Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Beschlussempfehlung (einstimmig):

 

An den Berufsbildenden Schulen des Landkreises Nienburg/Weser wird zum 01.08.2004 gemäß § 106 Abs. 1 NSchG die Einjährige Berufsfachschule “Nahrungsmittelhandwerk” eingeführt.

 


Vors. KTA Lubenow  weist auf den hohen Fachpraxisanteil an den Gesamtstunden der Einjährigen Berufsfachschule “Nahrungsmittelhandwerk” hin. Er betont, dass bei dieser Schulform eine Anrechnung der Schulzeiten auf die sich anschließenden Ausbildungsverhältnisse zwingend stattzufinden hat.

 

KTA Röhricht stellt die Frage, ob die in der Stundentafal vorgeschriebenen Unterrichtsfächer Sport und Religion tatsächlich unterrichtet werden.

 

StD Bönig bejaht dies vor dem Hintergrund, dass am Ende des Schuljahres auch in diesen Fächern eine Zensur vergeben werden muss und in letzter Konsequenz der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss – erreicht werden soll.