Der Kreistag beschließt einstimmig mit 5 Enthaltungen:
Der Samtgemeinde Marklohe wird für die Sanierung der
Sporthalle Marklohe eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG
in Höhe von höchstens 115.000 € gewährt.
Der Kreistag beschließt einstimmig:
Der Samtgemeinde Marklohe wird für die Sanierung Sporthalle Wietzen und den Anbau einer Mensa an die Grundschule Wietzen eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 422.222 € gewährt.
Beratungsgang:
KTA Paczkowski betont, dass der Schulsport wesentlicher Bestandteil des
unterrichtlichen Angebots an den Schulen sei. Der Anbau einer Mensa an der
Grundschule Wietzen sei zudem erforderlich, um den Ganztagskindern ein
vollwertiges Mittagessen anbieten zu können. Sie bitte daher dem Antrag der
Samtgemeinde Marklohe zu folgen.
KTA Sanftleben gibt zu bedenken, dass für die Realschule Marklohe ein
langfristiger Bestand derzeit nicht gesichert sei. Für Zuwendungen aus der
Kreisschulbaukasse müsse jedoch langfristiger Bedarf vorliegen.
Mit Blick auf TOP 11, sei auch
für die Grundschule Drakenburg zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein langfristiger
Bestand nicht zu garantieren.
Seine Fraktion werde sich daher
bei beiden Punkten der Stimme enthalten.
KTA Sieling betont, die Zukunft für die Grundschule Wietzen sei mit
Sicherheit gewährleistet. Insofern bitte er, dem Beschlussvorschlag
zuzustimmen.
KTA Koch führt aus, dass es nicht richtig sei, zum jetzigen Zeitpunkt
bestehende Beschlüsse zur Kreisschulbaukasse zu kippen und einzelnen Gemeinden
den Zuschuss zu verwehren.
Im Kreisschulausschuss sei der
Vorschlag gemacht worden, die Kreisschulbaukasse ab 2015 neu zu regeln. Bis
dahin sei es angebracht, auf der vom Kreistag beschlossenen Grundlage zu entscheiden.
KTA Höltke verweist darauf, dass der Schulentwicklungsplan
schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden müsse.
Dennoch sei es falsch in
Standorte zu investieren, die ggf. von der demographischen Entwicklung bedroht
seien.
Sie werde sich daher enthalten.
Bei dem Aufbau der Mensa für die
Grundschule Wietzen könne sie KTA Sieling jedoch folgen.
KTA Sanftleben ergänzt, dass die Schulbaukasse schon heute klar
verlange, dass der langfristige schulische Bedarf gesichert sei.
KTA Werner verweist auf die notwendige Planungssicherheit für die
Gemeinden. Diese müssten auf die Grundsatzbeschlüsse des Kreistages vertrauen
können.
Stellv. Landrat Bomhoff beantragt, getrennt über die Maßnahmen in Wietzen und
Marklohe abzustimmen.
Stellv. Landrat Jürgen
Leseberg stellt klar, dass die Wählergemeinschaft der
ursprünglichen Beschlussvorlage zustimmen werde, weil die Kommunen auf die bisherige
Praxis zu Recht vertrauen könnten.
Der Antrag auf getrennte
Abstimmung wird mit 28 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen
angenommen.