Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Beauftragung eines Gutachters zur Fortschreibung des Bedarfsplans für den Rettungsdienst im Landkreis Nienburg/Weser wird zugestimmt.

 


Beratungsgang:

 

KTA Beckmeyer fragt an, was als Ergebnis eines solchen Gutachtens sein könnte.

 

Verw. Ang. Wegener erklärt, dass ein Gutachter u.a. Aussagen treffen werde zu einer bedarfsgerechten Vorhaltung von Rettungsmitteln, zu den Hilfsfristen sowie zur Angemessenheit des Rettungsdienstes im Landkreis Nienburg allgemein.

 

KTA Dr. Dralle erklärt aus seiner beruflichen Tätigkeit heraus, dass er davon ausgehe, dass mehr Rettungsmittel erforderlich sind.

 

KTA Hauschildt erwartet vom Gutachter eine Aussage dazu, ob wir gut aufgestellt sind und fragt an, wer die Kosten für das Gutachten tragen werde.

 

KOAR Berg-Düsberg erklärt, dass man sich im Benehmen mit den Kostenträgern des Rettungsdienstes auf einen Gutachter einigen und auch die Beteiligung an den Kosten des Gutachtens klären werde.

 

Auf Nachfrage von Herrn Krone, was denn überhaupt begutachtet werden solle und ob eine Beteiligung der Beauftragten an dem Gutachten beabsichtigt sei, erklärte EKR Klein, dass ein umfassendes Gutachten beauftragt werden solle und es Aufgabe des Gutachters sei, das hinsichtlich der Datenerhebung zu entscheiden.

 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig