Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 11

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung und der 2. Nachtragshaushaltsplan 2012 werden beschlossen.


Beratungsgang:

 

KTA Bomhoff stellt fest, dass das jetzt vorgestellte Ergebnis deutlich besser aussehe, da der Ergebnisplan dicht an einem ausgeglichenen Haushalt sei.

 

KTA Westermann bittet um Erläuterung, was das Quotale System sei und fragt, wieso im Bereich Soziales Forderungen in Höhe von 88.000,- € abgeschrieben werden.

 

KAR Dachs erläutert das Quotale System, die Berechnung des Kostenausgleichs durch das Land für die Sozialleistungen. Hierbei werden zunächst nur Abschläge auf der Grundlage von Vorjahreszahlen gezahlt. Im Herbst erfolgt eine Anpassung. Dieses Mal wurden Kostensteigerungen mit berücksichtigt, so dass es zu einer solchen Erhöhung der Abschlagszahlungen gekommen sei.

 

Zu den abzuschreibenden Forderungen erläutert sie, dass alle Versuche, offene Forderungen beizutreiben, erfolglos waren und die persönliche Situation der Schuldner dies in der nächsten Zukunft nicht erwarten lässt. Deshalb werden die Forderungen niedergeschlagen. Sollte sich die finanzielle Lage der Schuldner wieder verbessern, kann die Beitreibung weiter verfolgt werden.

 

KTA Koch zeigt auf, dass Bund und Land  inzwischen vermehrt die Kosten für die Aufgaben tragen, die die Kommunen in ihrem Auftrag durchführen, wie zum Beispiel im Bereich der Grundsicherung. Auffallend bleiben die zum Teil erheblichen Kostensteigerungen im sozialen und im Jugendbereich, hier innerhalb der letzten vier Jahre um etwa 6 Mio. Euro.

 

KTA Bomhoff bittet, mit dem Protokoll die Rechtsgrundlage zum Quotalen System zu nennen.

 

KTA Leseberg fragt, wie es zu Mehrerträgen in Höhe von 85.000,- € im Produktbereich Ordnung und Verkehr kommt. KOAR Immel erläutert, dass wieder alle Stellen im Bereich der kommunalen Verkehrsüberwachung besetzt seien.

 

KTA Bergmann-Kramer erklärt, dass die CDU dem 2. Nachtragshaushalt zustimmen werde. Er habe sich gegenüber dem 1. Nachtragshaushalt deutlich verbessert und wenn sich die Kassenkredithöhe gut entwickelt, dann ist aus Sicht der CDU eine gute Jahresrechnung für 2012 zu erwarten.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Für das Quotale System finden folgende Rechtsgrundlagen Anwendung:

  • Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (Nds. AG SGB XII)
  • Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (DVO Nds. AG SGB XII)

Beratungsergebnis:

 

Einstimmig