Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

1.    Dem Grundsatzbeschluss über die regionale Integration des Hochspannungsnetzes der E.ON Netz GmbH wird zugestimmt.

2.    Der Abspaltung des Vertriebsgeschäfts der E.ON Avacon AG auf eine zusammengeführte, deutschlandweit tätige Vertriebsgesellschaft nach der „1-stufigen Variante (steueroptimiert)“ (nicht-verhältniswahrende Abspaltung) wird zugestimmt. Für den Fall fehlender Einstimmigkeit aller Aktionäre wird auch einer Abspaltung nach der „2-stufigen Variante“ (verhältniswahrende Abspaltung) zugestimmt.

3.    Unabhängig vom Umsetzungsweg beteiligt sich der Landkreis Nienburg/Weser n i c h t  an der Zwischenholding Vertrieb, sondern erhöht seine Beteiligung an der E.ON Avacon AG um den entsprechenden Wert, ggf. indem nachträglich ein „Tausch Vertrieb gegen Netz“ erfolgt.

4.    Herr Landrat Kohlmeier wird zum Vertreter des Landkreises Nienburg/Weser in der Hauptversammlung gewählt. Er wird angewiesen, die Stimmrechte in der Hauptversammlung der E.ON Avacon AG entsprechend auszuüben und alle für die Umsetzung der Abspaltung erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen zu veranlassen, insbesondere auf eine zusätzliche Spaltungsprüfung und auf Rechtsmittel (z.B. Anfechtungsklagen, Spruchverfahren) gegen den Abspaltungsbeschluss oder das Umtauschverhältnis sowie auf die Geltendmachung anderer Leistungen als der beschriebenen im Zusammenhang mit der Abspaltung zu verzichten.


Beratungsgang:

 

ohne


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig