Sitzung: 13.11.2012 Ausschuss für Liegenschaften
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Vorlage: 2012/227
Den Mittelansätzen für
den Haushaltsplan 2013 wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
- Der Aufnahme einer
Verpflichtungsermächtigung in einer Gesamthöhe von 1.664.000 € für
Architektenleistungen am Neubau der IGS wird zugestimmt.
- Die Parkplätze am Gesundheitsamt, Triemerstraße
17, werden lediglich saniert. Von einer Erweiterung wird abgesehen.
Folgenden Maßnahmen wird mit Sperrvermerk zugestimmt:
- der Umbau der Räumlichkeiten an der FTZ,
Verdener Landstraße 105, zu Büroraum in Höhe von 75.000 €
- die Beauftragung
eines Bewachungsdienstes an der FTZ in Höhe von 30.000 €
- die Anschaffung eines Notstromaggregats für
das Kreishaus in Höhe von 65.000 €
- die Sanierung der Kellereingänge der
Reihenhäuser am Berliner Ring 45 in Höhe von 20.000 €
Beratungsgang:
KAR Rohwerder stellt die in der Anlage der Einladung
beschriebenen größeren Baumaßnahmen und Investitionen bei Liegenschaften des
Landkreises vor.
KTA Waschke betont, dass er die Kellersanierung im Kreishaus
A für 150.000,-€ als Privatmann nicht durchführen würde. Er weist jedoch auf
die Notwendigkeit der Sanierung des Server- und Netzwerkraumes hin. KTA
Waering wirft ein, dass der Zustand von Teilen des Kellers nicht den sicherheitstechnischen
Normen und Vorgaben entspreche. Insofern bestehe auch in Höhe der von der
Verwaltung vorgelegten Mittelansätze Handlungsbedarf. KTA Warnecke
ergänzt, die Sicherung des Server- und Netzwerkraumes habe Priorität.
Im Rahmen der
anvisierten Sanierung bzw. Zusammenlegung der „zentralen Dienste“ im Kreishaus
A macht KTA Waering darauf aufmerksam, dass diese Sanierung eng mit der
Sanierung des Serverraumes verknüpft ist.
KTA Westermann hinterfragt den Ansatz in Höhe von 95.000,-€ und
meldet Zweifel an der Notwendigkeit der Maßnahme an. KTA Kaltofen
erklärt, dass der aktuelle Zustand der Telefonzentrale während der Besichtigung
in der letzten AfL-Sitzung den Ausschussmitgliedern vor Augen geführt wurde.
Eine Zusammenführung des Servicebereichs mit der Poststelle sei angesichts der
mitunter beschwerlichen Arbeitsbedingungen durchaus geboten. LR Kohlmeier
verdeutlicht, dass durch die geplante räumliche Bündelung dieses Aufgabenbereichs
der aktuell bestehende Mehraufwand für die Mitarbeiter/innen spürbar verringert
werden kann. Dienstwege würden verkürzt, der Vertretungsaufwand fiele geringer
aus und Kompetenzen könnten gebündelt werden.
Bei der Vorstellung des
für den Einsatz im Kreishaus A vorgesehenen Notstromaggregats hakt KTA
Waering nach, ob es sich um ein mobiles Gerät handele. KAR Rohwerder
bejaht dies.
KTA Hausschildt wirft bei der Vorstellung der beabsichtigten
Dachrinnensanierung im Amtshaus ein, dass auf die Laubfreiheit der Dachrinnen
zu achten sei.
KTA Podehl erkundigt sich, was das Sanierungskonzept
hinsichtlich der Fenstersanierung im Kreishaus B beinhalte. Bereits in den
vorangegangen Jahren seien zu diesem Zweck Beträge in den Haushalt eingestellt
worden. Eine konzeptionelle Ausrichtung zu erkennen, sei nur schwer möglich.
KTA Waering weist darauf hin, dass Teile der eingestellten
Ansätze mit dem Nachtragshaushalt wieder zurückgegeben worden seien. KTA
Kaltofen fügt hinzu, dass die Fenster im Kreishaus B sukzessive
ausgetauscht werden sollten. Insofern seien auch mehrere Jahre für die
Sanierung vorgesehen.
KTA Warnecke bittet über das Sanierungskonzept im Detail zu informieren,
insbesondere über die Frage, ob Mittel aus der Fenstersanierung übertragen
würden. KAR Rohwerder sagt zu, das Sanierungskonzept mit dem Protokoll
nachzuliefern.
In Bezug auf die
Erweiterung und Sanierung des Parkplatzes des Gesundheitsamtes merkt KTA
Hausschildt an, dass er die Erweiterung für überflüssig halte. In anderen
Behörden sei es nicht üblich, dass ein Anspruch auf einen Parkplatz in direkter
Nähe zur Arbeitsstätte bestehe.
KOAR Immel erklärt, dass es einen solchen
Parkplatzanspruch bei der
KTA Warnecke gibt zu Bedenken, die Minderung des Ansatzes
wirke sich zwar nicht auf den Finanzhaushalt, wohl aber auf den
Ergebnishaushalt aus. KTA Dera wirft daraufhin die Frage auf, ob nicht
eine Gesamtbudgetierung für alle Liegenschaften im Eigentum des Landkreises
sinnvoll sei, die eine Verteilung der Gelder über mehrere Jahre ermögliche. KTA
Waering weist darauf hin, dass eine
solche Entscheidung nicht im Rahmen der Haushaltsplanung gefällt werden könne,
sondern aufgrund des zeitlichen Aufwands und des grundsätzlichen Charakters an
anderer Stelle entschieden werden müsse. KTA Warnecke fügt hinzu, dass
eine Gesamtbudgetierung durchaus Vorteile habe, jedoch werde es in der Praxis
immer Sondermaßnahmen geben, die eine langfristige Planung erschweren. KTA
Westermann schließt daran an, Einzelmaßnahmen könnten häufig nicht
langfristig vorgesehen und umgesetzt werden.
Im Rahmen des angedachten
Bewachungsdienstes an der FTZ sowie des Umbaus von Wohnungen zu Büroraum fragt KTA
Hausschildt an, ob schon geklärt sei, welcher Fachdienst in die FTZ ziehe. KAR
Rohwerder antwortet, dass sich der Fachdienst 175 (Brandschutz &
Rettungsdienst) für den Umzug in diese Räumlichkeiten eigne. Dies sei mit der
Fachdienstleitung bereits vorbesprochen worden.
KTA Warnecke wirft ein, für 75.000,-€ könne Büroraum
andernorts angemietet werden. Der Umbau der FTZ erscheine ihm nicht sinnvoll. KTA
Podehl mahnt an, der Umbau der Wohnungen zu Büroraum führe dazu, dass das
Gebäude außerhalb der Arbeitszeiten unbeobachtet sei. Sofern die Räumlichkeiten
Wohnraum blieben, wäre diesem Problem Abhilfe geschaffen.
KTA Waering fragt nach, welche Besonderheit die FTZ habe,
damit diese einen Wachdienst benötige. KAR Rohwerder verweist auf die
Problematik um den rückwärtigen Teil des Gebäudes. Während die Balkone der
Wohnungen zur rückwärtigen Gebäudeseite lägen, könne der vordere Bereich der
FTZ von potentiellen Mietern nur begrenzt eingesehen werden. Für die wertvollen
Gerätschaften in und vor der FTZ wäre insbesondere nachts durch die Mieter
keine soziale Kontrolle gewährleistet.
KTA Warnecke spricht sich gegen eine Umsetzung der beiden
Maßnahmen aus.
LR Kohlmeier erläutert, dass die Wohnungen an der FTZ als
Wohnraum nicht nachgefragt wurden. Durch die ausbleibenden Mieter liege daher
an diesem Standort auch keine soziale Kontrolle vor. Die eingestellten
30.000,-€ für den Wachdienst stellten somit keine finale Lösung dar, sondern
sollten den Landkreis in eine Position versetzen, handlungsfähig zu sein. KTA
Hausschildt plädiert dafür, den Ansatz für den Umbau der Räumlichkeiten und den Ansatz für
den Bewachungsdienst mit einem Sperrvermerk zu deklarieren. Diese Position
wurde vom Ausschuss einstimmig, bei einer Enthaltung, beschlossen.
KTA Kaltofen meldet an, den Ansatz für die Herrichtung des
Lehrerzimmers/ Verwaltungstrakts an der Friedrich-Fröbel-Schule in Höhe von
25.000,-€ in einer Einzelabstimmung bewerten zu wollen. KTA Warnecke
entgegnet, dass dieser Ansatz losgelöst von der IGS zu sehen sei. Insofern sei
der Ansatz unstrittig. In der Abstimmung über die Beibehaltung dieses Ansatzes
sprechen sich sieben KTA dafür aus, vier KTA stimmen dagegen.
Auf Nachfrage von KTA
Podehl, wie viele Räumlichkeiten von der Sanierung des Umkleide- und
Duschraumes an der Friedrich-Fröbel-Schule betroffen seien, erklärt TA Schermer, dass die Sanierung zwei
Umkleideräume und einen Duschraum betreffe. KTA Warnecke merkt an, dass
die Maßnahme erst in die Haushaltsplanung 2014 mit aufgenommen werden solle.
Diese Maßnahme werde also lediglich zur Kenntnis gegeben.
KTA Hausschildt fragt nach, welche Seiten des Glasgangs zwischen
A- und C-Trakt in der BBS saniert werden sollten. KAR Rohwerder erläutert, die
Sanierung solle beidseitig erfolgen.
Im Hinblick auf die an
der BBS vorgesehene Erneuerung der Elektroakustischen Anlage (ELA-Anlage) wirft
KTA Hausschildt die Frage auf, wie belastbar die Kostenschätzung sei. TA
Schermer erklärt, ein Ingenieurbüro habe die Kostenschätzung gemacht.
KTA Westermann fragt, inwiefern eine ELA-Anlage noch zeitgemäß
sei. KTA Dera gibt zu Bedenken, dass eine solche Anlage wichtig sei. Sofern
auf die Anlage verzichtet werde, müsse sich die
KTA Waering erkundigt sich, ob angesichts der eingestellten
Planungskosten für die IGS in Höhe von 300.000,-€ nicht die Gesamtsumme des
IGS-Baus als Verpflichtungsermächtigung beschlossen werden müsse. KTA
Warnecke relativiert, dass nur der Teil der Gesamtsumme, der bereits jetzt
zweckgebunden werden könne, als Verpflichtungsermächtigung beschlossen werden
könne.
KTA Kaltofen spricht sich für separate Abstimmungen darüber
aus, ob die Ansätze über 300.000,-€ für das Jahr 2013 sowie die
Verpflichtungsermächtigungen in Gesamthöhe von 1.664.000,-€ beibehalten werden sollten.
In der Abstimmung über
die 300.000,-€ Planungskosten kommt es zu vier Gegenstimmen, bei einer
Enthaltung. In der Abstimmung über die Verplichtungsermächtigungen sprechen
sich ebenfalls vier KTA gegen eine Beibehaltung dieser Ansätze aus, eine
Enthaltung gibt es diesbezüglich. Die sechs KTA stimmen jeweils für eine
Beibehaltung.
Hinsichtlich der
Sanierung der Mietwohnungen am Berliner Ring 45 regt KTA Warnecke an, zunächst
nur die für das Sanierungskonzept eingestellten 10.000,-€ in der
Haushaltsplanung zu belassen und die für die Sanierung der Kellereingänge vorgesehenen
20.000,-€ herauszunehmen. KTA Dera hinterfragt die Sinnhaftigkeit der Sanierung
der Kellereingänge. KTA Hausschildt ergänzt, dass die Sanierung der Kellereingänge
abhängig gemacht werden solle vom Ergebnis des Sanierungskonzeptes. In der
Abstimmung sprechen sich die KTA einstimmig, bei einer Enthaltung, dafür aus,
die 20.000,-€ mit einem Sperrvermerk zu versehen.
KAR Rohwerder beschreibt im Anschluss an die Präsentation die
von der Verwaltung nicht in die Haushaltplanung mit aufgenommene
Mittelanmeldung der Waldschule Steyerberg in Bezug auf den Einbau einer Rampe
und den Umbau der dortigen WC-Anlagen, die im Zuge der Inklusion umgesetzt
werden sollen. Da der Grundschulteil zur Schwerpunktschule erklärt worden sei,
müsste sich der Landkreis aus Sicht der Gemeinde Steyerberg an beiden
Baumaßnahmen mit insgesamt 16.000,-€ beteiligen. Die
Schulverwaltungsvereinbarung sehe aus Sicht der
KTA Warnecke plädiert dafür, dass dieser Punkt noch einmal
von der Verwaltung geprüft werden müsse. Sollte der Landkreis sich an den
Kosten beteiligen müssen, wäre dies als außerplanmäßige Ausgabe darzustellen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit 1 Enthaltung