Sitzung: 08.11.2012 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Vorlage: 2012/220
Die Angelegenheit wird in dem noch zu bildenden Arbeitskreis für die Schulentwicklungsplanung thematisiert und anschließend dem Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen zur Entscheidung vorgelegt werden.
Vors. KTA Koch verliest den Antrag der
CDU-Kreistagsfraktion zur Übernahme der Schulträgerschaft für alle
weiterführenden
KTA Werner möchte wissen, wie die
CDU-Stadtratsfraktion zu dem Antrag stehe. Er führt weiter aus, dass man nicht
den Eindruck erwecken dürfe, die Schulträgerschaft aufgrund der Problematik
einzelner Schulstandorte übernehmen zu wollen. Bei der Entscheidung müssten
objektive Kriterien, wie sie vom Arbeitkreis
KTA Höltke erklärt, dass die SPD die Übertragung der
Schulträgerschaft grundsätzlich befürworten würde. Sie ist jedoch ebenfalls der
Ansicht, dass es besser sei, die Thematik im noch zu bildenden Arbeitskreis
KTA Kurowski vermisst in der Beschlussdrucksache weitergehende Informationen bezüglich der in der Vergangenheit abgeschlossenen Vereinbarung zur die Übertragung der Schulträgerschaft. Die Verwaltung müsse die Erfolgsaussichten und Möglichkeiten prüfen und mit der Stadt verhandeln. Mit einer Reaktion seitens der Stadt sei erst zu rechnen, wenn der Landkreis entsprechend agiere.
KTA Sanftleben erklärt, dass auch die Fraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN den Antrag grundsätzlich unterstützen würden. Es sei
jedoch sinnvoller, die Thematik erst im Arbeitskreis
KTA Leseberg schließt sich den Ausführungen seines Vorredners an. Die Stadt mit einem nicht abgestimmten Kreistagsbeschluss zu konfrontieren, hält er zum jetzigen Zeitpunkt für den falschen Weg.
Landrat Kohlmeier betont, dass sich die Diskussion zwischen Stadt und Landkreis über den Standort der IGS Nienburg aufgrund der sehr unterschiedlichen Interessenlage und Schwerpunkte schwierig gestaltet habe. Man würde jedoch nicht gegeneinander arbeiten. Auch in der Frage der Schulträgerschaft stelle sich die Interessenlage bei Stadt und Landkreis offenbar unterschiedlich dar. Daher bezweifelt er, dass es sinnvoll sei, die Verwaltung derzeit zu beauftragen mit der Stadt Nienburg zu verhandeln. Die Verhandlungsgrundlage sollte zuerst im Arbeitskreis vorbereitet werden, um die Stadt anschließend für das Vorhaben zu gewinnen. Zum jetzigen Zeitpunkt würde man die Stadt kaum überzeugen können.
Vors. KTA Koch erklärt, dass er eine grundsätzliche Befürwortung des Antrags vernommen habe. Es sei keinesfalls beabsichtigt gewesen, eine Konfrontation mit der Stadt zu suchen. Man möchte vielmehr eine Optimierung der Abstimmung zwischen Stadt und Landkreis erreichen, indem man die Verwaltung der Sekundarschulen zusammenführe. Dieses Anliegen würden auch die aus der Stadt stammenden Vertreter seiner Partei mittragen. Er halte eine Entscheidung in den politischen Gremien für sinnvoll, bevor sich der Arbeitskreis mit der Thematik befasse.
KTA Höltke bestätigt, dass sie das Anliegen des CDU-Antrags grundsätzlich befürworten würde. Der Beschlussvorschlag sei jedoch zu modifizieren und eine Diskussion des Themas im Arbeitskreis vorzusehen.
KTA Brieber schließt sich dem an.
KTA Kurowski ist der Auffassung, dass es besser sei, die Thematik im Ausschuss statt im Arbeitskreis zu diskutieren. Man müsse jetzt ein deutliches Signal senden, um zu verhindern, dass das Umland noch mehr Schüler an die städtischen Schulen verliere.
KTA Werner betont, dass zuerst die Zusammenarbeit zwischen beiden Schulträgern zu verbessern sei, statt die Trägerschaft einfach zu übernehmen. Dieser Prozess könne nur im miteinander gelingen.
Elternvertreter Rennhack lehnt eine Konfrontationshaltung gegenüber der Stadt ab. Er würde das Anliegen zwar grundsätzlich befürworten, halte aber die vorherige Thematisierung und Erarbeitung einer konzeptionellen Lösung im Arbeitskreis für besser. Auch mit der Problematik der Schulbezirke sollte sich seiner Ansicht nach zuerst der Arbeitskreis befassen.
KTA Heuer erklärt, dass es Ziel des Antrages sei, im Sekundarbereich einen Schulträger für alle Sekundarschulen zu haben. Der Antrag würde den ersten Schritt auf dem Weg darstellen.
KTA Sanftleben sagt, dass die Einbindung der Stadt in den letzten Arbeitskreis nicht optimal gewesen sei. Im neuen Arbeitskreis würde man die Stadt von Anfang an einbeziehen. Deshalb appelliert er an die CDU-Fraktion, einem geänderten Beschlussvorschlag zuzustimmen, um auf diese Weise ihr durchaus nachvollziehbares Anliegen besser umsetzen zu können.
KTA Dera beantragt eine Sitzungsunterbrechung, damit sich seine Fraktion beraten könne.
Vors. KTA Koch unterbricht die Sitzung.
Vors. KTA Koch eröffnet die Sitzung anschließend wieder und führt aus, dass das es Wunsch seiner Fraktion sei, die Übertragung der Schulträgerschaft im Ausschuss zu entscheiden.
KTA Sanftleben betont, dass sich der Ausschuss wieder mit dem Thema befassen und auch darüber entscheiden würde, nachdem der Arbeitskreis es aufbereitet habe.
Landrat Kohlmeier ergänzt, dass der Arbeitskreis eine entscheidende Rolle spielen würde. Dabei sei die Einbindung Dritter besonders wichtig. Aufgabe des Arbeitskreises würde es sein, dem Ausschuss für dessen spätere Entscheidung zuzuarbeiten.
Vors. KTA Koch ruft zur Abstimmung über folgenden weitergehenden Antrag von KTA Sanftleben auf:
Die Angelegenheit wird in dem noch zu bildenden Arbeitskreis
für die
Protokollnotiz: Mit Bescheid vom 07.11.1975
hat der Regierungspräsident in Hannover der Stadt Nienburg/Weser antragsgemäß
die Schulträgerschaft für die Schulformen des Sekundarbereichs I übertragen.
Der Landkreis lehnte seinerzeit die Übertragung der Schulträgerschaft ab.
Später wurde der Stadt die Trägerschaft für die OS
Erichshagen und die RS Langendamm übertragen. Dies geschah mit Einverständnis
des Landkreises.
Gemäß § 102 I Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) sind
Gemeinden und Samtgemeinden Träger der
Grundschulen. Die Landkreise sind die Träger der übrigen Schulformen. Damit ist
der Landkreis originärer Schulträger der Sekundarschulen
(§ 102 II NSchG).
Auf Antrag überträgt die Schulbehörde kreisangehörigen
Kommunen die Trägerschaft allgemein bildender
Für die Rückübertragung der Schulträgerschaft auf den Landkreis gibt es im NSchG keine Rechtsgrundlage. Daher hätte eine Rückübertragung gemäß § 49 Verwaltungsverfahrensgesetz zu erfolgen, welche den Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes regelt. Unter diesen Bedingungen wäre eine Rückübertragung nur mit Zustimmung der Stadt Nienburg/Weser durchsetzbar.
Beratungsergebnis:
Mit Stimmenmehrheit: 8 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen