Der Ausschuss für Finanzen und Personal nimmt Kenntnis.


Beratungsgang:

 

KA Siegel stellt den konsolidierten Gesamtabschluss in Aufbau und Verfahren vor.

/    Einzelheiten dazu können der beigefügten Präsentation entnommen werden.

 

KTA Bomhoff fragt, ob der konsolidierte Gesamtabschluss ebenso wie der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsamt zu prüfen ist. Dies wird von KAR Schwill-Rudolph bestätigt.

 

KTA Koch erkundigt sich, wann etwa mit Daten zum Jahresabschluss 2012 und zum konsolidierten Gesamtabschluss 2012 gerechnet werden könne. KOAR Dachs informiert, dass das voraussichtlich nicht vor April 2013 sein wird.

 

KTA Bergmann-Kramer bittet um Erläuterung, warum dieser Gesamtabschluss jetzt erforderlich geworden ist. KOAR Dachs erklärt dazu, dass in vielen Bereichen Aufgaben ausgegliedert wurden und mit diesen Aufgaben auch Vermögen und Schulden. Insofern gibt der Jahresabschluss der Kernverwaltung einer Kommune nicht das vollständige Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wieder, das wird zukünftig der konsolidierte Gesamtabschluss aber leisten.

 

KTA Beckmeyer fragt, ob die zu konsolidierenden Aufgabenträger alle nach dem gleichen System arbeiten. Hierzu führt KA Siegel aus, dass die Kernverwaltung des Landkreises Nienburg/Weser ihren Haushalt und den Jahresabschluss gemäß Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) aufzustellen hat, die Aufgabenträger hingegen überwiegend nach Handelsgesetzbuch (HGB) arbeiten. Insofern sind gemeinsam mit den Aufgabenträgern gleiche Positionen auch gleich zu benennen.