Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Der Ausschuss nimmt zustimmend Kenntnis.


Beratungsgang:

 

Kreisrat Schwarz trägt vor, dass vom Niedersächsischen Wirtschaftsministerium die Aufforderung zur Fortschreibung des Radwegebedarfsplanes an Landesstraßen ausgesprochen wurde und schildert die Vorgehensweise zur Umsetzung dieser Aufforderung.

 

Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Nienburg (NLStBV GB NI) wurde erläutert, dass ein Finanzierungsbeitrag von den Gemeinden erwartet wird. Da auch die Haushaltsmittel des Landes begrenzt sind, werden nach bisherigen Erfahrungen je Geschäftsbereich jährlich ca. 3,5 km Radweg an Landesstraßen mit einem Durchschnittspreis von 200.000 €/km gebaut.

 

Die ersten drei gesetzten Maßnahmen, die aus dem alten Programm noch nicht umgesetzt werden konnten, schlagen mit rd. 10,5 km zu Buche und engen den Handlungsspielraum erheblich ein. Die Landkreise Nienburg und Diepholz (dieser hat in den letzten Jahren weniger von der Quote abbekommen als Nienburg) mussten sich hinsichtlich der weiteren sieben zu meldenden Maßnahmen arrangieren.

 

Die Bewertungskriterien des Landes sowie die bei der Bewertung durch die Landkreisverwaltung Nienburg vorgenommene Gewichtung sind bereits in der Tischvorlage erläutert worden.

 

Von den insgesamt gemeldeten 18 Radwegen im Landkreis Nienburg sind folgende Radwege in den engeren Bedarf genommen worden:

 

L 360 Mardorfer Straße (OD – Kreisgrenze)                     91,4 %

L 330 Hoyerhagen – Gehlbergen (Sellingsloh)                 88,2 %

L 349 Steyerberg – Schinna                                                74,1 %

L 192 Lichtenhorst „Stern“ – Rodewald                              71,4 %

 

Die in der Anlage 1 zur Drucksache beigefügte Gesamtliste zur Fortschreibung des Radwegekonzeptes an Landesstraßen 2012 ist durch die NLStBV GB NI als Meldung des Geschäftsbereichs Nienburg nach Hannover weitergeleitet worden. Von diesen insgesamt 10 gemeldeten Maßnahmen stehen unter lfd. Nr. 1 – 3 die gesetzten Maßnahmen. In der weiteren Reihenfolge liegen die Maßnahmen des Landkreises Nienburg im Ranking bei

 

lfd. Nr. 5 (L 360)

lfd. Nr. 7 (L 330)

lfd. Nr. 9 (L 349) - Hier wird möglicherweise auch die Fahrbahndecke mit

erneuert.

 

Außerdem wurden diese Maßnahmen in Abstimmung mit den Gemeinden immer als Gemeinschaftsradweg (GRW) aufgeführt, weil dies die Positionierung unterstützt.

 

Eine evtl. weitere Bewertung wird in Hannover vorgenommen. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) konnte nicht als alleiniges Kriterium gewertet werden. Anhand einer Sensibilitätsanalyse ist außerdem untersucht worden, ob sich etwas verändert hätte, wenn man einzelne Kriterien anders gesetzt hätte.

 

Vorsitzender KTA Kesebom fragt, ob diese Kriterien auch für die Fortschreibung des Radwegebedarfsplanes an Kreisstraßen angewendet werden können.

 

Ltd. BD Schindler würde dieses empfehlen, da diese Kriterien seit Jahren Bestand haben und sich bewährt haben. Hinsichtlich der Gewichtung muss man dann eine für Kreisstraßen passende Regelung finden.

 

KTA Andermann möchte wissen, warum bei der L 192 anstatt einer konkreten Bewertung die Eintragung „n. b.“ vorgenommen wurde.

 

Kreisrat Schwarz entgegnet, dass diese Angaben vom Landkreis schon mit bewertet worden sind. Da die DTV-Werte nur sehr gering sind, ist diese Maßnahme als lfd. Nr. 11 zur zusätzlichen Einschätzung mit benannt worden.

 

Ltd. BD Schindler ergänzt, dass aufgrund der Vorgabe des Landes nur insgesamt 10 Maßnahmen je Geschäftsbereich gemeldet werden durften.

 

KTA Schmidt hält die Bewertung der Maßnahmen für richtig und befürwortet insbesondere die auf der Gesamtliste vom Landkreis Nienburg gemeldete Maßnahme im Zuge der L 330. Ferner erkundigt er sich nach der Maßnahme L 343.

 

Kreisrat Schwarz berichtet, dass die L 343 bereits im alten Programm 2007 enthalten war, während die weiteren Maßnahmen als weiterer Bedarf aufgeführt wurden. Teilweise sind bei den gesetzten drei Maßnahmen bereits Haushaltsmittel eingesetzt worden und die Planungen haben begonnen.

 

KTA Bomhoff fragt, ob die damalige Priorisierung vom Land heute noch sinnvoll ist.

 

Ltd. BD Schindler hält eine andere Vorgehensweise nicht für fair, da diese Maßnahmen früher eine hohe Priorität und Wichtigkeit besaßen. Möglicherweise werden von den heutigen Maßnahmen 7 bis 10 bei der nächsten Fortschreibung ebenfalls wieder die letzten Maßnahmen an die Stelle 1 bis 3 rücken. Da die Kostenzuweisung beim Land jedes Jahr neu verteilt wird, ist nicht sicher, dass jedes Jahr eine Maßnahme umgesetzt werden kann.

 

 

Anlage:

 

  • Tischvorlage 2012/097

Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen