Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt einstimmig die Änderung der Landkreisgrenze im Bereich des Flecken Steyerberg, entsprechend dem Flurbereinigungsverfahren Sulingen, Landkreis Diepholz 241, gem. § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz.

 


Ltd. KVD Klein trägt den Sachverhalt vor.

 

KTA Keitsch führt aus, im Zusammenhang mit dem Flurbereinigungsverfahren Sulingen – Landkreis Diepholz sei beabsichtigt, die Gemeindegrenze des Fleckens Steyerberg sowie der Nachbargemeinden im Bereich der Gemarkung Voigtei geringfügig zu verändern. Dies ändere gleichzeitig die Landkreisgrenzen von Nienburg und Diepholz. Dies beziehe sich auch auf den sogenannten Sulinger Damm, der derzeit je zur Hälfte auf Diepholzer und Nienburger Gebiet liege. Der Flecken Steyerberg bezuschusse im Rahmen der Flurbereinigung die Baumaßnahme und habe sich bereit erklärt, die Straßenbaulast zu übernehmen. Anzumerken sei, dass die Gemeinde Kirchdorf, der Ortsrat Voigtei und der Rat des Fleckens Steyerberg der Gebietsänderung schon 1994 zugestimmt haben.