Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Für die IGS Nienburg wird die Einzugsbereichskarte Nr. 48 beschlossen.

 


Beratungsgang:

 

Einleitend verweist KAR Niemeyer auf die bereits unter dem Tagesordnungspunkt 6 geführte Diskussion zur Schülerbeförderungssatzung. Jede Schule sei derzeit einer von insgesamt 47 Einzugsbereichskarten zugeordnet. Für die IGS würde demzufolge die 48. Einzugsbereichskarte hinzukommen. Schüler(innen), die außerhalb der Grenzen dieser Karte wohnen, hätten einen Anspruch auf eine kostenlose Schülerbeförderung. Aus Sicht der Verwaltung sei der Erlass einer solchen Karte für den Bereich der IGS am Standort Pestalozziweg 6 in Nienburg (bis 31.07.2016) dringend notwendig, damit die Schülerbeförderungssatzung ausreichend konkretisiert und die Anspruchsvoraussetzungen klar definiert seien. Nach Umzug der IGS in den Neubau zum 01.08.2016 müsste eine neue Einzugsbereichskarte erlassen werden.

 

KAR Niemeyer führt weiter aus, dass es in der Praxis durchaus passieren könne, dass Schüler(innen) im Stadtgebiet Nienburg in Abhängigkeit Ihrer Schulformwahl und des Standorts der gewählten Schule anhand der dafür geltenden Einzugsbereichskarten bei einigen Schulen ein Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung hätten und bei anderen nicht.

 

Auf Nachfrage von KTA Brieber ergänzt KAR Niemeyer, dass bei Aufstellung der Karte keine pauschalen Radien gewählt wurden, sondern die tatsächlichen Straßenverläufe Berücksichtigung gefunden haben.

 

KTA Sanftleben gibt zu bedenken, dass z. B. Schüler(innen), die benachbart wohnen und sozial verbunden seien, aber in Randgebiete von jeweils unterschiedlichen Bereichskarten fallen würden, somit benachteiligt sein könnten.

 

KAR Niemeyer führt dazu aus, dass dieser Umstand nicht neu sei (z. B. in Bücken). Darüber hinaus sei es Eltern freigestellt, ihrem Kind eine Monatsfahrkarte zu kaufen.

 

KTA Dera sei auch ein Fall in Stolzenau bekannt.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig