Den Mittelansätzen für den Haushaltsplan 2013 wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:

 

  • Der Aufnahme einer Verpflichtungsermächtigung in einer Gesamthöhe von 1.664.000 € für Architektenleistungen am Neubau der IGS wird zugestimmt.

 

  • Die Parkplätze am Gesundheitsamt, Triemerstraße 17, werden lediglich saniert. Von einer Erweiterung wird abgesehen.

 

Folgenden Maßnahmen wird mit Sperrvermerk zugestimmt:

 

  • der Umbau der Räumlichkeiten an der FTZ, Verdener Landstraße 105, zu Büroraum in Höhe von 75.000 €

 

  • die Beauftragung eines Bewachungsdienstes an der FTZ in Höhe von 30.000 €

 

  • die Anschaffung eines Notstromaggregats für das Kreishaus in Höhe von 65.000 

 

  • die Sanierung der Kellereingänge der Reihenhäuser am Berliner Ring 45 in Höhe von 20.000 €

Beratungsgang:

 

KAR Rohwerder stellt die in der Anlage der Einladung beschriebenen größeren Baumaßnahmen und Investitionen bei Liegenschaften des Landkreises vor.

 

KTA Waschke betont, dass er die Kellersanierung im Kreishaus A für 150.000,-€ als Privatmann nicht durchführen würde. Er weist jedoch auf die Notwendigkeit der Sanierung des Server- und Netzwerkraumes hin. KTA Waering wirft ein, dass der Zustand von Teilen  des Kellers nicht den sicherheitstechnischen Normen und Vorgaben entspreche. Insofern bestehe auch in Höhe der von der Verwaltung vorgelegten Mittelansätze Handlungsbedarf. KTA Warnecke ergänzt, die Sicherung des Server- und Netzwerkraumes habe Priorität.

 

Im Rahmen der anvisierten Sanierung bzw. Zusammenlegung der „zentralen Dienste“ im Kreishaus A macht KTA Waering darauf aufmerksam, dass diese Sanierung eng mit der Sanierung des Serverraumes verknüpft ist.

KTA Westermann hinterfragt den Ansatz in Höhe von 95.000,-€ und meldet Zweifel an der Notwendigkeit der Maßnahme an. KTA Kaltofen erklärt, dass der aktuelle Zustand der Telefonzentrale während der Besichtigung in der letzten AfL-Sitzung den Ausschussmitgliedern vor Augen geführt wurde. Eine Zusammenführung des Servicebereichs mit der Poststelle sei angesichts der mitunter beschwerlichen Arbeitsbedingungen durchaus geboten. LR Kohlmeier verdeutlicht, dass durch die geplante räumliche Bündelung dieses Aufgabenbereichs der aktuell bestehende Mehraufwand für die Mitarbeiter/innen spürbar verringert werden kann. Dienstwege würden verkürzt, der Vertretungsaufwand fiele geringer aus und Kompetenzen könnten gebündelt werden.

 

Bei der Vorstellung des für den Einsatz im Kreishaus A vorgesehenen Notstromaggregats hakt KTA Waering nach, ob es sich um ein mobiles Gerät handele. KAR Rohwerder bejaht dies.

 

KTA Hausschildt wirft bei der Vorstellung der beabsichtigten Dachrinnensanierung im Amtshaus ein, dass auf die Laubfreiheit der Dachrinnen zu achten sei.

 

KTA Podehl erkundigt sich, was das Sanierungskonzept hinsichtlich der Fenstersanierung im Kreishaus B beinhalte. Bereits in den vorangegangen Jahren seien zu diesem Zweck Beträge in den Haushalt eingestellt worden. Eine konzeptionelle Ausrichtung zu erkennen, sei nur schwer möglich.

KTA Waering weist darauf hin, dass Teile der eingestellten Ansätze mit dem Nachtragshaushalt wieder zurückgegeben worden seien. KTA Kaltofen fügt hinzu, dass die Fenster im Kreishaus B sukzessive ausgetauscht werden sollten. Insofern seien auch mehrere Jahre für die Sanierung vorgesehen.

KTA Warnecke bittet über das Sanierungskonzept im Detail zu informieren, insbesondere über die Frage, ob Mittel aus der Fenstersanierung übertragen würden. KAR Rohwerder sagt zu, das Sanierungskonzept mit dem Protokoll nachzuliefern.

 

In Bezug auf die Erweiterung und Sanierung des Parkplatzes des Gesundheitsamtes merkt KTA Hausschildt an, dass er die Erweiterung für überflüssig halte. In anderen Behörden sei es nicht üblich, dass ein Anspruch auf einen Parkplatz in direkter Nähe zur Arbeitsstätte bestehe.

