Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Stadt Rehburg-Loccum wird für Maßnahmen des Brandschutzes und für die energetische Sanierung der Grundschule Münchehagen eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 93.334 € gewährt.

 


Beratungsgang:

 

KAR Niemeyer führt aus, dass die Stadt Rehburg-Loccum einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für Brandschutzmaßnahmen und die energetische Sanierung der GS Münchehagen beim Landkreis eingereicht habe. Wie viele Schulgebäude würde auch das Schulgebäude der GS Münchehagen, welches 1974 errichtet worden sei, in energetischer Hinsicht nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen. Die Kommune plane die Schule in den Sommerferien des kommenden Jahres zu sanieren. Die Maßnahme sei mit Kosten in Höhe von insgesamt 280.000 € veranschlagt worden. Die Hauptnutzfläche der Schule würde rd. 1.500 qm betragen, womit sich ein fiktiver Neubauwert von rd. 4 Mio. € errechnen lasse.

Eine Maßnahme sei dann aus der KSBK förderfähig, wenn die Kosten 2 v. H. des fiktiven Neubauwertes übersteigen würden. Vorliegend müsste eine Summe von rd. 80.000 € erreicht werden, weshalb die Maßnahme grundsätzlich förderfähig sei.

Bezüglich der langfristigen schulischen Nutzungen sei festzustellen, dass die Stadt Rehburg-Loccum nur über zwei Grundschulen verfüge, welche bei Geburtenzahlen zwischen 58 und 100 langfristig notwendig seien.

Eine Zuwendung für die Sanierungsmaßnahmen könne in Höhe von einem Drittel der entstehenden Maßnahmekosten anerkannt werden. Daraus würde sich ein Zuwendungsbetrag aus der KSBK in Höhe von höchstens 93.334 € ergeben.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig