Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Ltd. KVD Klein erläutert den derzeitigen Sachstand.

 

Der TÜV Nord hat vom Bauamt des Landkreises Nienburg/Weser den Auftrag erhalten, ein Gutachten über die licht- und raumlufttechnischen Anlagen in den innenliegenden Räumen des Berufsfeldes II Metalltechnik zu erstellen. Es ist geplant, am 30.03.2004 mit den Untersuchungen zu beginnen. Das Gutachten wird Ende April 2004 erwartet. Im Anschluss hat dessen Bewertung durch den Landkreis Nienburg/Weser zu erfolgen. Ltd. KVD Klein strebt eine Grundsatzentscheidung im Sommer 2004 an.

 

KTA Radtke-Czarnetzki stellt die Frage, ob die Untersuchung durch den TÜV Nord in den Schulferien sinnvoll ist, da der tatsächliche Schulbetrieb in dieser Zeit ruht.

 

Ltd. KVD Klein erwidert, dass die abstrakten Parameter für die licht- und raumlufttechnischen Untersuchungen bekannt sind und eine Begutachtung des tatsächlichen Schulbetriebes deshalb entbehrlich scheint. Im übrigen hat eine Untersuchung in den Schulferien den Vorteil, dass Störungen des Schulunterrichtes vermieden werden.

 

KTA Werner möchte wissen, was das Gutachten kosten wird und ob man bei der “Alternative Neubau” auch Überlegungen angestellt habe, dass die Berufsbildenden Schulen des Landkreises Nienburg/Weser bestimmte Einrichtungsarbeiten in Eigenleistung erbringen könnten.

 

Ltd. KVD Klein antwortet, dass die Erstellung des Gutachtens durch den TÜV Nord “unter 10.000 €” kosten wird. Er warnt davor, sich am unteren Minimum zu orientieren. Die Komplexität des Vorhabens schließt entscheidungserhebliche Eigenleistungen aus.

 

KTA Plate stellt die Frage, warum überhaupt ein Gutachten in Auftrag gegeben werden soll, wenn das Gewerbeaufsichtsamt doch offensichtliche Mängel festgestellt hatte.

 

Ltd. KVD Klein weist auf den Auftrag des Kreisausschusses an die Verwaltung hin, die Kosten für einen Neubau und eine Ertüchtigung der vorhandenen Räumlichkeiten alternativ zu ermitteln, um eine ausreichende Entscheidungsgrundlage zu haben.

 

StD Bönig äußert nochmals Kritik am Zeitpunkt der Untersuchung und verweist auf eine Aussage des Ltd. Regierungsschuldirektors Ritzmann, welcher angeraten hatte, die Untersuchung während der regulären Unterrichtszeiten durchzuführen.

 

Arbeitnehmervertreter Schröter  und KTA Werner unterstützen diese Aussage.

 

Ltd. KVD Klein erklärt, dass der angedachte Termin grundsätzlich auf einen Zeitpunkt nach den Osterferien verschoben werden kann. Das würde aber weitere zeitliche Verzögerungen und eine Beeinträchtigung des Schulbetriebes bedeuten.

 

KTA Werner macht deutlich, dass zeitliche Verzögerungen in Kauf genommen werden müssen, wenn dadurch Transparenz und Akzeptanz zu erwarten sind.

 

KTA Radtke-Czarnetzki fragt nach der Dauer der gutachterlichen Untersuchung im Schulgebäude.

 

Ltd. KVD Klein rechnet mit einer schulortsgebundenen Anwesenheit der Gutachter von 3 – 4 Tagen. Anschließend müssen die Ergebnisse ausführlich aufgearbeitet werden.

 

Vors. KTA Lubenow schlägt vor, unmittelbar nach Vorlage des Gutachtens eine weitere Ausschusssitzung einzuberufen.