Sitzung: 19.03.2003 Ausschuss für Abfallwirtschaft
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2003/AfA/002
Beschlußempfehlung
(einstimmig):
Das
Entsorgungszentrum Nienburg/Krähe wird über den
31. Mai 2005 hinaus weiter betrieben. Die notwendigen Anpassungen der Anlage
werden zur Kenntnis genommen.
Die für die Umsetzung erforderlichen Beschlüsse werden gesondert gefaßt.
Nach kurzer
Sachverhaltsdarstellung durch KTA Hüneke erläutert Herr Dieckmann ausführlich
die mit der Drucksache 2003/AfA/002-01 vorgelegte Standortbewertung für ein
Entsorgungszentrum mit einer Umschlaganlage. Er geht hierbei insbesondere auf
die Müllmengenentwicklung (s. Abb. 2), auf das Fahrzeugaufkommen sowie auf die
Anforderungen einer neuen Anlage und der damit verbundenen
Kosten ein. Bei Bau einer Neuanlage wären zusätzlich zu den unter 5.2.2
benannten Kosten noch 100.000,00 € für den Rückbau der Altanlage zu
veranschlagen. Vor dem Hintergrund der sich aufgrund der zunehmenden
Privatisierung der Abfallentsorgung ergebenden Unsicherheit für die Zukunft der
kommunalen Abfallentsorgung sei es geboten, nicht unbedingt erforderliche
Investitionen zu vermeiden und so die Wettbewerbsfähigkeit und
Gebührenstabilität zugunsten der Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Unter
Berücksichtigung der v.g. Punkte spreche die Wirtschaftlichkeit klar für den
bisherigen Standort. Abschließend weist Herr Dieckmann darauf hin, daß mit dem
heutigen Beschluß lediglich grundsätzlich über den Weiterbetrieb des
Umschlagplatzes auf dem Gelände des Entsorgungszentrums Nienburg/Krähe über den
31. Mai 2005 hinaus entschieden werde. Die für die Umsetzung der einzelnen
Planungsschritte notwendigen Beschlüsse seien gesondert zu fassen. Sofern
hierdurch die Stadt Nienburg in ihren Interessen betroffen sei, werde diese im
Vorfeld entsprechend beteiligt.
Auf Nachfrage von KTA Hüneke erläutert Herr Dieckmann, daß die
Schwarz-Weiß-Schleuse von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Entsorgungszentrums vor Arbeitsbeginn und Arbeitsende zu benutzen sei. Im
Schwarzbereich wird die Arbeitsbekleidung belassen und anschließend geduscht,
bevor im Weißbereich die Freizeitbekleidung angezogen wird. Hierdurch soll eine
Kontaminierung mit auf der Deponie befindlichen Keimen ausgeschlossen werden.
KTA Hüneke fragt an, warum beim Transport mit der Bahn 175 Betriebskilometer
und beim Transport mit Lkw lediglich 78 km angesetzt worden seien.
Herr Dieckmann führt hierzu aus, daß früher der Abfall zunächst auf Lkws zum
Bahnhof Nienburg verbracht worden sei. Hier wurden die Container vom Lkw auf
die Bahn umgeladen. Seines Wissens bestehe diese Möglichkeit nicht mehr, da die
Bahn zwischenzeitlich den Güterumschlag in Nienburg eingestellt habe.
Anschließend seien die Waggons durch die Bahn nach Seelze zwecks
Zusammenstellung einer größeren Einheit verbracht worden, um diese dann nach
Bremen zu transportieren. Hier wurden die Container wiederum auf Lkw umgeladen,
da das MHW Bremen über keinen Gleisanschluß verfüge.
Auf Nachfrage von KTA Höper erklärt Herr Dieckmann, daß bereits Gespräche über
eine Genehmigung des Weiterbetriebs des Umschlagplatzes auf dem Gelände des
Entsorgungszentrums Nienburg geführt würden. Hierzu sei ein einfaches
Anzeigeverfahren nach BImSch-Recht ausreichend, da es sich lediglich um eine
Erweiterung, nicht jedoch um den Neubau einer Anlage handele. In der zweiten
Hälfte des Jahres 2004 müsse spätestens die Ausschreibung für die Bauleistungen
erfolgen, weshalb die erforderlichen Beschlüsse bis Ende 2003 fallen müssen.
KTA Schwanbeck verweist darauf, daß die Müllmenge von 1995 bis heute um fast 50
% gefallen sei. Es sei wahrscheinlich, daß sich die Müllmenge weiter stark
reduziere. Vor diesem Hintergrund fragt KTA Schwanbeck an, wie lange der z. Z.
geltende Vertrag mit dem festgeschriebenen Kontingent von 30.000 Mg pro Jahr
laufe.
Herr Klein erwidert, die Verwaltung teile nicht die Auffassung, daß es einen
weiteren dramatischen Rückgang der Abfallmenge gebe, da in den letzten Jahren
eine Stabilisierung eingetreten sei. Ab dem Jahr 2005 müsse aufgrund der
Schließung der dann nicht mehr dem geltenden Recht entsprechenden
Deponieanlagen mit einer verstärkten thermischen Entsorgung von Abfällen
gerechnet werden, weshalb es aus heutiger Sicht zu keinen größeren Problemen
bei der Erfüllung des Mindestkontingentes kommen sollte. Selbstverständlich sei
die Entwicklung der Abfallmengen im Landkreis Nienburg/Weser in ständiger
Beobachtung und man führe laufend Gespräche mit dem Vertragspartner.
Herr Dieckmann ergänzt, daß die seit dem 1. Januar 2003 durch den
Bundesgesetzgeber beschlossene Abfallverordnung nunmehr höhere Anforderungen an
die Trennung und Verwertung von gewerblichen Abfällen stellt. Die Auswirkungen
dieser und anderer Verordnungen, wie z. B. der Altholzverordnung seien noch
nicht bekannt und könnten daher nicht beziffert werden.
Im übrigen laufe der Vertrag mit der Firma ANO, der Betreiberin des MHW Bremen,
bis 2017.
Bezugnehmend auf die in Abb. 2 genannten Drittmengen fragt KTA Wulf an, ob hier
mit einer weiteren Steigerung der von der AWG Bassum angelieferten Mengen zu
rechnen sei. Herr Dieckmann führt hierzu aus, daß im Rahmen der
gebietsübergreifenden Kooperation mit der AWG Bassum ein Mengenkontingent von
5.000 – 8.000 Mg jährlich angeliefert werden kann und verweist hierzu auf die
vor dem entsprechenden Kreistagsbeschluß geführte Diskussion.
KTA Dr. Röhrs fragt bezugnehmend auf Pkt. 8 der Standortbewertung an, ob, um
den Wettbewerbsvorteil der privaten Entsorger auszugleichen, es beabsichtigt
sei, die Kooperation mit weiteren öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
auszubauen. Herr Klein führt hierzu aus, daß der Betrieb Abfallwirtschaft im
Moment dabei sei, diese Perspektiven weiter auszuloten.