Sitzung: 27.09.2012 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2012/172
Der Stadt Rehburg-Loccum wird für Maßnahmen des Brandschutzes und für die energetische Sanierung der Grundschule Münchehagen eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 93.334 € gewährt.
Beratungsgang:
KAR Niemeyer führt aus, dass die Stadt Rehburg-Loccum
einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für
Brandschutzmaßnahmen und die energetische Sanierung der GS Münchehagen beim
Landkreis eingereicht habe. Wie viele Schulgebäude würde auch das Schulgebäude
der GS Münchehagen, welches 1974 errichtet worden sei, in energetischer
Hinsicht nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen. Die Kommune plane
die
Eine Maßnahme sei dann aus der KSBK förderfähig, wenn die Kosten 2 v. H. des fiktiven Neubauwertes übersteigen würden. Vorliegend müsste eine Summe von rd. 80.000 € erreicht werden, weshalb die Maßnahme grundsätzlich förderfähig sei.
Bezüglich der langfristigen schulischen Nutzungen sei festzustellen, dass die Stadt Rehburg-Loccum nur über zwei Grundschulen verfüge, welche bei Geburtenzahlen zwischen 58 und 100 langfristig notwendig seien.
Eine Zuwendung für die Sanierungsmaßnahmen könne in Höhe von
einem Drittel der entstehenden Maßnahmekosten anerkannt werden. Daraus würde
sich ein Zuwendungsbetrag aus der KSBK in Höhe von höchstens 93.334 € ergeben.
Beratungsergebnis:
Einstimmig