Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Bei Fahrbahnausbauten innerhalb einer Ortsdurchfahrt ist die Notwendigkeit des Ausbaus nach dem jeweils gültigen Radwegebedarfsplan zu prüfen. Erst wenn dieser Plan eine Umsetzungsperspektive erkennen lässt, ist eine technische Prüfung vorzunehmen und eine Entscheidung über die Umsetzung vorzubereiten.


Beratungsgang:

 

Stell. Vorsitzender KTA Bomhoff möchte sich an der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt beteiligen und lässt daher über die Wahl von KTA Westermann als Stellv. Vorsitzender für diese Drucksache abstimmen.

KTA Westermann wird einstimmig gewählt und nimmt die Wahl an.

 

Stellv. Vorsitzender KTA Westermann bittet um Vorschläge für einen Beschlussvorschlag.

 

Kreisrat Schwarz trägt vor, dass eine mündliche Standartdiskussion zu diesem Thema schon bei dem Radweg K 3 in der OD Stöckse angeschoben worden ist. Planungen kosten natürlich Geld und man sollte diese nicht ohne Not machen. Man sollte aber den Bedarf an Radwegen an Kreisstraßen betrachten und hier die Prioritäten festlegen. Die Prüfung, ob bei einem Fahrbahnausbau der gleichzeitige Bau eines Radweges sinnvoll ist, könnte als zusätzliches Kriterium in die Bewertung nach dem Radwegebedarfsplan einfließen.

 

KTA Bomhoff hält eine Prüfung im Rahmen von Planungen für sinnvoll, es muss jedoch die Vergleichbarkeit einer solchen Maßnahme mit einer Maßnahme nach dem Radwegebedarfsplan möglich sein. Bei Ortsdurchfahrten müssen daher die gleichen Kriterien für den Radwegebedarf angewendet werden, wie bei anderen Radwegemaßnahmen.

 

Er stellt daher folgenden Antrag:

Bei der Prüfung, ob bei Fahrbahnausbaumaßnahmen innerhalb einer Ortsdurchfahrt der gleichzeitige Bau eines Radweges sinnvoll ist, müssen dieselben Prüfkriterien wie bei Radwegen nach dem Radwegebedarfsplan herangezogen werden.

 

KTA Andermann bemerkt, dass bei der K 139 schon eine entsprechende Prüfung vorgenommen wurde und schlägt vor, weiterhin so zu verfahren. Besonders vor dem Hintergrund des Endes der Zweckbindung nach dem EntflechtG sollte der Kreis hier finanziell in Vorleistung gehen.

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister gibt hierzu den Hinweis, dass Fahrbahnausbaumaßnahmen im Zuge der K 10 in den Ortsdurchfahrten Winzlar und Rehburg im derzeitigen Bauprogramm stehen. Vor dem Hintergrund, dass die Förderung ausläuft sollten die Maßnahmen, die schnell umzusetzen sind, gebaut werden.

 

In der OD Rehburg sind Nebenanlagen vorhanden, es ist möglich, sichere Anlagen für die Radfahrer zu bauen. Wenn nur die Fahrbahn ausgebaut wird und der Radweg dann erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut werden soll, verursacht dies finanzielle und technische Probleme. Er erinnert daran, dass ein gleichzeitiger Fahrbahnausbau und Bau eines Radweges aus dem Radwegebedarfsplan schon einmal als Kriterium angewendet worden ist.

 

Ltd. BD Schindler ist der Ansicht, dass bei Fahrbahnausbauten immer die Überlegung ob ein Radweg sinnvoll ist oder nicht gemacht werden sollte. Die Kriterien für die Prüfung der Notwendigkeit sind immer gleich. Eine Bauausführung von Fahrbahn und Radweg zusammen ist immer günstiger, als ein späterer getrennter Radwegbau. Er macht gleichzeitig deutlich, dass eine Prüfung hinsichtlich eines Radwegbaus immer einen Planungsaufwand für die Straßenbauverwaltung bedeutet, der Geld kostet.

 

KTA Bomhoff schlägt vor, eine vorgelagerte Prüfung, ob überhaupt ein Radweg gewollt ist, vorzunehmen, bevor eine vertiefte Prüfung stattfindet. Wenn keine Notwendigkeit für einen Radwegbau besteht, muss keine Prüfung erfolgen.

 

Kreisrat Schwarz macht den Vorschlag, folgenden Wortlaut zum Beschluss zu erheben: „Bei Fahrbahnausbauten innerhalb einer Ortsdurchfahrt ist die Notwendigkeit des Ausbaus nach dem jeweils gültigen Radwegebedarfsplan zu prüfen. Erst wenn dieser Plan eine Umsetzungsperspektive erkennen lässt, ist eine technische Prüfung vorzunehmen und eine Entscheidung über die Umsetzung vorzubereiten.“

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen.