Die Neufassung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet  „An der Schleifmühle“ (LSG NI 48) in der Gemeinde Marklohe, Landkreis Nienburg/Weser, wird beschlossen.


Beratungsgang:

 

KTA Sieling führt aus, dass es seiner Fraktion wichtig ist, dass die Bevölkerung die Wanderwege dieses Gebietes nutzen kann und die Anlage eines Friedwaldes möglich ist. Bei Anlage eines Friedwaldes wünsche er, dass es zu einer Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Kirche komme, weil der Friedhof daneben liege.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig