Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

a)    Der Kreistag bestätigt die am 19.10.2012 getroffene Standortfestlegung.

 

b)    Für den Neubau der IGS werden im Haushaltsjahr 2013 Haushaltsmittel in Höhe von 626.700 € überplanmäßig bereitgestellt.

 

c)    Für den Neubau soll entwurfsbezogen ein energetisches Konzept erstellt und so ein hoher energetischer Standard erreicht werden.


Beratungsgang:

 

Landrat Kohlmeier erläutert die bereits in der Sitzung des Ausschusses für die allgemein bildenden Schulen vorgetragene Position der Verwaltung (siehe Anlage zu Drucksache 2013/018).

 

Die Machbarkeitsstudie habe ergeben, dass beide Standorte eine IGS aufnehmen könnten. Es bleibe damit eine politische Entscheidung, wie die in der Studie betrachteten Aspekte gewichtet würden und welcher Standort gewählt würde.

 

Die anvisierte Aufnahme des Schulbetriebes im Neubau im Jahr 2016 sei ein hoch ambitioniertes Ziel, das wenig Raum für Verzögerungen und Eventualitäten lasse.

 

Die Verwaltung tendiere unter Abwägung aller Aspekte dahin, dem Standort BBS wegen der dort gegebenen Entwicklungs- und Profilierungsmöglichkeiten weiterhin den Vorzug vor den städtischen Argumenten zu geben. Voraussetzung hierfür sei die Bereitschaft ggf. zusätzliche Investitionen für eine verbesserte ÖPNV-Erschließung zu tragen.

 

KTA Werner stellt hinsichtlich Punkt a) des vorlegten Beschlussvorschlages folgenden Antrag:

„Streiche „Der Kreistag bestätigt die am 19.12.2012 getroffene Standortfestlegung.“ Und ersetze: „Der Kreistag verschiebt die Standortfestlegung auf die Sitzung am 14.06.2013. Als Grundlage der Entscheidung soll eine Bewertung von drei Standorten (BBS-Gelände, Nordertorstriftweg und Standort zwischen Feuerwehr und BBS) dienen. In diese Bewertung sollen auch alle voraussichtlichen Kosten für den Standort fließen, d. h. auch für Zuwegung und Erschließung, Parkplätze, Außengelände, Sporthalle, Mensa und Einrichtung etc.“

 

Im Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen am 27.09.2012 seien als Erwerbs- und Sanierungskosten für das Gebäude Nordertorstriftweg zusammen 15 Mio. € benannt worden.

Dem seien für den Neubau inklusive Ausstattungen, Außenanlagen und Sportplatz 19 Mio. € gegenübergestellt worden. Vor diesem Hintergrund habe er einen Neubau in dieser Größenordnung mitgetragen.

 

Er bewerte die Machbarkeitsstudie hinsichtlich des Standortes anders als der Landkreis. Hinsichtlich  der Kosten mache sie jedoch deutlich, dass am BBS-Standort Kosten – insbesondere hinsichtlich der Zuwegung – entstehen würden, die bisher nicht zu beziffern seien.

 

Die Schüler- und Verkehrsströme im Umfeld der BBS würden bereits jetzt Sicherheitsrisiken mit sich bringen. Für die  Erschließung bliebe daher nur die Zuwegung über die Ziegelkampstraße, die hierfür voll ertüchtigt werden müsse.

 

Ferner sei die Parkplatzsituation angespannt. Da eine zusätzliche Erschließung der IGS zu Lasten der vorhandenen Parkplätze ginge, würde sich die Situation verschärfen. 

 

Außerdem würden 70 Parkplätze für die Bediensteten benötigt, die extra geschaffen werden müssten.

 

Die Aussage, dass die Sporthallen von beiden Schulen benutzt werden könnten, sei schlicht falsch. Die BBS-Halle sei komplett ausgelastet. Es werde damit eine zweite Sporthalle erforderlich.

 

Zu den benannten 20 Mio. € würden somit Kosten für Außengelände, Erschließung, Einrichtung und Sporthalle kommen. Wobei bereits der mit 1.760 € pro Quadratmeter angesetzte Preis für das eigentliche Gebäude zu bezweifeln sei.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt blieben die Kosten der IGS damit völlig unklar. Es gebe damit keine Grundlage für eine Entscheidung. Er bitte um Unterstützung für seinen Antrag.

 

KTA Höltke stellt fest, dass die SPD-Fraktion den vorgelegten Beschlussvorschlag unterstützen werde.

Die vorgelegte Machbarkeitsstudie habe aus Sicht der Kooperation bestätigt, dass der Standort Berufsbildende Schulen der besser geeignete Standort sei.

 

Würde dem Antrag von KTA Werner gefolgt, würde sich die Baumaßnahme noch weiter nach hinten verschieben. Der Kreistag habe bereits am 19.10. eine Standortfestlegung getroffen. Nur auf Wunsch der Stadt Nienburg habe man nochmals den Standort Nordertorstriftweg betrachtet.

 

Auf Basis der Machbarkeitsstudie müsse und könne der Kreistag heute zu einem Ergebnis kommen, wolle er sich in der Bevölkerung nicht lächerlich machen.

 

KTA Heineking betont, dass die CDU-Fraktion einen Standort an der BBS für gut halte. Damit komme auch der von KTA Werner angeführte Standort in Betracht. Seine Fraktion würde den Antrag von KTA Werner daher unterstützen.

 

Für den Beschlussvorschlag beantrage er getrennte Abstimmung, da seine Fraktion den Punkt b) und damit die Kosten der IGS nicht mittragen werde. Die IGS bleibe für den Landkreis nicht die richtige Schulform.

 

Es sei seiner Fraktion wichtig, den Neubau in einem vernünftigen energetischen Standard auszuführen. Dem Punkt c) würde sie daher zustimmen.

 

KTA Sanftleben zeigt sich überrascht über den Vorstoß von KTA Werner.

 

Die zuvor öffentlich geäußerte Behauptung, dass die BBS unter der Lärmimmission der Bahnstrecke leide, habe die Schulverwaltung der BBS nicht bestätigen können.

 

Zudem müsse man zur Kenntnis nehmen, dass die Schule am Nordertorstriftweg durch den Berliner Ring zu einer der lärmbelastetsten Schulen gehöre.

 

Nun serviere KTA Werner einen Standort, der links und rechts von Bahn und Berliner Ring flankiert werde und damit von beiden Seiten mit Lärm belastet sei. Dies sei nicht zu verstehen.

 

Selbst wenn man einige kritische Einwände hinsichtlich der Machbarkeitsstudie zulassen könne, blieben unterm Strich für den bisherigen BBS-Standort deutliche Vorteile.

 

Einer der Hauptvorteile sei die verfügbare Grundfläche mit ca. 36.000 m² gegenüber 16.000 m² bei der Fläche am Nordertorstriftweg und 18.000 m² bei der von KTA Werner ins Feld geführten Fläche. Diese falle schon deshalb aus der Diskussion, weil sie erst einen Tag vor der Sitzung in die Öffentlichkeit gebracht worden sei.

 

KTA Kretschmer stellt fest, dass beide Standorte nicht optimal und viele Probleme zu lösen seien. Der Einwand von KTA Werner hätte jedoch zu Beginn der Standortdiskussion vor über einem halben Jahr kommen müssen.

 

Jetzt sei der Zeitpunkt gekommen, an dem der Kreistag entscheiden bzw. den Beschluss, der schon gefasst sei, bestätigen müsse.

 

KTA Dr. Weghöft betont, dass die angesetzten Kosten für die IGS vor dem Hintergrund der politischen Diskussion im Land zu hinterfragen seien.

 

So seien bisher die Grundschulen nicht abgefragt worden, wie viele Eltern denn wirklich zum 01.08.2013 bereit wären, ihr Kind zur IGS zu schicken.

 

Ferner habe die Landesregierung erklärt, dass die Zügigkeit einer IGS gesenkt werden solle. Auf dieser Grundlage den Architekten mit der Planung einer Fünfzügigkeit zu beauftragen, löse Ausgaben aus, die der Landkreis hinterher bereuen werde.

 

Seine Fraktion habe in der Vergangenheit schon immer vermutet, dass in Nienburg keine fünfzügige IGS zustande kommen würde. Die Landesgesetzgebung komme dem entgegen indem sie die Zügigkeit senke.

 

Bei sinkenden Schülerzahlen und leer stehenden Klassenräumen am Nordertorstriftweg bestehe die Gefahr, zu groß zu bauen.

 

Landrat Kohlmeier erwidert, dass in diesem Land keine IGS unter Schülermangel leide. Im Moment gebe es aus seiner persönlichen Sicht keinen Grund anzunehmen, dass diese Schule nicht angenommen würde, wobei Schulanmeldungen natürlich noch nicht vorliegen würden.

 

Die den Eltern vorliegenden Empfehlungen richteten sich an die alte Dreigliedrigkeit. Eine Empfehlung für eine IGS gebe es nicht. Insofern lasse sich nicht ablesen, wohin die Eltern letztendlich ihr Kind anmelden würden.

 

Hinsichtlich der Kosten sei festzustellen, dass die Kreisverwaltung diese auf Grundlage des angenommenen Raumprogramms und pauschalen Quadratmeteransätzen auf 16 Mio. € geschätzt habe. Die Machbarkeitsstudie, in der der Architekt das Raumprogramm bewertet habe, lande ebenfalls bei Baukosten von 16 Mio. €. Die darauf entfallenden oder hinzuzurechnenden Baunebenkosten würden in einer Größenordnung von 3 Mio. € liegen.

 

Grundlage für diese Berechnung seien die Normherstellungskosten für allgemein bildende Schulen laut Bundesanzeiger, der nicht zwischen verschiedenen Schulformen unterscheide.

 

Der Architekt habe im Rahmen der Machbarkeitsstudie diesen Kostenansatz mit den tatsächlich angefallenen Baukosten für die Grundschule in Passivhausbauweise in Marklohe in Vergleich gesetzt, und etwas höhere Kosten angesetzt.

 

Zum aktuellen Zeitpunkt könne es sich dabei nur um eine Pauschalierung auf Basis des derzeitigen Raumprogramms handeln. Dieses enthalte bereits eine Mensa.

 

Die echten Kosten könnten erst feststehen, wenn es eine konkrete Planung für das neue Gebäude gebe.

 

Hinsichtlich der Erschließung, der Parkplatzsituation und des ÖPNV sei festzustellen, dass es tatsächlich rund um die Berufsbildenden Schulen ein turbulentes Leben – gerade zu Schulbeginn und Schulschluss – gebe.

 

Die gutachterlichen Feststellungen zum Nordertorstriftweg würden vergleichbare Probleme feststellen. An den Berufsbildenden Schulen sei jedoch Fläche da, um dies zu kanalisieren und zu ordnen.

 

Hinsichtlich des Themas Sporthalle sei festzustellen, dass es in der Stadt rechnerisch ausreichend Kapazitäten gebe, um den Sportunterricht darzustellen. Die Kreisverwaltung gehe davon aus, dass für eine IGS keine zusätzliche Sporthalle erforderlich sei.

 

Hinsichtlich des neu benannten Standortes sei ergänzend festzustellen, dass der Kaufpreis und die Herrichtungskosten für das 18.000 Quadratmeter große Grundstück nicht thematisiert worden seien. Dieser müsste jedoch auf die bereits angesprochenen Kosten aufgeschlagen werden.

 

KTA Warnecke erklärt, dass er kein Befürworter des Standortes Nordertorstriftweg sei. Er sehe, wie von Landrat Kohlmeier dargestellt, zwei Standorte die ihre Vor- und Nachteile hätten. In beiden Standorten müsse etwas planerisch und infrastrukturell getan werden.

 

Fest stehe jedoch, dass es einen sehr straff strukturierten Zeitplan bezüglich der Planung und Abwicklung dieses Vorhabens gebe. Dem Antrag von KTA Werner zu folgen, hieße den Zeitplan und damit die Zusagen an die Eltern sowohl zeitlich als auch inhaltlich zu brechen, ohne daraus Vorteile zu ziehen.

 

Wenn man den Abwägungskatalog der Machbarkeitsstudie betrachte, dann sei ersichtlich, dass der von KTA Werner eingebrachte Standort zu klein sei und infrastrukturell noch größere Probleme berge.

 

Auch wenn er für sich eine andere Gewichtung der Machbarkeitsstudie vornehme, würde er insgesamt dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Hinsichtlich der geplanten  Fünfzügigkeit sei festzustellen, dass der Landkreis aus gutem Grund eine Elternbefragung gemacht habe und dafür ein klares Votum bekommen habe. Für den Aufbau des Schulwesens im Landkreis und in der Stadt sei die fünfzügige IGS genau die richtige Antwort.

 

KTA Leseberg führt aus, dass seine Fraktion zu der Auffassung gelangt sei, dass beide Standorte gleichermaßen günstig bzw. ungünstig seien. Entscheidend sei die pädagogische Anforderung an eine Ganztagsschule und der damit verbundene Platzbedarf. Dieser sei nur an dem Standort Berufsbildende Schulen zu bedienen. Alle anderen Kriterien könne man unterschiedlich gewichten. Die Diskussion von vorne anzufangen, vermittle das Gefühl, dass eine Verhinderungstaktik dahinter stehe.

 

KTA Cunow bedauert, dass der neue Standort so spät ins Gespräch gekommen sei, da dieser die Vorteile von beiden Standorten verbinde. Bei den heutigen technischen Möglichkeiten dürften auch die Lärmbelastungen der Bahn und der Firma Wiebe zu beherrschen sein.

Insofern wäre er für eine Untersuchung des Standortes bereit.

 

KTA Werner ergänzt, dass die Polizei, die BBS und das Gericht trotz des „Lärmes“ am Berliner Ring angesiedelt seien und funktionieren würden. Das Grundstück sei zudem durch die Hallen der Firma Wiebe vor Lärm geschützt.

 

Der Standort sei zentrumsnah, gut vom Bahnhof zu erreichen und ermögliche
Kooperationen mit den BBS und Gymnasien. Die Nutzung der Sporthallen MTV, Meerbachhalle und der Freifläche der BBS sei möglich.

Bei einer dreigeschossigen Bauweise würde genügend Freifläche verfügbar bleiben.

 

Insgesamt gehe es ihm um eine Prüfung und nicht um eine Festlegung. Die erforderliche Zeit müsse sich der Landkreis nehmen, um einen dauerhaft erfolgreichen Schulbetrieb zu sichern und Klarheit hinsichtlich der Kosten zu bekommen.

 

Der Antrag von KTA Werner wird mit 19 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.


Beratungsergebnis:

 

Zu a): Mit Stimmenmehrheit:      38 Ja-Stimmen         1 Nein-Stimmen       3 Enthaltungen

Zu b): Mit Stimmenmehrheit:      23 Ja-Stimmen         18 Nein-Stimmen     1 Enthaltung

Zu c): Einstimmig