Die Neufassung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „An der Schleifmühle“ (LSG NI 48) in der Gemeinde Marklohe, Landkreis Nienburg/Weser, wird beschlossen.
Beratungsgang:
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Die Neufassung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „An der Schleifmühle“ (LSG NI 48) in der Gemeinde Marklohe, Landkreis Nienburg/Weser, wird beschlossen.
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