Sitzung: 14.05.2013 Ausschuss für Finanzen und Personal
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2013/079
Der Jahresabschluss 2011 wird beschlossen. Dem Landrat wird für das Rechnungsjahr 2011 Entlastung erteilt.
Beratungsgang:
Frau Dachs stellt
die wesentlichen Inhalte des Jahresabschlusses 2011 und das Ergebnis des
Prüfberichts des Rechnungsprüfungsamtes vor.
KTA Leseberg bittet
um Mitteilung, wie sich der Betrag von 1.635.220,33 € überplanmäßige
Aufwendungen für Pensionsrückstellungen ergibt.
Anmerkung zum Protokoll:
Im Saldo beliefen sich die Zuführungen zur Pensionsrückstellungen auf
2.324.056 €. Der o. g. Betrag konnte nicht mehr durch das Budget gedeckt
werden.
KTA Koch bedankt
sich beim Rechnungsprüfungsamt für die Prüfung der Jahresrechnung 2011. Er
kritisiert jedoch den langen Zeitraum von April 2012 bis April 2013 den die
Prüfung in Anspruch genommen hat und wünscht sich zukünftig eine schnellere Bearbeitung.
Frau Schwill-Rudolph erklärt
hierzu, dass neben der Jahresrechnung des Landkreises im gleichen Zeitabschnitt
von April bis ca. Oktober auch die der Gemeinden zu prüfen sind. Dies ist
zeitlich nur schwer umsetzbar. Zumal im vergangenen Jahr aufgrund mangelnder
Personalbesetzung und der zusätzlichen Arbeitsbelastung durch die Fusion mit
dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Schaumburg die Arbeitskapazitäten
begrenzt waren.
KTA Bomhoff bittet
darum, die Lesbarkeit des Berichts zu verbessern und keine Verweise auf
Berichte aus Vorjahren zu tätigen (sh. Rd. Nr. 29). Weiterhin bittet er zu den
Rn 148 und 155 um eine Stellungnahme der Verwaltung.
Anmerkung zum Protokoll:
Haushaltsreste für laufende Aufwendungen wurden nur gebildet, wenn
Aufträge aus dem Vorjahr mit Adressaten und Beträgen nachgewiesen wurden und
die Leistungen noch nicht erbracht waren. Hier ist eine Inanspruchnahme im
nächsten Haushaltsjahr gegeben. Haushaltsreste für Investitionen werden auch
für langfristig andauernde Maßnahmen gebildet. Die Entwicklung des Bedarfes und
der Prioritätensetzung kann sich dabei unvorhergesehen verändern. Nach erneuter
Berechnung des Rechnungsprüfungsamtes reduzierte sich der nicht verbrauchte
Haushaltsrest (sh. Rd. Nr. 150 bis 155) auf 656 T Euro. Dies kann bei einem
Investitionsvolumen in Höhe von 18,8 Mio Euro nicht als überhöht angesehen
werden.
Beratungsergebnis:
Einstimmig