Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.


Beratungsgang:

 

KAR Niemeyer erläutert, dass die Flachdachsanierung der GHS Eystrup bereits Thema in der Sitzung am 10.07.2012 gewesen sei. In dieser Sitzung habe der Ausschuss antragsgemäß eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse (KSBK) beschlossen.

Vorliegend gehe es um ein Schulgebäude im gemeindlichen Eigentum, welches von zwei Schulträgern für schulische Zwecke genutzt werde. Grundsätzlich erfolge die Kostenaufteilung nach der bestehenden Schulverwaltungsvereinbarung, welche eine paritätische Aufteilung entweder nach Schülerzahlen oder nach Raumfaktoren vorsehe.

Die Gesamtkosten für die Flachdachsanierung (378.000 €) würden nach Abzug von Fördergeldern (129.000 € Zuschuss aus KSBK) zwischen beiden Schulträgern nach Raumfaktoren aufgeteilt werden. Der Kreisanteil würde hiernach rd. 133.920 € betragen. Da der Landkreis nur noch drei Jahre im Gebäude verbleiben werde und das Dach eine Restnutzungsdauer von etwa 30 Jahren habe, schlage die Verwaltung vor, nur 1/10 des Betrages (13.400 €) zu zahlen. Dies sei durch den Fachdienst Liegenschaften telefonisch mit der Samtgemeinde kommuniziert worden.

Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya sei mit dieser Berechnung nicht einverstanden und habe den Landkreis gebeten, bei seiner Entscheidung u. a. zwei weitere Aspekte zu berücksichtigen:

 

a)    Die Schäden am Flachdach seien dem Landkreis vor der Entscheidung über die Zusammenlegung der Hauptschulen Eystrup und Hoya bekannt gewesen.

b)    Die Berücksichtigung einer Restnutzungsdauer stelle eine einseitige Betrachtungsweise dar, ohne das die bereits seit langem erfolgte gemeinsame Nutzung des Schulgebäudes berücksichtigt werde. Eine Art „Vornutzungsdauer“ sei nicht in die Berechnung eingeflossen.

 

Die diesbezüglichen Antworten der Kreisverwaltung seien ausführlich in der Beschlussdrucksache dargestellt. Aus Sicht der Verwaltung könne eine höhere Kostenbeteiligung als 1/10 nur auf freiwilliger Basis erfolgen. In Anbetracht der hiesigen defizitären Haushaltslage dürfe sich auch die Kreispolitik nicht für eine höhere Zuwendung aussprechen.

 

Abschließend sei es sinnvoll, eine politische Aussage zu größeren Beschaffungen im Bereich Einrichtung zu bekommen. In 2013 sei beispielsweise der Erwerb eines Kopierers und einer Stereoanlage für die Schule geplant. Für den Kopierer könne es ggf. sinnvoll sein, einen befristeten Leasingvertrag abzuschließen.

 

KTA Kurowski erklärt, dass sie die Angelegenheit einerseits in ihrer Funktion als Kreistagsabgeordnete und anderseits als Mitglied des Samtgemeinderates betrachten. Sie möchte zu bedenken geben, dass sich die Sanierung aufgrund der Fusionsverhandlungen verzögert habe. Hätte man die Sanierung früher und damit vor der Entscheidung über die Zusammenlegung der Hauptschulen begonnen, hätte der Landkreis den vollen Kostenanteil gezahlt.

Außerdem möchte sie wissen, wie der Landkreis die kreisangehörigen Kommunen z.B. an den Kosten für die Einrichtungen von Mensen beteiligt und wie man damit im Falle einer Schulschließung umzugehen gedenke.

 

KAR Niemeyer antwortet, dass die Samtgemeinden sich an den Kosten für die Einrichtung einer Mensa beteiligen würden, wenn die betroffenen Grundschulen ebenfalls Ganztagsschulen seien. Wenn der Landkreis das Gebäude verlasse, würde man den kreisangehörigen Kommunen die Mensen voraussichtlich kostenlos überlassen.

 

KTA Brunschön spricht sich für den Vorschlag der Verwaltung aus, da der Landkreis in der Vergangenheit den kreisangehörigen Kommunen bei fehlender eigener Nutzung Schulgebäude, wie etwa die ehemalige Hauptschule Diepenau, kostenlos überlassen habe. Seiner Ansicht nach würde man diese Praxis auch künftig beibehalten.

 

Vors. KTA Koch ergänzt, dass sich die Samtgemeinde Heemsen sogar vertraglich verpflichtet habe, dem Landkreis bei einer eventuellen Aufgabe des Sekundarbereichs die Kosten für die Einrichtung der Mensa anteilig zu erstatten.

 

KTA Brieber sagt, dass man bei der Beschaffung des Kopierers eine Leasing-Lösung dem Kauf vorziehen sollte.

 

Vors. KTA Koch stimmt dem zu. Mit dieser Problematik werde man im Zusammenhang mit der Zusammenlegung von Schulen künftig häufiger konfrontiert werden.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig