Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt einstimmig bei einer Enthaltung, den Landrat für den Zeitraum bis 31.12.2004 zum Abschluss von Darlehensverträgen zu ermächtigen, wenn folgende Festsetzungen nicht überschritten werden:

 

a)    Zur Finanzierung des Investitionshaushaltes

Gesamtbetrag:                                                              2.968.900 Euro

Höchstzinssatz:                                                 6 %

Laufzeit:                                                                         max. 20 Jahre

 

b)    Zur Finanzierung von Schulbaumaßnahmen

Gesamtbetrag:                                                              598.800 Euro

                                                                                        zinslos

Laufzeit:                                                                         20 Jahre

 

c)    Zur Umschuldung bzw. Verlängerung des Darlehensvertrages

Gesamtbetrag:                                                              2.876.100 Euro

Höchstzinssatz:                                                 6 % bei einer Zins-

                                                                                        bindung max. bis Laufzeit:                                                                   zum Laufzeit-

ende 2014


KAR Imgarten erläutert, dass die Verwaltung für die Beendigung und Abrechnung der Investitionen des vergangenen Jahres und zur Finanzierung der im Haushalt 2004 enthaltenen Vorhaben die Kre­dite bis zu der in der Vorlage genannten Höhe benötige. Es seien noch einige Straßenbaumaßnahmen, aber auch Baumaßnahmen an der Fröbelschule in diesem Jahr abzurechnen.

 

Im aktuellen Haushaltsjahr werden Kredite benötigt für die Kreischul­baukasse, die Sanierung der Turnhalle an der Sonderschule in Hoya, die Sanierung der Sonderschule L in Nienburg, die Krankenhaus­umlage sowie den Ausbau der Kreisstraßen K 148 Bücken-Warpe und K 8 Husum-Landesbergen. Für einige Schulbaumaßnahmen sollen auch Mittel aus der Kreisschulbaukasse in Anspruch genom­men werden. Daneben sei die Zinsbindung bei drei Darlehen ausge­laufen, die Darlehensverträge seien für fünf bzw. zehn Jahre neu ab­zuschließen.

 

Den Vorgaben der Kommunalaufsicht folgend, finde eine Netto-Neu­verschuldung nicht statt. Etwa 20 Institute werden um Abgabe von Angeboten gebeten. Die Kämmerei rechne aktuell mit Konditionen, die bei rd. 4 % liegen.

 

KTA Dr. Heidemeier fragt, ob die Darlehen als Anuitätendarlehen oder als Ratenzahlungsdarlehen aufgenommen werden. Anuitäten­darlehen seien für den Zinsschuldner bei langer Laufzeit ungünstiger.

 

KAR Imgarten antwortet, dass die Darlehen als Anuitätendarlehen aufgenommen werden. Eine Prüfung habe zu dem Ergebnis geführt, dass diese nicht ungünstiger seien. Die Kämmerei werde sich mit der Frage auseinandersetzen.