Das Gremium nimmt Kenntnis.


Beratungsgang:

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Personal um Beantwortung folgender Fragen zum Thema „Beseitigung von Tierkadavern“:

 

  1. Wie hoch war der Aufwand in den Haushaltsjahren 2005 bis 2009?
    (Bitte für jedes Haushaltsjahr getrennt angeben)

  2. Wie hoch war die Erstattung in den entsprechenden Haushaltsjahren?
    (Bitte für jedes Haushaltsjahr getrennt angeben)


Antwort der Verwaltung durch Herrn Landrat Kohlmeier:

Nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständige Körperschaften öffentlichen Rechts für die Beseitigung von Vieh. Sie haben daher als Beseitigungspflichtige die dafür notwendigen Kosten zu tragen, die nach dem Abzug der Verwertungserlöse verbleiben.

 

Im Landkreis Nienburg ist die Beseitigungspflicht auf die privatrechtliche Beseitigungseinrichtung Rendac Icker übertragen worden. 100% der Transportkosten sowie 75% der Kosten für die Beseitigung (den Restanteil von 25% trägt der Besitzer von Falltieren) sind von den Beseitigungspflichtigen auf der Grundlage testierter Jahresabschlüsse zu begleichen; 60 % dieser Kosten werden von der Tierseuchenkasse rückerstattet.

 

In 2011 ergingen seitens des Finanzamtes Osnabrück Land gegenüber Rendac Icker Umsatzsteuerbescheide in Höhe von insgesamt 10,3 Mio. € für die Jahre 2005 bis 2009. Mit diesen Bescheiden wurde die Umsatzsteuer für die Ausgleichszahlungen, die die Beseitigungspflichtigen an den beliehenen Unternehmer für die jeweiligen Kalenderjahre geleistet haben, festgesetzt. Der Landkreis Nienburg hatte vorsorglich im Hinblick auf die zu erwartende Umsatzsteuerbelastung Rückstellungen gebildet.

 

/    In der dem Protokoll beigefügten Tabelle sind der vom Landkreis Nienburg zu

tragende Kostenaufwand und die von der Tierseuchenkasse geleisteten Erstattungen für die Jahre 2005 bis 2009 erfasst. Danach beläuft sich das durchschnittliche jährliche Aufkommen für die Tierkörperbeseitigung unter Berücksichtigung der Erstattungen auf 235.000 €.