Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

 

Die Sperrvermerke für die Haushaltsansätze für den Umbau der Räumlichkeiten an der FTZ, Verdener Landstr. 105, in Höhe von 75.000 € und für die Beauftragung eines Bewachungsdienstes in Höhe von 12.000 € werden hiermit aufgehoben.

 

 


Beratungsgang:

 

KOAR Immel erläutert, dass ein Umbau der insgesamt drei Wohnungen in der FTZ zu Büroräumen notwendig sei. Alle drei Wohnungen seien ehemals Dienstwohnungen gewesen, hätten aber sukzessive mangels geeigneter Interessenten aufgegeben werden müssen. Zukünftig solle der Fachdienst 175 (Brandschutz & Rettungsdienst) diese Räumlichkeiten nutzen. Neben der organisatorischen Nähe zur FTZ könne so auch ein räumlicher Zusammenhang hergestellt werden. Darüber hinaus würde ein Umzug des Fachdienstes 175 Büroraum für personell angewachsene Fachbereiche (z.B. Fachbereich Jugend) im Kreishaus A generieren.

 

Die erforderliche technische Anbindung an die Kreishäuser werde in der FTZ bereits bereitgehalten. Sofern eine neue Außenstelle angemietet werden würde, sei diese gänzlich neu zu schaffen und insofern verbunden mit weiteren Investitionen. Ohnehin würde der Landkreis durch den Umbau diese Liegenschaft, die ohnehin unterhalten werden müsse, effektiver nutzen.

 

KTA Hausschildt fragt nach, inwiefern die Sanierung von gleich drei Wohnungen erforderlich sei. Reiche ggf. auch die Sanierung des ehemaligen Bereichs der Leitstelle aus, um den benötigten Kapazitäten zu entsprechen?

 

KOAR Immel erklärt, dass diese Möglichkeit auch von der Verwaltung geprüft worden sei. Der Bedarf an freien Kapazitäten sei jedoch größer.

 

KTA Hausschildt schließt die Frage nach der Gewährleistung der Barrierefreiheit an. Welche Maßnahmen gedenke die Verwaltung hinsichtlich des behindertengerechten Zugangs zu Büroräumen umzusetzen?

 

KOAR Immel weist auf die jüngere Vergangenheit der Kreishäuser hin. Vor dem Bau des Fahrstuhles habe es einen zentralen Besprechungsraum im Erdgeschoss gegeben, der auch für gehbehinderte Bürger erreichbar gewesen sei. Ein solches Modell sei auch in der FTZ möglich. Darüber hinaus sei der Fachdienst 175 verhältnismäßig wenig von Bürgern frequentiert, so dass sich zur Entspannung der Raumsituation eine Auslagerung gerade dieses Fachdienstes durchaus anbiete.

 

Herr Hasselbusch hält eine solche Umsetzung für durchaus praktikabel. Eine ähnliche Lösung sei auch in anderen Behörden üblich.

 

KTA Waering unterstreicht, dass der Fachdienst 175 wenig publikumsintensiv sei.

 

KTA Warnecke fügt hinzu, dass hier Büroraum für geringe Mittel geschaffen werden könne. Angesichts der eingestellten 75.000,- € sei diese Lösung gegenüber einer Anmietung eine deutlich wirtschaftlichere.

 

KTA Waering ergänzt, dass eine andere Lösung an diesem Standort auch nicht umsetzbar sei.

 

KTA Briener hakt nach, ob es schon bezüglich der Räume der Leitstelle Nutzungspläne gebe. KOAR Immel erläutert, dass derzeit noch keine Überlegungen zu diesem Thema angestellt worden seien. Auf Nachfrage von KTA Sieling bekräftigt KOAR Immel noch keine konkreten Vorstellungen zum Umgang mit den Räumen zu haben.

 

KTA Podehl fragt nach, ob eine gewerbliche Nutzung der Wohnungen auch in Frage komme. KOAR Immel verdeutlicht, dass eine gewerbliche Vermietung planungsrechtlich nicht zulässig sei.

 

Im Anschluss daran gibt KOAR Immel Ausführungen zu der ursprünglich beabsichtigten Beauftragung eines Bewachungsdienstunternehmens. Statt ein Bewachungsunternehmen zu beauftragen, sei aufgrund der Erfahrungswerte anderer Feuerwehrtechnischer Zentralen vorgesehen, elektronische Schließzylinder zu installieren. Für diese würden Kosten in Höhe von 12.000,- € entstehen. Perspektivisch sei weiterhin der Einsatz einer Einbruchmeldeanlage vorgesehen, die jedoch angesichts der zusätzlich einzustellenden Mittel erst in den Nachtragshaushalt aufgenommen werden könne.

 

KTA Hausschildt merkt an, dass der Sperrvermerk aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften sinnvoll gewesen sei, wenn man die jetzige Reduzierung der Kosten von 30.000,-€ auf 12.000,-€ betrachte. Die nun angedachte Lösung sei durchaus akzeptabel, wobei darüber nachgedacht werden sollte, ob ggf. eine Videoüberwachung auf die Leitstelle in Stadthagen aufgeschaltet werden könne.

 

KTA Brieber schließt sich den Worten an und hält ebenfalls die nun vorgeschlagene Variante für sinnvoll.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig