Die Hauptschule Hoya und die Realschule Hoya werden zu einer Oberschule Hoya zusammengefasst. Die Zusammenlegung soll zum 01.08.2014 erfolgen.

 

Eine Genehmigung dieser Maßnahme ist gemäß § 106 Absätze 1, 3 und 8 NSchG beim Land Niedersachsen zu beantragen.


Beratungsgang:

 

FBL Labode verweist auf die Sitzungsvorlage und führt aus, dass nach Versand der Sitzungsunterlagen nun auch die Stellungnahmen des Kreiseltern- und -schülerrats vorliegen und als Tischvorlage verteilt würden. Er führt weiter aus, dass die Zusammenfassung der Hauptschule Hoya und der Realschule Hoya zu einer Oberschule bereits am 22.11.11 Thema im Schulausschuss gewesen sei. Damals sei der Ausschuss dem Verwaltungsvorschlag für eine Zusammenfassung beider Schulen nicht gefolgt. Stattdessen habe man beiden Schulen mehr Zeit gewähren wollen. Aktuell würde jedoch je ein Antrag der Samtgemeinde Grafschaft Hoya und der CDU-Kreistagsfraktion vorliegen, welcher eine Zusammenfassung beider Schulen zum 01.08.2013 vorsehen würden. Als Gründe für die Zusammenfassung der Schulen seien u.a. eine Stärkung des Schulstandorts Hoya angegeben und seitens der Samtgemeinde die Befürchtung, dass Schüler an umliegende Oberschulen abwandern würden.

Die beiden betroffenen Schulen vertreten in ihren Stellungsnahmen die Ausfassung, dass eine Zusammenfassung zum genannten Termin zu kurzfristig und deshalb nicht umsetzbar sei. Beide Schulen verweisen auf den gültigen Beschluss, welcher eine Konzepterarbeitung der Schulen zum Schuljahr 2015/2016 vorsieht. Zudem sei die Abwanderung von Schülern an umliegende Oberschulen nicht gegeben.

 

KTA Kurowski erklärt, dass der Rat der Samtgemeinde Grafschaft Hoya aufgrund der guten Verkehrsverbindungen eine Abwanderung von Schülern an die Oberschule Dörverden fürchten würde. Sie sei der Ansicht, dass die Schüler durch eine zeitnahe Zusammenfassung der Schulen frühzeitig von den Vorteilen einer Oberschule profitieren könnten. Deshalb zeigt sie sich enttäuscht von der ablehnenden Haltung beider Schulen. Sie sei überzeugt, dass beide Schulen kompetent genug seien, eine aufsteigende Einführung der Oberschule zum 01.08.2013 umzusetzen.

 

KTA Sanftleben spricht sich gegen eine Zusammenfassung der Schulen zum 01.08.2013 aus, da diese von den Schulen nicht mitgetragen würde. Weiter verweist er auf den Kreistagsbeschluss für ein gemeinsames pädagogisches Konzept bis zum 01.08.2015. Die Realschule und die Hauptschule Hoya würden gemeinsam an der Errichtung der Oberschule zum 01.08.2015 arbeiten und von der Politik Verlässlichkeit bzgl. dieses Termins erwarten. Die frühe Zusammenfassung beider Schulen gegen den Willen der Elternschaft und der Schulvorstände würde nicht zu einer Stärkung der Schulen führen.

Als Kompromissvorschlag beantragt er die Zusammenfassung der Schulen zum 01.08.2014.

 

KTA Leseberg möchte wissen, ob eine Zusammenfassung gegen den Willen der Schulvorstände sowie der Eltern- und Schülerschaft überhaupt möglich sei.

 

KAR Niemeyer antwortet, dass vorliegend nur über die Antragstellung bei der Landesschulbehörde entschieden würde. Diese würde abschließend über die Zulässigkeit und den Umsetzungszeitpunkt entscheiden.

 

Elternvertreter Rennhack äußert sein Bedauern darüber, dass man versuche, eine Entscheidung gegen und nicht mit der Schule zu erreichen. Die Schulen seien vorher nicht über den Antrag informiert worden und müssten sich auf die Beschlüsse des Kreistags verlassen können. Daher halte er eine Kompromisslösung in Absprache mit den Schulen für zielführender.

 

Vors. KTA Koch entgegnet, dass die Schulen durch die Bitte um eine Stellungnahme sehr wohl informiert gewesen seien.

 

Lehrervertreterin Hammermeister-Lührig erklärt, dass im Landkreis alle bestehenden Oberschulen zuvor als kombinierte Haupt- und Realschulen zusammengearbeitet hätten. Das sei in Hoya nicht der Fall. Deshalb müsse man den beiden eigenständigen Schulen in Hoya Zeit zum Zusammenwachsen und zum Abbau der etwaigen Vorbehalte gegen die Schulform Oberschule geben. Hierfür sei der Zeitraum bis zum 01.08.2013 zu knapp bemessen.

 

KTA Brieber möchte wissen, ob der Rat der Samtgemeinde Grafschaft Hoya mit den Schulen gesprochen habe.

 

KTA Kurowski kann dazu keine Auskunft geben.

 

KTA Brieber sagt, dass er die Stellungsnahmen der Schulen grundsätzlich wichtig finde. Er kann den Stellungnahmen jedoch nicht entnehmen, welche konkreten Probleme den Schulen die Zusammenfassung zum 01.08.2013 unmöglich machen würden. Das pädagogische Konzept der Oberschule würde vor allem für die Hauptschüler eine Verbesserung darstellen und ihre Chancen auf einen guten Abschluss erhöhen.

 

KTA Schmidt kann den Werdegang der Angelegenheit nicht nachvollziehen. Er kritisiert, dass der Antrag der Samtgemeinde Grafschaft Hoya der Verwaltung bereits seit dem 27.03.2012 vorliegt und erst heute darüber entschieden werden soll. Aufgrund dieser Verzögerung sei der bestehende Zeitdruck entstanden. Die Tatsache, dass der ehemalige Schulleiter die GHS Eystrup bereits verlassen und sein Stellvertreter sich an einer anderen Schule beworben hätte, würde den aktuellen Handlungsbedarf verstärken.

 

KTA Werner plädiert dafür, keine Entscheidung gegen den Willen der beiden betroffenen Schulen zu treffen. Für die Umsetzung der Oberschule sei die Motivation der Lehrerschaft wichtig. Deshalb müsse man ggf. auch das Abwandern des einen oder anderen Schülers verkraften. Für die Schüler gäbe es auch die Chance an den BBS Nienburg ihren Schulabschluss nachzuholen oder zu verbessern. Er spricht sich dafür aus, einen Kompromiss zur Zusammenfassung der Schulen zum 01.08.2014 auszuhandeln.

 

KTA Sanftleben stimmt seinem Vorredner zu. Es sei wichtig, die Mitarbeiter in den Schulen mitzunehmen und den Zeitplan der Schulen zu berücksichtigen. Deshalb wirbt er nochmals für seine vorgebrachte Änderung des Beschlussvorschlags.

 

Es wird über folgenden geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt:

 

Die Hauptschule Hoya und die Realschule Hoya werden zu einer Oberschule Hoya zusammengefasst. Die Zusammenlegung soll zum 01.08.2014 erfolgen.

 

Eine Genehmigung dieser Maßnahme ist gemäß § 106 Absätze 1, 3 und 8 NSchG beim Land Niedersachsen zu beantragen.

 

 

 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig