Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

KAR Niemeyer führt zur bisherigen Situation bis zum 31.07.2013 aus, dass derzeit noch die Niedersächsische Landesschulbehörde (LSchB) entscheide, welche Schule ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu besuchen habe. Damit sei der Elternwille bei diesen Fällen ausgesetzt. Ob eine Regel- oder Förderschule besucht werde, hänge deshalb im Moment von organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen ab. In der Regel würden die Förderschulen seitens der LSchB ausgewählt.

Ab dem 01.08.2018 seien alle Schulen kraft Gesetz inklusiv, d. h. sie dürften ab diesem Zeitpunkt kein Kind mit festgestelltem Unterstützungsbedarf abweisen und müssten demzufolge für alle Unterstützungsbedarfe entsprechend ausgestattet sein (bis hin zum Fahrstuhl für gehbehinderte Kinder). Aus diesem Grund habe die Landesregierung eine Übergangsfrist vom 01.08.2013 bis zum 31.07.2018 beschlossen, wonach die Schulträger so genannte Schwerpunktschulen benennen können. Der Landkreis Nienburg habe bei der Schwerpunktsetzung die geografischen Bereiche Nord, Süd und Mitte festgelegt. Demnach hätten Eltern ab dem 01.08.2013 aufsteigend mit dem 1. und 5. Schuljahrgang nunmehr das Recht auf den Besuch einer bestimmten Schulform jedoch nicht auf den Besuch einer bestimmten Schule.

In den Kommunen, in denen in der Übergangszeit keine Schwerpunktschulen benannt würden, greife das Recht auf inklusive Beschulung bereits ab dem 01.08.2013. Aus Sicht der Verwaltung müsse ein Kind nicht zwingend zu einer Förderschule geschickt werden, sondern nur dann, wenn eine Regelbeschulung nicht möglich sei. Des Weiteren stellt KAR Niemeyer klar, dass die IGS keine Regel- sondern eine Angebotsschule sei und dass inklusive Kinder in der Übergangszeit bis 31.07.2018 keinen Anspruch auf Aufnahme hätten, sondern nach den gegebenen Umständen zu entscheiden wäre.

 

KTA Kurowski stellt die Frage nach der Bezahlbarkeit von notwendigen Baumaßnahmen oder anderen der Inklusion geschuldeten Ausgaben in kleineren Gemeinden.

 

KAR Niemeyer führt dazu aus, dass sich das Land Niedersachsen nach dem bestehenden Konnexitätsprinzip nur bei erheblichen Kosten an der Finanzierung beteiligen werde. Erheblich sei jedoch ein unbestimmter Rechtsbegriff, der auszulegen sei. Von daher werde es nach seiner Einschätzung schwierig, das Land in die Finanzierungspflicht zu nehmen. Der Niedersächsische Landkreistag hat die Landkreise darum gebeten, inklusionsbedingte Aufwendungen und Investitionen für spätere Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen zu dokumentieren.

 

KTA Werner erkundigt sich nach den getätigten Investitionen, die mit dem neuen Thema Inklusion vereinbar wären.

 

KAR Niemeyer erläutert, dass die Schwerpunktschulen weitestgehend so ausgewählt wurden, dass alle notwendigen inklusiven Voraussetzungen erfüllt würden. An welchem Schulstandort weiter zu investieren sei, wäre nach Abschluss der Schulentwicklungsplanung zu entscheiden.

 

KTA Höltke befürwortet die inklusive Ausstattung von Unterrichtsräumen. Das sei gut investiertes Geld, nicht nur im Hinblick auf die Inklusion. Außerdem habe moderne Pädagogik auch ihren Preis.

 

KTA Dera erkundigt sich, warum manche Gemeinden keine Schwerpunktschulen benannt hätten.

 

KAR Niemeyer führt dazu aus, dass es insbesondere bei Kommunen mit wenigen, gut ausgestatteten Grundschulen ggf. sinnvoll sei, von Anfang an inklusiv zu beginnen.

 

Vors. KTA Koch erinnert an die vorherigen Schulausschusssitzungen, in denen die Auswahl der beginnenden inklusiven Schulen bereits diskutiert worden sei.