Beratungsgang:

 

Aus der Einwohnerschaft kam die Frage, warum Satzung und Entgeltordnung getrennt wurden. Herr Klein erläutert, dass so flexible Anpassungen der Entgeltordnung möglich seien.

 

Frau Volk beanstandet, dass durch die Trennung von Satzung und Entgeltordnung eine Überprüfung der Entgelte im Normenkontrollverfahren nicht mehr möglich sei. Herr Klein erläutert hierzu, dass der Rechtsweg über das Klageverfahren gegen den Bescheid gegeben sei.

 

Frau Volk führt an, dass der Passus zur Krankheitsregelung gestrichen wurde. Frau Kluhsmeier erläutert, dass die Krankheitsregelung in der 8-Wochen-Pauschale enthalten sei.

 

Frau Volk fragt nach, ob von der Ausfallpauschale in Höhe von 0,75€ pro Stunde die  Vertretungskraft bezahlt werden müsse. Herr Klein antwortet darauf, dass nach § 4 Absatz 4 der Satzung der Landkreis Nienburg/Weser die Vertretungskraft bezahle.

 

Frau Volk fragt nach einem landkreiseigenen Vertretungspool. Herr Barthel erklärt, dass der Landkreis Nienburg/Weser eine Vertretungskraft stelle oder eine geeignete Person bezahle.

 

Frau Volk fragt, ob 20 Stunden Betreuung pro Kind und Woche ab dem 01.08.2013 vom Landkreis Nienburg/Weser finanziell übernommen werden würden. Herr Barthel antwortet, dass es so im Gesetz stehe und ein Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch darauf habe.

 

Herr Volk fragt, ob von den 70 Cent Ausfallpauschale eine Vertretungskraft gezahlt werden müsse. Herr Barthel erklärt, so seien 8 Wochen Absenz abgedeckt und zusätzlich werde der  Ausfall einer Tagespflegeperson gezahlt.

 

Herr Volk teilt mit, dass die landkreiseigene Großtagespflegestelle ca. 160.000€ gekostet habe und er müsse für seine Großtagespflegestelle mit ca. 70.000€ jährlich auskommen. Herr Klein erklärt, dass der Landkreis Nienburg/Weser sich an dem Zertifizierungsverfahren Beruf und Familie beteilige und daher eine eigene Kinderbetreuung aufbaue. Diese Kinderbetreuung sei nicht mit seiner Großtagespflegestelle vergleichbar.

 

Frau Volk teilt mit, dass sie in Frage stellt in die eigene Großtagespflege zu investieren, weil ab 2015 die vorhandenen Krippenplätze in der Stadt auskömmlich seien. Herr Barthel erklärt, dass aufgrund der demographischen Entwicklung die Plätze nach jetzigem Stand auskömmlich seien.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit   Enthaltungen

Mit Stimmenmehrheit:       Ja-Stimmen        Nein-Stimmen        Enthaltungen