Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 11

Der Jahresabschluss 2011 wird beschlossen. Dem Landrat wird für das Rechnungsjahr 2011 Entlastung erteilt.


Beratungsgang:

 

Frau Dachs stellt die wesentlichen Inhalte des Jahresabschlusses 2011 und das Ergebnis des Prüfberichts des Rechnungsprüfungsamtes vor.

 

KTA Leseberg bittet um Mitteilung, wie sich der Betrag von 1.635.220,33 € überplanmäßige Aufwendungen für Pensionsrückstellungen ergibt.

 

Anmerkung zum Protokoll:

Im Saldo beliefen sich die Zuführungen zur Pensionsrückstellungen auf 2.324.056 €. Der o. g. Betrag konnte nicht mehr durch das Budget gedeckt werden.

 

KTA Koch bedankt sich beim Rechnungsprüfungsamt für die Prüfung der Jahresrechnung 2011. Er kritisiert jedoch den langen Zeitraum von April 2012 bis April 2013 den die Prüfung in Anspruch genommen hat und wünscht sich zukünftig eine schnellere Bearbeitung.

 

Frau Schwill-Rudolph erklärt hierzu, dass neben der Jahresrechnung des Landkreises im gleichen Zeitabschnitt von April bis ca. Oktober auch die der Gemeinden zu prüfen sind. Dies ist zeitlich nur schwer umsetzbar. Zumal im vergangenen Jahr aufgrund mangelnder Personalbesetzung und der zusätzlichen Arbeitsbelastung durch die Fusion mit dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Schaumburg die Arbeitskapazitäten begrenzt waren.

 

KTA Bomhoff bittet darum, die Lesbarkeit des Berichts zu verbessern und keine Verweise auf Berichte aus Vorjahren zu tätigen (sh. Rd. Nr. 29). Weiterhin bittet er zu den Rn 148 und 155 um eine Stellungnahme der Verwaltung.

 

Anmerkung zum Protokoll:

Haushaltsreste für laufende Aufwendungen wurden nur gebildet, wenn Aufträge aus dem Vorjahr mit Adressaten und Beträgen nachgewiesen wurden und die Leistungen noch nicht erbracht waren. Hier ist eine Inanspruchnahme im nächsten Haushaltsjahr gegeben. Haushaltsreste für Investitionen werden auch für langfristig andauernde Maßnahmen gebildet. Die Entwicklung des Bedarfes und der Prioritätensetzung kann sich dabei unvorhergesehen verändern. Nach erneuter Berechnung des Rechnungsprüfungsamtes reduzierte sich der nicht verbrauchte Haushaltsrest (sh. Rd. Nr. 150 bis 155) auf 656 T Euro. Dies kann bei einem Investitionsvolumen in Höhe von 18,8 Mio Euro nicht als überhöht angesehen werden.

 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig