Sitzung: 27.09.2012 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2012/168
Die Auswirkungen der Inklusion auf die Nutzung des Therapiebeckens sind von der Verwaltung zu prüfen. Die Maßnahme ist in die Haushaltsberatungen für 2013 aufzunehmen.
Beratungsgang:
KAR Niemeyer führt aus, dass das Therapiebecken der
Helen-Keller-
Zahlreiche Mitglieder des Schulausschusses hätten sich in diesem Zusammenhang für einen Erhalt des Therapiebeckens in Stolzenau ausgesprochen und die Verwaltung gebeten, die Zahlenbasis für eine Sanierung des dortigen Bades zu erarbeiten.
Eine Sanierung würde nach Kalkulation durch den Fachdienst Liegenschaften rd. 650.000 € kosten. Die Kostenschätzung sei der Beschlussdrucksache als Anlage beigefügt. Da es vorliegend um eine Abwägung zwischen finanziellem Interesse und einem pädagogischen Nutzen gehe, seien ergänzend die wesentlichen Aussagen der Helen-Keller-Schule für den Erhalt des Bades dargestellt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Auswirkungen der Inklusion auf die Nutzung des Therapiebeckens zu prüfen und die Maßnahme in die kommenden Haushaltsberatungen aufzunehmen. Eine Auskunft über die Auswirkungen könne allerdings frühestens nach dem 01.08.2013 gegeben werden.
Weiter sei der Begriff „Inklusion“ auffällig oft in der Drucksache erwähnt. Die Inklusion würde zweifellos einschneidende und grundlegende Veränderungen mit sich bringen. Es sei jedoch nicht absehbar, wie sich die inklusive Beschulung entwickeln würde. Deshalb müsse man auch weiterhin die vorhandene Infrastruktur der Förderschulen vorhalten.
Außerdem müsse man bei der Betrachtung der Kosten bedenken, dass auch die Stilllegung des Therapiebeckens und die anschließende Umwidmung zum Lagerraum mit Kosten verbunden sei.
Elternvertreter Rennhack spricht sich für eine zeitnahe Sanierung des Therapiebeckens aus, da die Auswirkungen der Inklusion auf die Förderschulen für Geistige Entwicklung nicht absehbar seien und eine Sanierung zu einem späteren Zeitpunkt aus technischen Gründen ggf. nicht mehr möglich sei.
FBL Labode erklärt, dass die Verwaltung nicht die Schließung des Therapiebeckens beabsichtigen würde, sondern den Status quo erhalten wolle. Dieses Vorgehen würde die Entscheidung über eine umfassende Sanierung auch zu einem späteren Zeitpunkt zulassen.
KAR Niemeyer gibt zu bedenken, dass bereits Schüler
der Helen-Keller-
Behindertenvertreterin Ommen führt aus, dass durch
die Inklusion der Bedarf für das Therapiebecken nicht verschwinden werde. Selbst
wenn man die Helen-Keller-
Den ersten Satz des Beschlussvorschlags möchte er streichen, um etwaige „Hintertüren“ zu schließen und deutlich festzulegen, dass die Sanierungsmaßnahme in den Haushalthalt aufgenommen wird. Die Auswirkungen der Inklusion müsse man in ihrer Gesamtheit prüfen.
Landrat Kohlmeier stellt klar, das die Formulierung des Beschlussvorschlags nicht zum Ziel habe die Sanierung des Beckens zu verhindern. Wenn die Notwendigkeit der Sanierungsmaßnahme sowie der schulische Bedarf gegeben seien, werde eine entsprechende Umsetzung erfolgen. Bei einer Sanierungsmaßnahme dieser Größenordnung sei eine sorgfältige Prüfung jedoch unbedingt notwendig. Daher sei es für ihn logisch, die Maßnahme in einem ersten Schritt in den Haushalt aufzunehmen und nach Abschluss der Prüfung im nächsten Jahr über die konkrete Umsetzung zu entscheiden.
Vors.
Beratungsergebnis:
Einstimmig