Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Beschlussempfehlung (einstimmig):

 

An den Berufsbildenden Schulen des Landkreises Nienburg/Weser wird zum 01.08.2004 gemäß § 106 Abs. 1 NSchG die Einjährige Berufsfachschule “Fahrzeugtechnik” eingeführt.

 

 


KTA Dera fragt, ob durch die neuen Schulformen eine Budgeterhöhung stattfinden wird und ob eine Mitfinanzierung der Bundesanstalt für Arbeit eingeworben wurde.

 

StD Bönig teilt dem Ausschuss mit, dass ein Teil der eigentlichen betrieblichen Ausbildung in die Schule verlagert wird. Auf diese Weise soll langfristig eine ausreichende Anzahl qualifizierter Bewerberinnen und Bewerber für den Ausbildungsberuf des Mechatronikers geschaffen werden.

 

Eine Kostenbeteiligung der Bundesagentur für Arbeit verneint er im Hinblick darauf, dass er deren Zuständigkeit als nicht gegeben ansieht.

 

KOAR Riepe ergänzt, dass es sich vorliegend lediglich um eine Verlagerung von Schulformen handelt, da die zukünftigen Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschule “Fahrzeugtechnik” sonst als BGJ-Schüler/innen die Berufsbildenden Schulen des Landkreises Nienburg/Weser besuchen würden. Die “innere Budgetierung” differenziert nicht nach Schulformen, sondern nach Teilzeit- und Vollzeitschülerinnen/-schülern.

 

Arbeitgebervertreter Bruhnke erkundigt sich nach der Anrechenbarkeit der einjährigen Schulzeit auf das spätere Ausbildungsverhältnis.

 

StD Bönig antwortet, dass eine Anrechnung im Einzelfall stattfinden kann, aber nicht zwingend vorgeschrieben ist.