Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die Auswirkungen der Inklusion auf die Nutzung des Therapiebeckens sind von der Verwaltung zu prüfen. Die Maßnahme ist in die Haushaltsberatungen für 2013 aufzunehmen.

 


Beratungsgang:

 

KAR Niemeyer führt aus, dass das Therapiebecken der Helen-Keller-Schule in Stolzenau bereits in der Sitzung am 17.02.2012 Thema gewesen sei. Damals sei es um eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse (KSBK) für den Bau des Ganzjahresbades Nienburg und eine Mitnutzung des dort zu integrierenden Gesundheitsbades durch die umliegenden Förderschulen gegangen.

Zahlreiche Mitglieder des Schulausschusses hätten sich in diesem Zusammenhang für einen Erhalt des Therapiebeckens in Stolzenau ausgesprochen und die Verwaltung gebeten, die Zahlenbasis für eine Sanierung des dortigen Bades zu erarbeiten.

Eine Sanierung würde nach Kalkulation durch den Fachdienst Liegenschaften rd. 650.000 € kosten. Die Kostenschätzung sei der Beschlussdrucksache als Anlage beigefügt. Da es vorliegend um eine Abwägung zwischen finanziellem Interesse und einem pädagogischen Nutzen gehe, seien ergänzend die wesentlichen Aussagen der Helen-Keller-Schule für den Erhalt des Bades dargestellt.

Die Verwaltung schlägt vor, die Auswirkungen der Inklusion auf die Nutzung des Therapiebeckens zu prüfen und die Maßnahme in die kommenden Haushaltsberatungen aufzunehmen. Eine Auskunft über die Auswirkungen könne allerdings frühestens nach dem 01.08.2013 gegeben werden.

 

KTA Dera zeigt sich irritiert, da er den Eindruck habe, dass der Vorschlag der Verwaltung widersprüchlich sei. Alle Mitglieder des Ausschusses hätten sich für einen Erhalt des Therapiebeckens ausgesprochen. Daher schlage er vor, die Formulierung „in die Haushaltsberatungen aufzunehmen“ dergestalt zu ändern, dass diese „Das Therapiebecken der Helen-Keller-Schule wird saniert.“ lauten könnte.

Weiter sei der Begriff „Inklusion“ auffällig oft in der Drucksache erwähnt. Die Inklusion würde zweifellos einschneidende und grundlegende Veränderungen mit sich bringen. Es sei jedoch nicht absehbar, wie sich die inklusive Beschulung entwickeln würde. Deshalb müsse man auch weiterhin die vorhandene Infrastruktur der Förderschulen vorhalten.

Außerdem müsse man bei der Betrachtung der Kosten bedenken, dass auch die Stilllegung des Therapiebeckens und die anschließende Umwidmung zum Lagerraum mit Kosten verbunden sei.

 

KTA Brieber unterstützt den Vorschlag der Verwaltung. Durch die Inklusion sei mit weniger Förderschülern zu rechnen, weshalb eine Prüfung der Auswirkungen vor Beginn der Sanierung sinnvoll sei.

 

Elternvertreter Rennhack spricht sich für eine zeitnahe Sanierung des Therapiebeckens aus, da die Auswirkungen der Inklusion auf die Förderschulen für Geistige Entwicklung nicht absehbar seien und eine Sanierung zu einem späteren Zeitpunkt aus technischen Gründen ggf. nicht mehr möglich sei.

 

FBL Labode erklärt, dass die Verwaltung nicht die Schließung des Therapiebeckens beabsichtigen würde, sondern den Status quo erhalten wolle. Dieses Vorgehen würde die Entscheidung über eine umfassende Sanierung auch zu einem späteren Zeitpunkt zulassen.

 

KAR Niemeyer gibt zu bedenken, dass bereits Schüler der Helen-Keller-Schule in Kooperationsklassen an umliegenden Schulen beschult würden und die Inklusion diesen Trend ggf. verstärken würde. Dies könnte zu einem Schülerzahlenrückgang am Standort Stolzenau führen.

 

KTA Werner betont, dass das Therapiebecken aktuell für die bedarfsgerechte Förderung der Schüler notwendig sei. Ein späteres Konzept für Förderschulstandorte müsse sich an der vorhandenen Infrastruktur ausrichten. Er plädiert für eine zeitnahe Prüfung und Entscheidung, damit im Südkreis ein bedarfsgerechtes Angebot bestehen bleibe.

 

KTA Heuer sagt, dass das Therapiebecken in der Helen-Keller-Schule unabhängig vom Beschulungsort der Schüler notwendig sei, da es im Umkreis keine alternativen Möglichkeiten gäbe. Das Therapiebecken im Ganzjahresbad Nienburg würde aufgrund der Entfernung keine Alternative darstellen. Deswegen sei es notwendig, Gelder für die Sanierung des Therapiebeckens in den Haushalt aufzunehmen.

 

Behindertenvertreterin Ommen führt aus, dass durch die Inklusion der Bedarf für das Therapiebecken nicht verschwinden werde. Selbst wenn man die Helen-Keller-Schule nicht mehr als Förderschule benötigen würden, sei an deren Stelle ein Förderzentrum mit Therapiemöglichkeiten notwendig. Daher habe sie keine Befürchtungen, dass sich die Sanierung im Nachhinein als Fehlinvestition erweisen könnte.

 

KTA Dera sagt, dass sich die Helen-Keller-Schule aufgrund des Zustands und der Ausstattung zu einem späteren Zeitpunkt als Kompetenzzentrum anbieten würde und ggf. anderen Förderschulstandorten vorzuziehen sei. Das Therapiebecken sei deshalb zu erhalten.

Den ersten Satz des Beschlussvorschlags möchte er streichen, um etwaige „Hintertüren“ zu schließen und deutlich festzulegen, dass die Sanierungsmaßnahme in den Haushalthalt aufgenommen wird. Die Auswirkungen der Inklusion müsse man in ihrer Gesamtheit prüfen.

 

KTA Sanftleben stellt fest, dass es einen eindeutigen Konsens für den Erhalt des Therapiebeckens geben würde. Diese Haltung des Ausschusses müsse der Beschluss auch für Außenstehende klar wieder geben. Die Sanierung des Therapiebeckens sei lediglich bezüglich des Umfangs variabel.

 

Landrat Kohlmeier stellt klar, das die Formulierung des Beschlussvorschlags nicht zum Ziel habe die Sanierung des Beckens zu verhindern. Wenn die Notwendigkeit der Sanierungsmaßnahme sowie der schulische Bedarf gegeben seien, werde eine entsprechende Umsetzung erfolgen. Bei einer Sanierungsmaßnahme dieser Größenordnung sei eine sorgfältige Prüfung jedoch unbedingt notwendig. Daher sei es für ihn logisch, die Maßnahme in einem ersten Schritt in den Haushalt aufzunehmen und nach Abschluss der Prüfung im nächsten Jahr über die konkrete Umsetzung zu entscheiden.

 

Vors. KTA Koch empfiehlt die Prüfung zeitnah umzusetzen und schließt die Diskussion.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig