Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Liebenauer Gruben“ in der Samtgemeinde Liebenau und der Samtgemeinde Mittelweser, Landkreis Nienburg/Weser, wird beschlossen.


Beratungsgang:

 

Dipl.-Ing. Gänsslen erläutert anhand einer Folienpräsentation die vorherrschenden Eigentumsverhältnisse im geplanten Naturschutzgebiet „Liebenauer Gruben“ und die Stimmigkeit des durch entsprechende Verträge gestalteten Konzeptes zur Steuerung der eigentumsrechtlichen Verhältnisse; hierdurch wird es ermöglicht, die erforderlichen naturschutzfachlichen Zielsetzungen harmonisch zu realisieren, da elementare Bereiche bereits in das Eigentum der NABU-Stiftung „Nationales Naturerbe“ überführt wurden und die Übernahme weiterer Flächen vertraglich vorgesehen sei. Er skizziert das durchgeführte Ausweisungsverfahren und erläutert, dass vorgetragene Anregungen und Hinweise, soweit diesen gefolgt werden soll, Eingang in den überarbeiteten Verordnungsentwurf gefunden haben. Besonders hervorgehoben werden die positiven Auswirkungen der im Vorfeld für und mit einzelnen Interessengruppen und Grundstückseigentümern durchgeführten Informationsgespräche; dadurch konnten bereits vor dem Beteiligungsverfahren wichtige Belange Berücksichtigung im Verordnungsentwurf finden.

 

KTA Brieber und KTA Andermann loben übereinstimmend die geleisteten Vorarbeiten, die Form und Zügigkeit des Verfahrens und vor allem das innerhalb des kurzen Zeitraumes erreichte Ergebnis.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig