Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

KAR Niemeyer führt aus, dass das Thema Inklusion bereits ausführlich im Schulausschuss thematisiert worden sei. Die Rahmenbedingungen für die Inklusion würden wie folgt aussehen:

·        Alle öffentlichen Schulen sind inklusive Schulen (Grundsatz).

·        Beginn ab 01.08.2013 aufsteigend im 1. und 5. Schuljahrgang, d.h., ab diesem Zeitpunkt haben Eltern das Recht ihre Kinder an einer Regelschule neu anzumelden.

·        Wahlfreiheit für Eltern, eine Regelschule oder eine Förderschule zu besuchen.

·        Förderschulen bleiben weiterhin bestehen, mit der Ausnahme, dass für die Förderschulen Lernen der  Primarbereich wegfällt.

·        Förderschulen sollen ergänzend so genannte „Sonderpädagogische Förderzentren“ werden und so die gemeinsame Erziehung und den gemeinsamen Unterricht an den Regelschulen unterstützen.

  • Bis 31.07.2018 können Schulträger so genannte Schwerpunktschulen für eine inklusive Beschulung bestimmen.

 

Aus den Rahmenbedingungen würden sich unterschiedliche Fragestellungen ableiten:

 

1.    Auswirkungen der Inklusion auf Regelschulen?

2.    Auswirkungen der Inklusion auf Förderschulen?

3.    Unterstützung der Regelschulen (Beratungs- und Unterstützungszentrum Emotionale und Soziale Entwicklung)

 

 

1.    Auswirkungen der Inklusion auf Regelschulen

 

Wichtigste Voraussetzung für das Gelingen der inklusiven Beschulung sei die Akzeptanz bei den Lehrkräften, Mitschülern, Eltern und allen an Schule Beteiligten. Eine abstrakte Sichtweise wie beispielsweise „Inklusion finde ich gut, aber bitte nicht an meiner Schule!“ würde niemanden helfen. Andererseits würden auch gute Absichten allein nicht ausreichen, um eine kindgerechte Förderung und Forderung zu gewährleisten. Es gäbe viele Beteiligte mit unterschiedlichen Aufgaben und jeder habe seine Hausaufgaben zu machen. Gleichzeitig seien die Hausaufgaben aufeinander abzustimmen.

Eine dieser Hausaufgaben sei die Gebäude- und Ausstattungssituation, welche vom jeweiligen Schulträger zu erledigen ist. Ein Schulträger ist der Landkreis Nienburg mit 22 Schulen, von denen 14 Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen oder Gymnasien wären.

Ziel sei es, von diesen 14 Schulen jeweils für den Nordkreis, den Südkreis und das mittlere Kreisgebiet für jede Schulform und jeden Förderbedarf ggf. eine Schwerpunktschule zu benennen. Wichtig sei, dass jeder Schüler mit einem Förderbedarf ab 01.08.2013 im 5. Schuljahrgang in ausreichender Entfernung inklusiv beschult werden könne.

Die Entscheidung, welche Schule für welchen Förderbedarf Schwerpunktschule werden soll, würde auch von der jeweiligen Gebäude- und Nutzungssituation abhängen. Der Fachdienst Schule und Kultur hätte alle Schulen besucht und bezüglich ihrer Beschaffenheit beurteilt. Auf Basis dieser Bestandsaufnahme seien zunächst verwaltungsseitig bestimmte Schulstandorte als Schwerpunktschulen ausgewählt worden. Die verwaltungsseitigen Pläne habe man mit den ausgewählten Schulen in den letzten Wochen diskutiert. Ergänzend sei das Thema im Arbeitskreis der Förderschulleiter zwischen Verwaltung und Schulen diskutiert worden.

 

Folgende Schwerpunktbildung sei vorgesehen:

 

a)    Förderbedarfe Lernen, Sprache, Hören: Keine Schwerpunktschulen, sondern inklusive Beschulung an allen in der Trägerschaft des Landkreises befindlichen Sekundarschulen.

b)    Förderbedarf Körperliche und Motorische Entwicklung: Schwerpunktschulen im Nordkreis (Hauptschule, Realschule und Gymnasium Hoya), Südkreis (Gymnasium Stolzenau und Oberschule Loccum) und Zentrum (Oberschule Heemsen), da die Schulgebäude gute Voraussetzungen bieten.

c)    Förderbedarfe Emotionale und Soziale  Entwicklung sowie geistige Entwicklung: Schwerpunktschulen im Nordkreis (Hauptschule, Realschule und Gymnasium Hoya), Südkreis (Gymnasium Stolzenau und Oberschule Loccum) und Zentrum (Oberschule Steimbke)

d)    Für Kinder mit einem Förderbedarf Sehen sollen einzelfallabhängige Lösungen geschaffen werden.

 

Die Gespräche mit den betroffenen Schulleitungen seien äußerst konstruktiv gewesen, teilweise wurden Forderungen aufgestellt, die es in der Sitzung des AAS am 08.11.2012 zu diskutieren gelte. Unter anderem habe es folgende Bedenken gegeben:

 

a)    Werden vom Land bzw. von den Förderschulen ausreichend Förderlehrerstunden bereitgestellt?

b)    Können die eigenen Lehrkräfte ausreichend fortgebildet werden?

c)    Gibt es eine ausreichende Schulsozialarbeit im Förderbereich Emotionale und Soziale Entwicklung als Unterstützung?

d)    Werden ausreichend Betreuungskräfte im Rahmen der Eingliederungshilfe zur Verfügung gestellt?

 

Der Fachdienst Schule und Kultur möchte kurzfristig konkrete Gespräche mit der Landesschulbehörde und dem Fachdienst Eingliederungshilfe führen. Die Einbringung von zusätzlichen Haushaltsmitteln zur Optimierung der Schwerpunktschulen sei im  Haushalt 2013 vorgesehen.

Bis zum 01.02.2013 müsse eine Mitteilung der Schwerpunktschulen an die Landesschulbehörde erfolgen.

 

KTA Werner erklärt, dass bei den Förderschwerpunkten Sprache, Hören und Sehen die Umgebung auf die speziellen Bedürfnisse der Schüler abzustimmen sei, um diese optimal in den Unterricht einzubinden. Hierfür seien z.B. Akustikdecken oder eine spezielle Beleuchtung notwendig.

 

KAR Niemeyer stimmt dem zu.

 

KTA Dera möchte wissen, welchen Spielraum die Schulen bei der Festlegung der Schwerpunktschulen hätten und wie das Interesse der Schulen gewesen sei. Außerdem möchte er wissen, wie sich die Inklusion auf die BBS auswirkt.

 

KAR Niemeyer antwortet, dass gemäß § 4 NSchG mit Wirkung vom 01.08.2013 alle Schulen aufsteigend mit dem 1. bzw. 5. Schuljahrgang inklusive Schulen seien. Der Schulträger könne lediglich seine Schullandschaft durch Benennung von Schwerpunktschulen bis zum 31.07.2018 entlasten.

Für die BBS Nienburg besteht keine Möglichkeit der Schwerpunktbildung.

 

KAR Niemeyer setzt seinen Vortrag fort.

 

 

2.    Förderschulen

 

Ergänzend müsse man die Situation an den sieben in der Trägerschaft des Landkreises bestehenden, eigenständigen Förderschulen zu diskutieren. Sicher sei, dass die Förderschulen Lernen ab dem 01.08.2013 schrittweise den Primarbereich verlieren würden. Es sei davon auszugehen, dass sich anschließend auch im Sekundarbereich nur wenige Eltern für eine Förderschule Lernen anstelle der Regelschule entscheiden würden.

Die Anzahl der verbleibenden Förderschulen Lernen sei wegen geringer Schülerzahlen kurz- bis mittelfristig zu reduzieren. In diesem Zusammenhang sei auch zu diskutieren, ob Förderschulzweige an Regelschulen die eigenständigen Förderschulen Lernen punktuell ersetzen sollen. Die Förderschulen wissen, dass sich ihre Anzahl reduzieren wird und bitten ausnahmslos um eine möglichst frühzeitige Festlegung durch den Schulträger, da die Erarbeitung neue schulische Konzepte bei einer bevorstehenden Schulschließung nur noch bedingt einen Sinn ergeben.

 

Es könnte sinnvoll sein, bereits mit Beginn des kommenden Jahres nochmals einen Arbeitskreis einzuberufen, um die Situation zu analysieren und anhand eines objektiven Kriterienkataloges frühzeitig Entscheidungen zu treffen.

 

KTA Dera möchte wissen, was mit den Kindern geschehe, deren Eltern sich für die Beschulung an einer Förderschule entscheiden würden.

 

KAR Niemeyer antwortet, dass man auch nach Einführung der Inklusion Förderschulen in erreichbarer Nähe vorhalten müsse.

 

Vors. KTA Koch nimmt an, dass man hier ähnliche Diskussionen führen und Lösungen finden müsse, wie bei anderen Schulschließungen.

Weiter erteilt er Schulleiterin Brase mit Zustimmung des Ausschusses das Wort.

 

Schulleiterin Brase erklärt, dass nach ihren Erfahrung nicht damit zu rechnen sei, dass viele Schüler nach Abschluss der Grundschule eine Förderschule besuchen würden.

Anschließend stellt Sie das Thema “Beratungs- und Unterstützungszentrum Emotionale und Soziale Entwicklung“ im Rahmen einer Präsentation vor (siehe Anlage zu dieser Drucksache).

 

Im Anschluss an den Vortrag möchte KTA Werner wissen, ob man bereits wisse, wie viele Förderschullehrerstunden einer Schule pro Klasse zugewiesen würden.

 

Schulleiterin Brase antwortet, dass die Zahl der Stunden im System der Grundversorgung zusammen mit den Beratungsstunden höher sei, als derzeit im Rahmen des mobilen Dienstes. Eine kontinuierliche Doppelbesetzung einer Lehrerstelle sei nicht möglich. Man könne jedoch die Stunden je nach Bedarf der jeweiligen Schule reduzieren und woanders konzentrieren, da nicht jede Schule den gleichen Bedarf haben werde.