a) Der Kreistag bestätigt die am 19.10.2012 getroffene Standortfestlegung.
b) Für den Neubau der IGS werden im Haushaltsjahr 2013 Haushaltsmittel in Höhe von 626.700 € überplanmäßig bereitgestellt.
c) Für den Neubau soll entwurfsbezogen ein energetisches Konzept erstellt und so ein hoher energetischer Standard erreicht werden.
Beratungsgang:
Landrat Kohlmeier
erläutert die bereits in der Sitzung des Ausschusses für die allgemein
bildenden Schulen vorgetragene Position der Verwaltung (siehe Anlage zu
Drucksache 2013/018).
Die Machbarkeitsstudie habe ergeben, dass beide Standorte
eine IGS aufnehmen könnten. Es bleibe damit eine politische Entscheidung, wie
die in der Studie betrachteten Aspekte gewichtet würden und welcher Standort
gewählt würde.
Die anvisierte Aufnahme des Schulbetriebes im Neubau im
Jahr 2016 sei ein hoch ambitioniertes Ziel, das wenig Raum für Verzögerungen
und Eventualitäten lasse.
Die Verwaltung tendiere unter Abwägung aller Aspekte
dahin, dem Standort BBS wegen der dort gegebenen Entwicklungs- und
Profilierungsmöglichkeiten weiterhin den Vorzug vor den städtischen Argumenten
zu geben. Voraussetzung hierfür sei die Bereitschaft ggf. zusätzliche
Investitionen für eine verbesserte ÖPNV-Erschließung zu tragen.
„Streiche „Der Kreistag
bestätigt die am 19.12.2012 getroffene Standortfestlegung.“ Und ersetze: „Der
Kreistag verschiebt die Standortfestlegung auf die Sitzung am 14.06.2013. Als
Grundlage der Entscheidung soll eine Bewertung von drei Standorten
(BBS-Gelände, Nordertorstriftweg und Standort zwischen Feuerwehr und BBS)
dienen. In diese Bewertung sollen auch alle voraussichtlichen Kosten für den
Standort fließen, d. h. auch für Zuwegung und Erschließung, Parkplätze,
Außengelände, Sporthalle, Mensa und Einrichtung etc.“
Im Ausschuss für die allgemein
bildenden Schulen am 27.09.2012 seien als Erwerbs- und Sanierungskosten für das
Gebäude Nordertorstriftweg zusammen 15 Mio. € benannt worden.
Dem seien für den Neubau
inklusive Ausstattungen, Außenanlagen und Sportplatz 19 Mio. €
gegenübergestellt worden. Vor diesem Hintergrund habe er einen Neubau in dieser
Größenordnung mitgetragen.
Er bewerte die
Machbarkeitsstudie hinsichtlich des Standortes anders als der Landkreis.
Hinsichtlich der Kosten mache sie jedoch
deutlich, dass am BBS-Standort Kosten – insbesondere hinsichtlich der Zuwegung
– entstehen würden, die bisher nicht zu beziffern seien.
Die Schüler- und Verkehrsströme
im Umfeld der BBS würden bereits jetzt Sicherheitsrisiken mit sich bringen. Für
die Erschließung bliebe daher nur die
Zuwegung über die Ziegelkampstraße, die hierfür voll ertüchtigt werden müsse.
Ferner sei die
Parkplatzsituation angespannt. Da eine zusätzliche Erschließung der IGS zu
Lasten der vorhandenen Parkplätze ginge, würde sich die Situation verschärfen.
Außerdem würden 70 Parkplätze
für die Bediensteten benötigt, die extra geschaffen werden müssten.
Die Aussage, dass die
Sporthallen von beiden Schulen benutzt werden könnten, sei schlicht falsch. Die
BBS-Halle sei komplett ausgelastet. Es werde damit eine zweite Sporthalle
erforderlich.