KOAR Immel erklärt, dass es einen solchen Parkplatzanspruch bei der Kreisverwaltung nicht gebe. KTA Cunow merkt an, dass bei der Sanierung zu unterscheiden sei zwischen Mitarbeiter- und Kundenparkplätzen. KTA Waering fasst zusammen, dass der Ansatz von 50.000,-€ nicht grundsätzlich, sondern von der Höhe her in Frage gestellt werde. Die Sanierung der vorhandenen Parkplätze sei unstrittig, die Erweiterung der Parkplätze solle jedoch nicht umgesetzt werden. Dies wurde einstimmig beschlossen.

 

KTA Warnecke gibt zu Bedenken, die Minderung des Ansatzes wirke sich zwar nicht auf den Finanzhaushalt, wohl aber auf den Ergebnishaushalt aus. KTA Dera wirft daraufhin die Frage auf, ob nicht eine Gesamtbudgetierung für alle Liegenschaften im Eigentum des Landkreises sinnvoll sei, die eine Verteilung der Gelder über mehrere Jahre ermögliche. KTA Waering weist  darauf hin, dass eine solche Entscheidung nicht im Rahmen der Haushaltsplanung gefällt werden könne, sondern aufgrund des zeitlichen Aufwands und des grundsätzlichen Charakters an anderer Stelle entschieden werden müsse. KTA Warnecke fügt hinzu, dass eine Gesamtbudgetierung durchaus Vorteile habe, jedoch werde es in der Praxis immer Sondermaßnahmen geben, die eine langfristige Planung erschweren. KTA Westermann schließt daran an, Einzelmaßnahmen könnten häufig nicht langfristig vorgesehen und umgesetzt werden.

 

Im Rahmen des angedachten Bewachungsdienstes an der FTZ sowie des Umbaus von Wohnungen zu Büroraum fragt KTA Hausschildt an, ob schon geklärt sei, welcher Fachdienst in die FTZ ziehe. KAR Rohwerder antwortet, dass sich der Fachdienst 175 (Brandschutz & Rettungsdienst) für den Umzug in diese Räumlichkeiten eigne. Dies sei mit der Fachdienstleitung bereits vorbesprochen worden.

KTA Warnecke wirft ein, für 75.000,-€ könne Büroraum andernorts angemietet werden. Der Umbau der FTZ erscheine ihm nicht sinnvoll. KTA Podehl mahnt an, der Umbau der Wohnungen zu Büroraum führe dazu, dass das Gebäude außerhalb der Arbeitszeiten unbeobachtet sei. Sofern die Räumlichkeiten Wohnraum blieben, wäre diesem Problem Abhilfe geschaffen.

KTA Waering fragt nach, welche Besonderheit die FTZ habe, damit diese einen Wachdienst benötige. KAR Rohwerder verweist auf die Problematik um den rückwärtigen Teil des Gebäudes. Während die Balkone der Wohnungen zur rückwärtigen Gebäudeseite lägen, könne der vordere Bereich der FTZ von potentiellen Mietern nur begrenzt eingesehen werden. Für die wertvollen Gerätschaften in und vor der FTZ wäre insbesondere nachts durch die Mieter keine soziale Kontrolle gewährleistet.

KTA Warnecke spricht sich gegen eine Umsetzung der beiden Maßnahmen aus.

LR Kohlmeier erläutert, dass die Wohnungen an der FTZ als Wohnraum nicht nachgefragt wurden. Durch die ausbleibenden Mieter liege daher an diesem Standort auch keine soziale Kontrolle vor. Die eingestellten 30.000,-€ für den Wachdienst stellten somit keine finale Lösung dar, sondern sollten den Landkreis in eine Position versetzen, handlungsfähig zu sein. KTA Hausschildt plädiert dafür, den Ansatz für den  Umbau der Räumlichkeiten und den Ansatz für den Bewachungsdienst mit einem Sperrvermerk zu deklarieren. Diese Position wurde vom Ausschuss einstimmig, bei einer Enthaltung, beschlossen.

 

KTA Kaltofen meldet an, den Ansatz für die Herrichtung des Lehrerzimmers/ Verwaltungstrakts an der Friedrich-Fröbel-Schule in Höhe von 25.000,-€ in einer Einzelabstimmung bewerten zu wollen. KTA Warnecke entgegnet, dass dieser Ansatz losgelöst von der IGS zu sehen sei. Insofern sei der Ansatz unstrittig. In der Abstimmung über die Beibehaltung dieses Ansatzes sprechen sich sieben KTA dafür aus, vier KTA stimmen dagegen.

 

Auf Nachfrage von KTA Podehl, wie viele Räumlichkeiten von der Sanierung des Umkleide- und Duschraumes an der Friedrich-Fröbel-Schule betroffen seien, erklärt  TA Schermer, dass die Sanierung zwei Umkleideräume und einen Duschraum betreffe. KTA Warnecke merkt an, dass die Maßnahme erst in die Haushaltsplanung 2014 mit aufgenommen werden solle. Diese Maßnahme werde also lediglich zur Kenntnis gegeben.

 

KTA Hausschildt fragt nach, welche Seiten des Glasgangs zwischen A- und C-Trakt in der BBS saniert werden sollten. KAR Rohwerder erläutert, die Sanierung solle beidseitig erfolgen.

 

Im Hinblick auf die an der BBS vorgesehene Erneuerung der Elektroakustischen Anlage (ELA-Anlage) wirft KTA Hausschildt die Frage auf, wie belastbar die Kostenschätzung sei. TA Schermer erklärt, ein Ingenieurbüro habe die Kostenschätzung gemacht.

KTA Westermann fragt, inwiefern eine ELA-Anlage noch zeitgemäß sei. KTA Dera gibt zu Bedenken, dass eine solche Anlage wichtig sei. Sofern auf die Anlage verzichtet werde, müsse sich die Kreisverwaltung den Vorwurf der Rückständigkeit gefallen lassen. Im Alarmierungsfall sei eine ELA-Anlage unverzichtbar.

 

KTA Waering erkundigt sich, ob angesichts der eingestellten Planungskosten für die IGS in Höhe von 300.000,-€ nicht die Gesamtsumme des IGS-Baus als Verpflichtungsermächtigung beschlossen werden müsse. KTA Warnecke relativiert, dass nur der Teil der Gesamtsumme, der bereits jetzt zweckgebunden werden könne, als Verpflichtungsermächtigung beschlossen werden könne.

 

KTA Kaltofen spricht sich für separate Abstimmungen darüber aus, ob die Ansätze über 300.000,-€ für das Jahr 2013 sowie die Verpflichtungsermächtigungen in Gesamthöhe von 1.664.000,-€  beibehalten werden sollten.

In der Abstimmung über die 300.000,-€ Planungskosten kommt es zu vier Gegenstimmen, bei einer Enthaltung. In der Abstimmung über die Verplichtungsermächtigungen sprechen sich ebenfalls vier KTA gegen eine Beibehaltung dieser Ansätze aus, eine Enthaltung gibt es diesbezüglich. Die sechs KTA stimmen jeweils für eine Beibehaltung.

 

Hinsichtlich der Sanierung der Mietwohnungen am Berliner Ring 45 regt KTA Warnecke an, zunächst nur die für das Sanierungskonzept eingestellten 10.000,-€ in der Haushaltsplanung zu belassen und die für die Sanierung der Kellereingänge vorgesehenen 20.000,-€ herauszunehmen. KTA Dera hinterfragt die Sinnhaftigkeit der Sanierung der Kellereingänge. KTA Hausschildt ergänzt, dass die Sanierung der Kellereingänge abhängig gemacht werden solle vom Ergebnis des Sanierungskonzeptes. In der Abstimmung sprechen sich die KTA einstimmig, bei einer Enthaltung, dafür aus, die 20.000,-€ mit einem Sperrvermerk zu versehen.

 

KAR Rohwerder beschreibt im Anschluss an die Präsentation die von der Verwaltung nicht in die Haushaltplanung mit aufgenommene Mittelanmeldung der Waldschule Steyerberg in Bezug auf den Einbau einer Rampe und den Umbau der dortigen WC-Anlagen, die im Zuge der Inklusion umgesetzt werden sollen. Da der Grundschulteil zur Schwerpunktschule erklärt worden sei, müsste sich der Landkreis aus Sicht der Gemeinde Steyerberg an beiden Baumaßnahmen mit insgesamt 16.000,-€ beteiligen. Die Schulverwaltungsvereinbarung sehe aus Sicht der Kreisverwaltung eine Übernahme der beiden genannten Kostenpositionen allerdings nicht vor. KAR Rohwerder stellt die (Nicht-)Aufnahme der Kostenposition in Höhe von 16.000,-€ zur Diskussion. KTA Waering fügt hinzu, dass die Frage der Kostenaufnahme in die Haushaltsplanung aus einem Gespräch mit der Gemeinde resultiere.

KTA Warnecke plädiert dafür, dass dieser Punkt noch einmal von der Verwaltung geprüft werden müsse. Sollte der Landkreis sich an den Kosten beteiligen müssen, wäre dies als außerplanmäßige Ausgabe darzustellen.

 

 

 

 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 1 Enthaltung