Sitzung: 27.09.2012 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2012/170
Eine weitergehende Kostenbeteiligung, wie von der Samtgemeinde Grafschaft Hoya gefordert, wird abgelehnt.
Beratungsgang:
KAR Niemeyer erläutert, dass die Flachdachsanierung der GHS Eystrup bereits Thema in der Sitzung am 10.07.2012 gewesen sei. In dieser Sitzung habe der Ausschuss antragsgemäß eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse (KSBK) beschlossen.
Vorliegend gehe es um ein Schulgebäude im gemeindlichen Eigentum, welches von zwei Schulträgern für schulische Zwecke genutzt werde. Grundsätzlich erfolge die Kostenaufteilung nach der bestehenden Schulverwaltungsvereinbarung, welche eine paritätische Aufteilung entweder nach Schülerzahlen oder nach Raumfaktoren vorsehe.
Die Gesamtkosten für die Flachdachsanierung (378.000 €) würden nach Abzug von Fördergeldern (129.000 € Zuschuss aus KSBK) zwischen beiden Schulträgern nach Raumfaktoren aufgeteilt werden. Der Kreisanteil würde hiernach rd. 133.920 € betragen. Da der Landkreis nur noch drei Jahre im Gebäude verbleiben werde und das Dach eine Restnutzungsdauer von etwa 30 Jahren habe, schlage die Verwaltung vor, nur 1/10 des Betrages (13.400 €) zu zahlen. Dies sei durch den Fachdienst Liegenschaften telefonisch mit der Samtgemeinde kommuniziert worden.
Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya sei mit dieser Berechnung nicht einverstanden und habe den Landkreis gebeten, bei seiner Entscheidung u. a. zwei weitere Aspekte zu berücksichtigen:
a)
Die Schäden am Flachdach seien dem Landkreis vor
der Entscheidung über die Zusammenlegung der Hauptschulen Eystrup und Hoya
bekannt gewesen.
b) Die Berücksichtigung einer Restnutzungsdauer stelle eine einseitige Betrachtungsweise dar, ohne das die bereits seit langem erfolgte gemeinsame Nutzung des Schulgebäudes berücksichtigt werde. Eine Art „Vornutzungsdauer“ sei nicht in die Berechnung eingeflossen.
Die diesbezüglichen Antworten der Kreisverwaltung seien ausführlich in der Beschlussdrucksache dargestellt. Aus Sicht der Verwaltung könne eine höhere Kostenbeteiligung als 1/10 nur auf freiwilliger Basis erfolgen. In Anbetracht der hiesigen defizitären Haushaltslage dürfe sich auch die Kreispolitik nicht für eine höhere Zuwendung aussprechen.
Abschließend sei es sinnvoll, eine politische Aussage zu
größeren Beschaffungen im Bereich Einrichtung zu bekommen. In 2013 sei
beispielsweise der Erwerb eines Kopierers und einer Stereoanlage für die
Außerdem möchte sie wissen, wie der Landkreis die kreisangehörigen Kommunen z.B. an den Kosten für die Einrichtungen von Mensen beteiligt und wie man damit im Falle einer Schulschließung umzugehen gedenke.
KAR Niemeyer antwortet, dass die Samtgemeinden sich an den Kosten für die Einrichtung einer Mensa beteiligen würden, wenn die betroffenen Grundschulen ebenfalls Ganztagsschulen seien. Wenn der Landkreis das Gebäude verlasse, würde man den kreisangehörigen Kommunen die Mensen voraussichtlich kostenlos überlassen.
Vors.
Vors.
Beratungsergebnis:
Einstimmig