weiteren Betrachtung auszuschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die
Ausweisung des Suchraumes 115 im Rahmen des Vorrangebietes 14 zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Der Vorschlag wird einstimmig beschlossen. Im Übrigen stimmt das Gremium den
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu.
8.
Grundeigentum
Dipl.-Geogr. Rohlfing weist darauf hin, dass es im Bereich des Vorranggebietes
Leese/Loccum zahlreiche Eingaben gebe, die darauf abstellten, dass die Grundeigentümer
ihre Flächen für das geplante Gewerbegebiet nicht veräußern wollen. Vor diesem
Hintergrund sei es fraglich, ob der sich in Aufstellung befindliche Bebauungsplan
genehmigt werden könne.
KTA Warnecke führt aus, dass wenn der Bebauungsplan nicht
genehmigungsfähig sein sollte, sollte die geplante Fläche des Gewerbegebietes
wieder in das Vorranggebiet Leese/Loccum einbezogen werden.
Kreisrat Schwarz ergänzt, dass bereits juristisch geprüft wurde, ob auch
die zweite Auslegung des Entwurfes keine Rechtskraft entfalte und die Planungen
in Rehburg-Loccum daher nicht untersagt werden könnten.
KTA Brüning schlägt vor, dass der Bereich des geplanten Gewerbegebietes
als Eignungsgebiet ausgewiesen werden solle.
BOR Pagels entgegnet, dass in diesem Bereich eine klare Regelung
getroffen werden müsse und schlägt vor, die Fläche nicht auszuweisen, da die
Regionalplanung nur Planungen für Windkraftstandorte im Außenbereich vornehme.
KTA Bergmann-Kramer spricht sich dafür aus, den Grundstückseigentümern
die Sachlage zu kommunizieren.
Der Vorschlag von KTA Bergmann-Kramer wird einstimmig beschlossen. Im
Übrigen stimmt das Gremium den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu.
Die Sitzung wird von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr unterbrochen.
9.
Repowering
KTA Warnecke hält fest, dass Repowering ausschließlich in Vorrangebieten
stattfinden könne. Dazu sei eine zusätzliche Steuerung der Gemeinden
erforderlich.
BOR Pagels bestätigt die Ausführungen von KTA Warnecke und macht
deutlich, dass dies ein wichtiger Ansatzpunkt für die gemeindliche
Planungshoheit sei.
KTA Warnecke schlägt vor, in der Abwägung nur Bezug auf das gemeindliche
Planungsrecht zu nehmen, damit den Gemeinden kein Instrument des Planungsrechtes
vorgeschrieben werde.
Der Vorschlag wird einstimmig beschlossen. Im Übrigen stimmt das Gremium den
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu
10.
Flugsicherheit
Dipl.-Geogr. Rohlfing erläutert, dass das Bundesministerium für
Verteidigung detaillierte Hinweise erst im Genehmigungsverfahren bekannt gebe.
KTA Warnecke spricht sich dafür aus, dass auch hier die Prüfung im
Genehmigungsverfahren vorgenommen werden solle.
BOR Pagels entgegnet, dass der Landkreis jedoch jetzt schon
sicherstellen müsse, dass die Vorranggebiete generell für die
Windenergienutzung geeignet seien. Dazu sei jedoch eine konkrete Stellungnahme
des Bundesministeriums für Verteidigung notwendig.
KTA Warnecke erläutert, dass das
Bundesministerium für Verteidigung Planfeststellungen auch gegen sich gelten
lassen müsse.
BOR Pagels schlägt vor, den Kontakt mit dem Ministerium zu suchen um
eine konkrete Stellungnahme zu erhalten.
Der Vorschlag wird einstimmig beschlossen. Im Übrigen stimmt das Gremium den
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu.
11.
Landwirtschaft
Das Gremium stimmt ohne weiteren Beratungsgang den Abwägungsvorschlägen
der Verwaltung zu.
12.
Wasserwirtschaft
Das Gremium stimmt ohne weiteren Beratungsgang den Abwägungsvorschlägen
der Verwaltung zu.
13.
Bodenschutz
Das Gremium stimmt ohne weiteren Beratungsgang den Abwägungsvorschlägen
der Verwaltung zu.
14.
Wirtschaft
Das Gremium stimmt ohne weiteren Beratungsgang den Abwägungsvorschlägen
der Verwaltung zu.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit 0 Enthaltungen