Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die allgemeinen Planungsabsichten für die 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramm werden durch die Festlegung ergänzt, dass die im Zuge der 3. Änderung verfolgten, räumlich eng begrenzten Änderungen bei der Festlegung von Vorranggebieten für Rohstoffgewinnung, von der 2. Änderung ausgenommen sind. Diese Ergänzung wird bekannt gemacht.


Beratungsgang:

 

ohne


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen