Sitzung: 27.09.2012 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2012/171
Beratungsgang:
KAR Niemeyer führt aus, dass das Thema Inklusion
bereits ausführlich im Schulausschuss thematisiert worden sei. Die
Rahmenbedingungen für die Inklusion würden wie folgt aussehen:
· Alle öffentlichen Schulen sind inklusive Schulen (Grundsatz).
· Beginn ab 01.08.2013 aufsteigend im 1. und 5. Schuljahrgang, d.h., ab diesem Zeitpunkt haben Eltern das Recht ihre Kinder an einer Regelschule neu anzumelden.
· Wahlfreiheit für Eltern, eine Regelschule oder eine Förderschule zu besuchen.
· Förderschulen bleiben weiterhin bestehen, mit der Ausnahme, dass für die Förderschulen Lernen der Primarbereich wegfällt.
· Förderschulen sollen ergänzend so genannte „Sonderpädagogische Förderzentren“ werden und so die gemeinsame Erziehung und den gemeinsamen Unterricht an den Regelschulen unterstützen.
- Bis 31.07.2018 können Schulträger so genannte Schwerpunktschulen für eine inklusive Beschulung bestimmen.
Aus den Rahmenbedingungen würden sich unterschiedliche Fragestellungen ableiten:
1. Auswirkungen der Inklusion auf Regelschulen?
2. Auswirkungen der Inklusion auf Förderschulen?
3. Unterstützung der Regelschulen (Beratungs- und Unterstützungszentrum Emotionale und Soziale Entwicklung)
1.
Auswirkungen der Inklusion auf
Regelschulen
Wichtigste Voraussetzung für das Gelingen der inklusiven
Beschulung sei die Akzeptanz bei den Lehrkräften, Mitschülern, Eltern und allen
an
Eine dieser Hausaufgaben sei die Gebäude- und Ausstattungssituation, welche vom jeweiligen Schulträger zu erledigen ist. Ein Schulträger ist der Landkreis Nienburg mit 22 Schulen, von denen 14 Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen oder Gymnasien wären.
Ziel sei es, von diesen 14
Die Entscheidung, welche
Folgende Schwerpunktbildung sei vorgesehen:
a) Förderbedarfe Lernen, Sprache, Hören: Keine Schwerpunktschulen, sondern inklusive Beschulung an allen in der Trägerschaft des Landkreises befindlichen Sekundarschulen.
b) Förderbedarf Körperliche und Motorische Entwicklung: Schwerpunktschulen im Nordkreis (Hauptschule, Realschule und Gymnasium Hoya), Südkreis (Gymnasium Stolzenau und Oberschule Loccum) und Zentrum (Oberschule Heemsen), da die Schulgebäude gute Voraussetzungen bieten.
c) Förderbedarfe Emotionale und Soziale Entwicklung sowie geistige Entwicklung: Schwerpunktschulen im Nordkreis (Hauptschule, Realschule und Gymnasium Hoya), Südkreis (Gymnasium Stolzenau und Oberschule Loccum) und Zentrum (Oberschule Steimbke)
d) Für Kinder mit einem Förderbedarf Sehen sollen einzelfallabhängige Lösungen geschaffen werden.
Die Gespräche mit den betroffenen Schulleitungen seien äußerst konstruktiv gewesen, teilweise wurden Forderungen aufgestellt, die es in der Sitzung des AAS am 08.11.2012 zu diskutieren gelte. Unter anderem habe es folgende Bedenken gegeben:
a) Werden vom Land bzw. von den Förderschulen ausreichend Förderlehrerstunden bereitgestellt?
b) Können die eigenen Lehrkräfte ausreichend fortgebildet werden?
c) Gibt es eine ausreichende Schulsozialarbeit im Förderbereich Emotionale und Soziale Entwicklung als Unterstützung?
d) Werden ausreichend Betreuungskräfte im Rahmen der Eingliederungshilfe zur Verfügung gestellt?
Der Fachdienst
Bis zum 01.02.2013 müsse eine Mitteilung der Schwerpunktschulen an die Landesschulbehörde erfolgen.
KAR Niemeyer stimmt dem zu.
KAR Niemeyer antwortet, dass gemäß § 4 NSchG mit
Wirkung vom 01.08.2013 alle
Für die BBS Nienburg besteht keine Möglichkeit der Schwerpunktbildung.
KAR Niemeyer setzt seinen Vortrag fort.
2.
Förderschulen
Ergänzend müsse man die Situation an den sieben in der Trägerschaft des Landkreises bestehenden, eigenständigen Förderschulen zu diskutieren. Sicher sei, dass die Förderschulen Lernen ab dem 01.08.2013 schrittweise den Primarbereich verlieren würden. Es sei davon auszugehen, dass sich anschließend auch im Sekundarbereich nur wenige Eltern für eine Förderschule Lernen anstelle der Regelschule entscheiden würden.
Die Anzahl der verbleibenden Förderschulen Lernen sei wegen geringer Schülerzahlen kurz- bis mittelfristig zu reduzieren. In diesem Zusammenhang sei auch zu diskutieren, ob Förderschulzweige an Regelschulen die eigenständigen Förderschulen Lernen punktuell ersetzen sollen. Die Förderschulen wissen, dass sich ihre Anzahl reduzieren wird und bitten ausnahmslos um eine möglichst frühzeitige Festlegung durch den Schulträger, da die Erarbeitung neue schulische Konzepte bei einer bevorstehenden Schulschließung nur noch bedingt einen Sinn ergeben.
Es könnte sinnvoll sein, bereits mit Beginn des kommenden Jahres nochmals einen Arbeitskreis einzuberufen, um die Situation zu analysieren und anhand eines objektiven Kriterienkataloges frühzeitig Entscheidungen zu treffen.
KAR Niemeyer antwortet, dass man auch nach Einführung der Inklusion Förderschulen in erreichbarer Nähe vorhalten müsse.
Vors.
Weiter erteilt er Schulleiterin Brase mit Zustimmung des Ausschusses das Wort.
Schulleiterin Brase erklärt, dass nach ihren Erfahrung nicht damit zu rechnen sei, dass viele Schüler nach Abschluss der Grundschule eine Förderschule besuchen würden.
Anschließend stellt Sie das Thema “Beratungs- und Unterstützungszentrum Emotionale und Soziale Entwicklung“ im Rahmen einer Präsentation vor (siehe Anlage zu dieser Drucksache).
Im Anschluss an den Vortrag möchte
Schulleiterin Brase antwortet, dass die Zahl der Stunden im System der Grundversorgung zusammen mit den Beratungsstunden höher sei, als derzeit im Rahmen des mobilen Dienstes. Eine kontinuierliche Doppelbesetzung einer Lehrerstelle sei nicht möglich. Man könne jedoch die Stunden je nach Bedarf der jeweiligen Schule reduzieren und woanders konzentrieren, da nicht jede Schule den gleichen Bedarf haben werde.