Zu den benannten 20 Mio. €
würden somit Kosten für Außengelände, Erschließung, Einrichtung und Sporthalle
kommen. Wobei bereits der mit 1.760 € pro Quadratmeter angesetzte Preis für das
eigentliche Gebäude zu bezweifeln sei.
Zum jetzigen Zeitpunkt blieben
die Kosten der IGS damit völlig unklar. Es gebe damit keine Grundlage für eine
Entscheidung. Er bitte um Unterstützung für seinen Antrag.
Die vorgelegte
Machbarkeitsstudie habe aus Sicht der Kooperation bestätigt, dass der Standort
Berufsbildende Schulen der besser geeignete Standort sei.
Würde dem Antrag von
Auf Basis der Machbarkeitsstudie
müsse und könne der Kreistag heute zu einem Ergebnis kommen, wolle er sich in
der Bevölkerung nicht lächerlich machen.
Für den Beschlussvorschlag
beantrage er getrennte Abstimmung, da seine Fraktion den Punkt b) und damit die
Kosten der IGS nicht mittragen werde. Die IGS bleibe für den Landkreis nicht
die richtige Schulform.
Es sei seiner Fraktion wichtig,
den Neubau in einem vernünftigen energetischen Standard auszuführen. Dem Punkt
c) würde sie daher zustimmen.
Die zuvor öffentlich geäußerte
Behauptung, dass die BBS unter der Lärmimmission der Bahnstrecke leide, habe
die Schulverwaltung der BBS nicht bestätigen können.
Zudem müsse man zur Kenntnis
nehmen, dass die Schule am Nordertorstriftweg durch den Berliner Ring zu einer der
lärmbelastetsten Schulen gehöre.
Nun serviere
Selbst wenn man einige kritische
Einwände hinsichtlich der Machbarkeitsstudie zulassen könne, blieben unterm
Strich für den bisherigen BBS-Standort deutliche Vorteile.
Einer der Hauptvorteile sei die
verfügbare Grundfläche mit ca. 36.000 m² gegenüber 16.000 m² bei der Fläche am
Nordertorstriftweg und 18.000 m² bei der von
Jetzt sei der Zeitpunkt
gekommen, an dem der Kreistag entscheiden bzw. den Beschluss, der schon gefasst
sei, bestätigen müsse.
So seien bisher die Grundschulen
nicht abgefragt worden, wie viele Eltern denn wirklich zum 01.08.2013 bereit
wären, ihr Kind zur IGS zu schicken.
Ferner habe die Landesregierung erklärt,
dass die Zügigkeit einer IGS gesenkt werden solle. Auf dieser Grundlage den
Architekten mit der Planung einer Fünfzügigkeit zu beauftragen, löse Ausgaben
aus, die der Landkreis hinterher bereuen werde.
Seine Fraktion habe in der
Vergangenheit schon immer vermutet, dass in Nienburg keine fünfzügige IGS
zustande kommen würde. Die Landesgesetzgebung komme dem entgegen indem sie die
Zügigkeit senke.
Bei sinkenden Schülerzahlen und
leer stehenden Klassenräumen am Nordertorstriftweg bestehe die Gefahr, zu groß
zu bauen.
Landrat Kohlmeier erwidert, dass in diesem Land keine IGS unter
Schülermangel leide. Im Moment gebe es aus seiner persönlichen Sicht keinen
Grund anzunehmen, dass diese Schule nicht angenommen würde, wobei
Schulanmeldungen natürlich noch nicht vorliegen würden.
Die den Eltern vorliegenden
Empfehlungen richteten sich an die alte Dreigliedrigkeit. Eine Empfehlung für
eine IGS gebe es nicht. Insofern lasse sich nicht ablesen, wohin die Eltern
letztendlich ihr Kind anmelden würden.
Hinsichtlich der Kosten sei
festzustellen, dass die Kreisverwaltung diese auf Grundlage des angenommenen
Raumprogramms und pauschalen Quadratmeteransätzen auf 16 Mio. € geschätzt habe.
Die Machbarkeitsstudie, in der der Architekt das Raumprogramm bewertet habe,
lande ebenfalls bei Baukosten von 16 Mio. €. Die darauf entfallenden oder
hinzuzurechnenden Baunebenkosten würden in einer Größenordnung von 3 Mio. €
liegen.
Grundlage für diese Berechnung
seien die Normherstellungskosten für allgemein bildende Schulen laut
Bundesanzeiger, der nicht zwischen verschiedenen Schulformen unterscheide.
Der Architekt habe im Rahmen der
Machbarkeitsstudie diesen Kostenansatz mit den tatsächlich angefallenen
Baukosten für die Grundschule in Passivhausbauweise in Marklohe in Vergleich
gesetzt, und etwas höhere Kosten angesetzt.
Zum aktuellen Zeitpunkt könne es
sich dabei nur um eine Pauschalierung auf Basis des derzeitigen Raumprogramms
handeln. Dieses enthalte bereits eine Mensa.
Die echten Kosten könnten erst
feststehen, wenn es eine konkrete Planung für das neue Gebäude gebe.
Hinsichtlich der Erschließung,
der Parkplatzsituation und des ÖPNV sei festzustellen, dass es tatsächlich rund
um die Berufsbildenden Schulen ein turbulentes Leben – gerade zu Schulbeginn
und Schulschluss – gebe.
Die gutachterlichen
Feststellungen zum Nordertorstriftweg würden vergleichbare Probleme
feststellen. An den Berufsbildenden Schulen sei jedoch Fläche da, um dies zu
kanalisieren und zu ordnen.
Hinsichtlich des Themas
Sporthalle sei festzustellen, dass es in der Stadt rechnerisch ausreichend
Kapazitäten gebe, um den Sportunterricht darzustellen. Die Kreisverwaltung gehe
davon aus, dass für eine IGS keine zusätzliche Sporthalle erforderlich sei.
Hinsichtlich des neu benannten
Standortes sei ergänzend festzustellen, dass der Kaufpreis und die
Herrichtungskosten für das 18.000 Quadratmeter große Grundstück nicht
thematisiert worden seien. Dieser müsste jedoch auf die bereits angesprochenen
Kosten aufgeschlagen werden.
Fest stehe jedoch, dass es einen
sehr straff strukturierten Zeitplan bezüglich der Planung und Abwicklung dieses
Vorhabens gebe. Dem Antrag von
Wenn man den Abwägungskatalog
der Machbarkeitsstudie betrachte, dann sei ersichtlich, dass der von
Auch wenn er für sich eine
andere Gewichtung der Machbarkeitsstudie vornehme, würde er insgesamt dem
Beschlussvorschlag zustimmen.
Hinsichtlich der geplanten Fünfzügigkeit sei festzustellen, dass der
Landkreis aus gutem Grund eine Elternbefragung gemacht habe und dafür ein
klares Votum bekommen habe. Für den Aufbau des Schulwesens im Landkreis und in
der Stadt sei die fünfzügige IGS genau die richtige Antwort.
Insofern wäre er für eine
Untersuchung des Standortes bereit.
Der Standort sei zentrumsnah,
gut vom Bahnhof zu erreichen und ermögliche
Kooperationen mit den BBS und Gymnasien. Die Nutzung der Sporthallen MTV,
Meerbachhalle und der Freifläche der BBS sei möglich.
Bei einer dreigeschossigen
Bauweise würde genügend Freifläche verfügbar bleiben.
Insgesamt gehe es ihm um eine
Prüfung und nicht um eine Festlegung. Die erforderliche Zeit müsse sich der
Landkreis nehmen, um einen dauerhaft erfolgreichen Schulbetrieb zu sichern und
Klarheit hinsichtlich der Kosten zu bekommen.
Der Antrag von
Beratungsergebnis:
Zu a): Mit Stimmenmehrheit: 38
Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen
Zu b): Mit Stimmenmehrheit: 23 Ja-Stimmen 18 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
Zu c): Einstimmig