Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Abstimmung: Ja: 11

Die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Nienburg/Weser wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

 

  1. In § 1 Absatz 3 werden die Worte „der Gebühren“ gestrichen.

 

  1. Im Ausfertigungsdatum ist die Jahreszahl „2012“ doppelt und daher einmal zu streichen.

 


Beratungsgang

 

KAR Schwill-Rudolph erklärt, dass es vor allem wichtig war, mit der Änderung eine Angleichung der Gebührensätze herbeizuführen, die für beide Landkreise Nienburg/Weser und Schaumburg gilt. Die Gebühren im Landkreis Nienburg/Weser waren bereits auf 65,-€/Std. festgelegt.

 

Außerdem bittet sie, folgende Änderungen zu berücksichtigen: im § 1 Absatz 3 sollen die Worte „der Gebühren“ gestrichen werden. Im Ausfertigungsdatum ist die Jahreszahl doppelt und daher einmal zu streichen.

 

KTA Bergmann-Kramer fragt, ob für den Landkreis Schaumburg bisher nur eine Gebühr in Höhe von 25,- € erhoben wurde. KTA Koch bittet um Bestätigung, dass diese Satzung jetzt für beide Landkreise so gelte. Beide Aspekte wurden von KAR Schwill-Rudolph bestätigt.

 

KTA Bomhoff verweist auf die beiliegende Kostenkalkulation auf Basis eines entsprechenden KGSt-Gutachtens, damit sind die festgelegten Gebührensätze hinreichend begründet.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig