Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Dem Arbeiter Samariter Bund, Kreisverband Nienburg/Weser wird für die Beschaffung von 4 Stück 2-m-Band-Fahrzeugfunkgeräten eine Investitionsbeihilfe in Höhe von 50% der Beschaffungskosten, höchstens jedoch 1.050 € gewährt. Zur Beschaffung von Fleecejacken wird aus laufenden Mitteln ein Zuschuss von 550 € gewährt.

 

Dem Deutschen Roten Kreuz - Kreisverband Nienburg e. V. wird für die Beschaffung eines Einsatzfahrzeuges "Technik und Sicherheit" eine Investitionsbeihilfe in Höhe von 50% der Beschaffungskosten, höchstens jedoch 9.300 € gewährt.

 

Der Johanniter Unfall Hilfe – Ortsverband Landesbergen wird für die Beschaffung von Meldeempfängern und Funkgeräten in der neuen SEG in Hoya eine Investitionsbeihilfe in Höhe von 50% der Beschaffungskosten, höchstens jedoch 2.050 € gewährt. Zur Beschaffung von Einsatzkleidung wird aus laufenden Mitteln ein Zuschuss von 2.050 € gewährt.

 


Beratungsgang:

 

In Ergänzung zum Sachverhalt der Vorlage teilt Verw.Ang. Wegener mit, dass der Fachbereich Finanzen darauf hingewiesen hat, dass nur Beschaffungsmaßnahmen der Hilfsorganisationen aus Investitionsmitteln des Landkreises Nienburg/Weser bezuschusst werden dürfen, die je Beschaffungsgut auch eine Wertgrenze von 150 € (ohne Mehrwertsteuer) übersteigen und selbstständig bewertbar sind. Beschaffungen, die diese Grenze nicht übersteigen seien aus laufenden Mitteln zu bezuschussen.

 

Der Antrag des ASB beinhaltet die Beschaffung von Funkgeräten von 2.556 € mit Einzelwerten über 150 € netto sowie 20 Fleecejacken für insgesamt 1.168 € (Einzelpreis 58,40 €). Für die Funkgeräte könnten nach dem Vorschlag aus der Vorlage 1.050 € und für die Jacken 550 € als Zuschüsse gewährt werden.

 

Die JUH beantragt einen Zuschuss zur Beschaffung von Meldeempfängern und Funkgeräten von 5.000 € mit Einzelwerten über 150 € sowie Einsatzkleidung (Jacken, Hosen, Pullover, Schuhe) deren Einzelwerte auf Nachfrage bei der JUH unter dieser Wertgrenze liegen. Für die Meldeempfänger und Funkgeräte könnten nach dem Vorschlag aus der Vorlage jeweils 2.050 € an Zuschüssen gewährt werden.

 

 

Um den für 2013 beplanten Gesamtbetrag der Zuschüsse für die Hilfsorganisationen nicht zu überschreiten schlägt die Verwaltung vor, beim Produktkonto 17510.781700 - Zuschüsse für Investitionen an Hilfsorganisationen den Betrag von 2.600 € für die laufenden Ersatzbeschaffungen nicht auszuzahlen und dafür im Nachtragshaushalt 2013 den Ansatz beim Produktkonto 17510.431700 - Zuschüsse an übrige Bereiche um 2.600 € zu erhöhen. Hierdurch würde keine Hilfsorganisation bevor- oder benachteiligt werden und die beplanten Haushaltsmittel 2013 würden nicht überschritten. Es erfolge lediglich eine Umverteilung der Mittel. Die Auszahlung der Zuschüsse aus laufenden Mitteln würde nach Genehmigung eines Nachtragshaushaltes erfolgen.

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss zu TOP 3 wie folgt zu ändern:

 

Dem Arbeiter Samariter Bund, Kreisverband Nienburg/Weser wird für die Beschaffung von 4 Stück 2-m-Band-Fahrzeugfunkgeräten eine Investitionsbeihilfe in Höhe von 50% der Beschaffungskosten, höchstens jedoch 1.050 € gewährt. Zur Beschaffung von Fleecejacken wird aus laufenden Mitteln ein Zuschuss von 550 € gewährt.

 

Dem Deutschen Roten Kreuz - Kreisverband Nienburg e. V. wird für die Beschaffung eines Einsatzfahrzeuges "Technik und Sicherheit" eine Investitionsbeihilfe in Höhe von 50% der Beschaffungskosten höchstens, jedoch 9.300 € gewährt.

 

Der Johanniter Unfall Hilfe – Ortsverband Landesbergen wird für die Beschaffung von Meldeempfängern und Funkgeräten in der neuen SEG in Hoya eine Investitionsbeihilfe in Höhe von 50% der Beschaffungskosten, höchstens jedoch 2.050 € gewährt. Zur Beschaffung von Einsatzkleidung wird aus laufenden Mitteln ein Zuschuss von 2.050 € gewährt.

 

 

EKR Klein ergänzt, dass es sich hier um eine haushaltstechnische Problematik handele. Der Gesamtbetrag der Zuschüsse solle nicht geändert werden.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig