Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Beschlußempfehlung (einstimmig):

 

Das Entsorgungszentrum Nienburg/Krähe wird über den
31. Mai 2005 hinaus weiter betrieben. Die notwendigen Anpassungen der Anlage werden zur Kenntnis genommen.

 

Die für die Umsetzung erforderlichen Beschlüsse werden gesondert gefaßt.


Nach kurzer Sachverhaltsdarstellung durch KTA Hüneke erläutert Herr Dieckmann ausführlich die mit der Drucksache 2003/AfA/002-01 vorgelegte Standortbewertung für ein Entsorgungszentrum mit einer Umschlaganlage. Er geht hierbei insbesondere auf die Müllmengenentwicklung (s. Abb. 2), auf das Fahrzeugaufkommen sowie auf die Anforderungen einer neuen Anlage und der damit verbundenen
Kosten ein. Bei Bau einer Neuanlage wären zusätzlich zu den unter 5.2.2 benannten Kosten noch 100.000,00 € für den Rückbau der Altanlage zu veranschlagen. Vor dem Hintergrund der sich aufgrund der zunehmenden Privatisierung der Abfallentsorgung ergebenden Unsicherheit für die Zukunft der kommunalen Abfallentsorgung sei es geboten, nicht unbedingt erforderliche Investitionen zu vermeiden und so die Wettbewerbsfähigkeit und Gebührenstabilität zugunsten der Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Unter Berücksichtigung der v.g. Punkte spreche die Wirtschaftlichkeit klar für den bisherigen Standort. Abschließend weist Herr Dieckmann darauf hin, daß mit dem heutigen Beschluß lediglich grundsätzlich über den Weiterbetrieb des Umschlagplatzes auf dem Gelände des Entsorgungszentrums Nienburg/Krähe über den 31. Mai 2005 hinaus entschieden werde. Die für die Umsetzung der einzelnen Planungsschritte notwendigen Beschlüsse seien gesondert zu fassen. Sofern hierdurch die Stadt Nienburg in ihren Interessen betroffen sei, werde diese im Vorfeld entsprechend beteiligt.

Auf Nachfrage von KTA Hüneke erläutert Herr Dieckmann, daß die Schwarz-Weiß-Schleuse von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Entsorgungszentrums vor Arbeitsbeginn und Arbeitsende zu benutzen sei. Im Schwarzbereich wird die Arbeitsbekleidung belassen und anschließend geduscht, bevor im Weißbereich die Freizeitbekleidung angezogen wird. Hierdurch soll eine Kontaminierung mit auf der Deponie befindlichen Keimen ausgeschlossen werden.

KTA Hüneke fragt an, warum beim Transport mit der Bahn 175 Betriebskilometer und beim Transport mit Lkw lediglich 78 km angesetzt worden seien.

Herr Dieckmann führt hierzu aus, daß früher der Abfall zunächst auf Lkws zum Bahnhof Nienburg verbracht worden sei. Hier wurden die Container vom Lkw auf die Bahn umgeladen. Seines Wissens bestehe diese Möglichkeit nicht mehr, da die Bahn zwischenzeitlich den Güterumschlag in Nienburg eingestellt habe.

Anschließend seien die Waggons durch die Bahn nach Seelze zwecks Zusammenstellung einer größeren Einheit verbracht worden, um diese dann nach Bremen zu transportieren. Hier wurden die Container wiederum auf Lkw umgeladen, da das MHW Bremen über keinen Gleisanschluß verfüge.

Auf Nachfrage von KTA Höper erklärt Herr Dieckmann, daß bereits Gespräche über eine Genehmigung des Weiterbetriebs des Umschlagplatzes auf dem Gelände des Entsorgungszentrums Nienburg geführt würden. Hierzu sei ein einfaches Anzeigeverfahren nach BImSch-Recht ausreichend, da es sich lediglich um eine Erweiterung, nicht jedoch um den Neubau einer Anlage handele. In der zweiten Hälfte des Jahres 2004 müsse spätestens die Ausschreibung für die Bauleistungen erfolgen, weshalb die erforderlichen Beschlüsse bis Ende 2003 fallen müssen.

KTA Schwanbeck verweist darauf, daß die Müllmenge von 1995 bis heute um fast 50 % gefallen sei. Es sei wahrscheinlich, daß sich die Müllmenge weiter stark reduziere. Vor diesem Hintergrund fragt KTA Schwanbeck an, wie lange der z. Z. geltende Vertrag mit dem festgeschriebenen Kontingent von 30.000 Mg pro Jahr laufe.

Herr Klein erwidert, die Verwaltung teile nicht die Auffassung, daß es einen weiteren dramatischen Rückgang der Abfallmenge gebe, da in den letzten Jahren eine Stabilisierung eingetreten sei. Ab dem Jahr 2005 müsse aufgrund der Schließung der dann nicht mehr dem geltenden Recht entsprechenden Deponieanlagen mit einer verstärkten thermischen Entsorgung von Abfällen gerechnet werden, weshalb es aus heutiger Sicht zu keinen größeren Problemen bei der Erfüllung des Mindestkontingentes kommen sollte. Selbstverständlich sei die Entwicklung der Abfallmengen im Landkreis Nienburg/Weser in ständiger Beobachtung und man führe laufend Gespräche mit dem Vertragspartner.

Herr Dieckmann ergänzt, daß die seit dem 1. Januar 2003 durch den Bundesgesetzgeber beschlossene Abfallverordnung nunmehr höhere Anforderungen an die Trennung und Verwertung von gewerblichen Abfällen stellt. Die Auswirkungen dieser und anderer Verordnungen, wie z. B. der Altholzverordnung seien noch nicht bekannt und könnten daher nicht beziffert werden.

Im übrigen laufe der Vertrag mit der Firma ANO, der Betreiberin des MHW Bremen, bis 2017.

Bezugnehmend auf die in Abb. 2 genannten Drittmengen fragt KTA Wulf an, ob hier mit einer weiteren Steigerung der von der AWG Bassum angelieferten Mengen zu rechnen sei. Herr Dieckmann führt hierzu aus, daß im Rahmen der gebietsübergreifenden Kooperation mit der AWG Bassum ein Mengenkontingent von 5.000 – 8.000 Mg jährlich angeliefert werden kann und verweist hierzu auf die vor dem entsprechenden Kreistagsbeschluß geführte Diskussion.


KTA Dr. Röhrs fragt bezugnehmend auf Pkt. 8 der Standortbewertung an, ob, um den Wettbewerbsvorteil der privaten Entsorger auszugleichen, es beabsichtigt sei, die Kooperation mit weiteren öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern auszubauen. Herr Klein führt hierzu aus, daß der Betrieb Abfallwirtschaft im Moment dabei sei, diese Perspektiven weiter auszuloten.