Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

Auf Nachfrage von KTA Sieling erläutert Herr Kreisrat Schwarz, dass bei Kleinwindanlagen eine Differenzierung in Kleinstwindkraftanlagen (bis 10m) und Kleinwindkraftanlagen (10 m – 60 m) erforderlich sei. Beide Typen könnten außerhalb der Vorranggebiete errichtet werden, da es sich um nicht raumbedeutsame Anlagen handle.

 

BOR Pagels ergänzt, dass diese Anlagen derzeit schwierig einzuschätzen seien, da aufgrund der Produktionen in kleinen Betrieben meist Angaben über die Lautstärke und der Standsicherheit fehlten. Dies erschwere die Genehmigung von diesen Anlagen.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen