Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Die Entgeltordnung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 

 


Beratungsgang:

 

Herr Klein erläutert die Vorlage und geht dabei auf die bisherige Entwicklung im Landkreis Nienburg/Weser ein. Durch die neue Satzung im Februar wurde der Wert in der Qualifikationsstufe 2 auf 4,00 € pro Kind und Stunde und in der Qualifikationsstufe 3 auf 4,20 € pro Kind und Stunde erhöht. Dies sei bereits eine Erhöhung um 25% in Stufe 2 und 30% in Stufe 3. In Stufe 3 berechne sich bei einer Tagespflegeperson mit 5 Kindern und einer 40 Stunden Woche so ein Bruttowert von 3.640,00 € zuzüglich ½ der Alterssicherung, ½ der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Unfallversicherung. Mit der in der neuen Entgeltordnung eingeführten Ausfallpauschale für 8 Wochen werde der Wert der Qualifikationsstufe 2 erneut um 17% und der Wert der Qualifikationsstufe 3 um 18%, rückwirkend zum 01.04.2013, angehoben. Der Landkreis Nienburg/Weser gebe sich Mühe, einen gut angemessenen finanziellen Rahmen für die Tagespflegepersonen zu schaffen.

 

KTA Sommerfeld bedankt sich für die Erläuterungen. Ihm sei jedoch nicht klar, warum die Fahrtkosten und Ausfallkosten weiterhin pauschalisiert werden sollen, obwohl das OVG eine Pauschalisierungen angegriffen habe. Herr Klein erklärt, dass eine genauere Differenzierung zu erhöhtem Aufwand führen werde.

 

KTA Huneke gibt zu bedenken, dass die Tagespflegepersonen in Vorleistung gehen würden, wenn sie erst die geleisteten Stunden einreichten und dann die Abrechnung erhielten. Herr Barthel erklärt, erste Zahlungen seien bereits gelaufen und daher müsse keine der Tagespflegepersonen in Vorleistungen gehen. Der Landkreis Nienburg/Weser sei gerichtlich angewiesen, die tatsächliche Leistung zu bezahlen. KTA Huneke führt an, erhöhte Auszahlungen könnten zurück gebucht werden. Herr Barthel teilt mit, dass dies ein erhöhter Aufwand sei.

 

Frau Scheller erläutert, dass Großtagespflegestellen betriebswirtschaftlich anders zu sehen seien, da diese Räumlichkeiten für die Betreuung der Kinder anmieten würden. Ebenso sei die Rechnungsstellung bei Großtagespflegestellen ein erhöhter Verwaltungsaufwand. Aus diesen Gründen sei eine monatliche Sockelpauschale für diese notwendig. Herr Klein erklärt, dass er die Arbeit der Großtagespflegestellen anerkenne. Nach der neuen Entgeltordnung berechne sich die Ausfallpauschale schon auf über 120,00 € pro Kind und Monat.

 

KTA Sommerfeld fragt nach, ob eine Anmietung externer Räume zu den Sachkosten zähle und notwendige sowie nachgewiesene Sachkosten, die die Pauschale überstiegen, zusätzlich bezahlt würden. Herr Klein bejaht dies.

 

KTA Sommerfeld beantragt die Unterbrechung der Sitzung, um Betroffene anzuhören.

Herr Klein teilt mit, dass eine Sitzungsunterbrechung bei einer ¾ Mehrheit der Stimmberechtigten des Gremiums möglich sei.

 

KTA Menzel lässt abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung.

 

Sitzungsunterbrechung um 17:10 Uhr

 

Aus den EinwohnerInnen meldet sich  Frau Volk zu Wort. Sie teilt mit, dass bei ihrer Großtagespflegestelle für 10 Kinder monatliche Raumkosten von 1.000,00 €, Betriebskosten von 1.000,00 €, Verpflegungskosten von 550,00 € und Kosten für Hygienemittel von 186,00 € anfielen. Unter Berücksichtigung der Bezahlung der Tagespflege, bliebe am Monatsende kein Überschuss. Daher sei es notwendig, für die monatlichen Fixkosten, wie Miete und Versicherung, eine Sockelpauschale in Höhe von 150,00 € pro Kind und Monat zu erhalten. Mit der gezahlten Sachkostenpauschale in Höhe von 1,80 € könne dann eine Rücklage gebildet werden, falls sich die Zahlungen des Landkreis Nienburg/Weser verspäten würden.

 

Ebenso meldet sich Frau Rausch, die den Ausführungen von Frau Volk zustimmt. Sie teilt außerdem mit, dass eine Großtagespflegestelle nicht dazu in der Lage sei, in Vorschuss zu gehen, falls Eltern nicht rechtzeitig die Unterlagen beim Landkreis Nienburg/Weser eingereicht hätten. Herr Volk führt an, eine 40 Stunden Woche sei für eine Tagespflegeperson unrealistisch. Ebenso koste eine Großtagespflegestelle mehr, als Kindertagespflege einbringe. Somit herrsche ein Rentabilitätsproblem. KTA Menzel bedankt sich und verweist auf die Einwohnerfragestunde.

 

Die Sitzung wird um 17:20 Uhr fortgesetzt.

 

KTA Sommerfeld teilt mit, dass Großtagespflege und Tagespflege nicht unterschiedlich bewertet werden sollen. So müsse für beides das gleiche Geld fließen, denn es ginge nicht darum einen Betrieb aufzubauen. Herr Rohlfs unterstützt die Aussage des KTA Sommerfeld, indem er erläutert, dass es nicht richtig sei, das Betriebsrisiko einer Großtagespflegestelle auf die Steuerzahler zu verlegen.

 

KTA Huneke bittet um Transparenz bei den Sachkosten und um Spielraum in der Entscheidungsfindung zu diesem TOP. Herr Klein erläutert, dass die Entgelte um 50% erhöht und auch signifikante Verbesserungen für die Großtagespflegestelle erzielt worden seien. Ebenso sei eine spätere Anpassung der Entgeltordnung möglich. Eine laufende Evaluierung sei selbstverständlich.

 

KTA Sommerfeld erbittet Beispielrechnungen von alter und neuer Entgeltordnung, damit im Kreisausschuss über diesen TOP entschieden werden könne. KTA Kurowski unterstützt die Aussage des KTA Sommerfeld. Herr Klein sagt zu, dies bestmöglich umzusetzen.

 

Herr Krug-Gildehaus schlägt vor, dass die Großtagespflegestellen Sachkostendarstellungen dem FB Jugend vorlegen. Herr Barthel fordert die Großtagespflegestellen auf, diese Sachkostendarstellungen kurzfristig an den FB Jugend zu senden.

 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit    Enthaltungen

Mit Stimmenmehrheit:    8 Ja-Stimmen          Nein-Stimmen     1 Enthaltungen