Sitzung: 25.09.2012 Ausschuss für Finanzen und Personal
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2012/191
Die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Nienburg/Weser wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
- In § 1 Absatz 3 werden die Worte „der Gebühren“ gestrichen.
- Im Ausfertigungsdatum ist die Jahreszahl „2012“ doppelt und daher einmal zu streichen.
Beratungsgang
KAR Schwill-Rudolph erklärt, dass es vor allem wichtig war, mit der Änderung eine Angleichung der Gebührensätze herbeizuführen, die für beide Landkreise Nienburg/Weser und Schaumburg gilt. Die Gebühren im Landkreis Nienburg/Weser waren bereits auf 65,-€/Std. festgelegt.
Außerdem bittet sie, folgende Änderungen zu berücksichtigen: im § 1 Absatz 3 sollen die Worte „der Gebühren“ gestrichen werden. Im Ausfertigungsdatum ist die Jahreszahl doppelt und daher einmal zu streichen.
KTA Bergmann-Kramer fragt, ob für den Landkreis Schaumburg bisher nur eine Gebühr in Höhe von 25,- € erhoben wurde. KTA Koch bittet um Bestätigung, dass diese Satzung jetzt für beide Landkreise so gelte. Beide Aspekte wurden von KAR Schwill-Rudolph bestätigt.
KTA Bomhoff verweist auf die beiliegende Kostenkalkulation auf Basis eines entsprechenden KGSt-Gutachtens, damit sind die festgelegten Gebührensätze hinreichend begründet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig