Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die nachfolgenden Sekundarschulen werden mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 aufsteigend mit dem 5. Schuljahrgang als Schwerpunktschulen nach § 183 c NSchG benannt:

 

Gymnasium Stolzenau (KME, ESE und GE), Oberschule Loccum (KME), Oberschule Uchte (GE und ESE), Johann-Beckmann-Gymnasium Hoya, Realschule Hoya und Marion-Blumenthal-Hauptschule Hoya (alle KME, ESE und GE), Oberschule Heemsen (KME) und Oberschule Steimbke (ESE und GE).

 

Für die Förderbedarfe Lernen, Sprache, Hören und Sehen werden keine Schwerpunktschulen gebildet.

 

Die Verwaltung wird die Schwerpunktschulen bis 31.01.2013 der Landesschulbehörde mitteilen.

 


Beratungsgang:

 

KAR Niemeyer führt aus, dass das Thema bereits in den vergangenen Sitzungen des Ausschusses ausführlich diskutiert worden sei. Heute würde es darum gehen, die Schwerpunktschulen für die mit dem 5. Schuljahrgang ab 01.08.2013 beginnende, aufsteigende Inklusion zu benennen.

Grundvoraussetzung sei dabei immer, dass in jedem Einzelfall zunächst geprüft würde, ob ein Kind mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf die eigentlich zuständige Sekundarschule vor Ort besuchen kann. In diesen Fällen würden die Schwerpunktschulen trotz Bestimmung selbstverständlich nicht zum Tragen kommen.

Wenn dies aus gebäudetechnischen oder sonstigen Gründen nicht möglich sei, würden Eltern rechtmäßig an die jeweilige Schwerpunktschule im Nordkreis, Südkreis oder Mittelgebiet verwiesen.

Folgende Regelung sei vorgesehen:

 

  • Förderbedarfe Lernen, Sprache, Hören und Sehen: Keine Schwerpunktschulen, sondern inklusive Beschulung an allen in der Trägerschaft des Landkreises befindlichen Sekundarschulen

 

  • Förderbedarf Körperliche und Motorische Entwicklung:
    • Schwerpunktschulen Nordkreis: HS, RS, GY Hoya
    • Südkreis: GY Stolzenau und OBS Loccum
    • Mitte: OBS Heemsen
    • alle Schulgebäude erfüllen gute Voraussetzungen

 

  • Förderbedarfe Emotionale und Soziale Entwicklung sowie Geistige Entwicklung:
    • Schwerpunktschulen Nordkreis: HS, RS, GY Hoya
    • Südkreis: GY Stolzenau und OBS Uchte
    • Mitte: OBS Steimbke

 

Die Sinnhaftigkeit der vorgenannten Schwerpunktbildung sei neben den Abstimmungen mit den betroffenen Schulen auch durch weitere Gespräche mit der Landeschulbehörde, dem Fachdienst Eingliederungshilfe und dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst bestätigt worden. Die Schwerpunktschulen seien der Landesschulbehörde bis 28.02.2013 mitzuteilen.

Informativ werden als Tischvorlagen zwei schriftliche Stellungnahmen des Gymnasium Stolzenau und der Oberschule Steimbke verteilt.

Die Verwaltung würde versuchen, die schulischen Wünsche soweit sie das Land betreffen mit der Landesschulbehörde zu diskutieren und die eigenen Zuständigkeiten zielführend abzuarbeiten. Bezüglich der Forderung der OBS Steimbke nach zusätzlicher Schulsozialarbeit würde seitens der Verwaltung die Kostenträgerschaft beim Land gesehen.

 

KTA Werner sagt, dass nun auch im Förderschulbereich der freie Elternwille Einzug erhalte und deshalb zu überlegen sei, wie man mit den Förderschulen weiter verfahre. Beim Förderbedarf Sprache sei eine spezielle Therapie und spezieller Unterricht notwendig. Er möchte wissen, ob dies an den Regelschulen gewährleistet sei.

 

KAR Niemeyer antwortet, dass in der Praxis nur sehr wenige Schüler nach Beendigung des Primarbereichs noch einen solchen Förderbedarf aufweisen würden. Die vorhandenen Förderschulen würden als Förderzentren erhalten bleiben und die Regelschulen unterstützen.

 

Lehrervertreterin Hammermeister-Lührig fragt, ob die Schwerpunktschulen für Schüler mit dem Förderbedarf Geistige Entwicklung zusätzliches Personal erhalten würden.

 

KAR Niemeyer erklärt, dass diese Frage vom Land noch nicht beantwortet worden sei.

 

Lehrervertreterin Hammermeister-Lührig nimmt an, dass das Land eine kostenneutrale Lösung anstrebe.

 

KTA Werner erkundigt sich, ob bereits Zahlen zu den Auswirkungen der Inklusion auf die Förderschulen vorliegen würden. Man müsse vorher wissen, in welche Richtung die Entwicklung gehen werde.

 

KAR Niemeyer entgegnet, dass sich der Arbeitskreis Schulentwicklungsplanung mit dieser Thematik beschäftigen werde. Die Schwerpunktschulen seien jedoch schon bis zum 31.01.2013 zu benennen.

 

KTA Höltke ergänzt, dass alternativ alle Schulen frei zugänglich wären. Für Eltern, die ihre Kinder nicht an den Schwerpunktschulen beschulen lassen, würden zukünftig Kompetenzzentren zur Verfügung stehen.

 

Behindertenvertreterin Wesling möchte wissen, ob alle Schwerpunktschulen bezüglich ihrer baulichen und sächlichen Ausstattung geeignet seien.

 

KAR Niemeyer antwortet, dass diese Punkte bei der Auswahl wesentlich gewesen seien.

 

Vors. KTA Koch erinnert an die letzte Sitzung und die dazugehörigen Sitzungsunterlagen.

 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 1 Enthaltung