Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

Kreisrat Schwarz erläutert den Sachstand hinsichtlich des, seitens der Gemeinden gemeldeten, Bedarfs von Radwegen an Kreisstraßen, die Erfassung, Prüfung und vorläufige Bewertung dieser Daten, sowie die Bildung einer vorläufigen „TOP 10“ unter Berücksichtigung der Kriterien Verkehrsbelastung, Unfälle mit Radfahrern, Schulwegsicherheit, Arbeitsplatzerschließung, Touristik, Freizeit und Lückenschluss.

Er macht deutlich, dass für eine weitere Bewertung, bzw. für die Bildung eines Rankings eine weitere Beteiligung Träger öffentlicher Belange wie Mittelwesertouristik Nienburg (Touristik und Freizeit), NLStBV Nienburg (Erforderlichkeit aus Sicht PMS), ADFC Nienburg und Fachbereich Regionalentwicklung (Anbindung Weserradweg) erforderlich wird. Zudem wäre auch eine Vorbesprechung mit dem Fördermittelgeber unabdingbar.

 

Er erläutert, dass nach dem jetzigen Arbeitsstand und unter Berücksichtigung der Bildung der „TOP 10“ sich aus Sicht der Verwaltung zwei Alternativen für eine Umsetzung der gemeldeten Maßnahmen ergäben:

Zum einen bestünde die Möglichkeit, „lange Strecken (rd. 5 km/Jahr) für großes Geld“ zu bauen. Nach dem jetzigen vorläufigen Ranking könnten damit 10 Maßnahmen in 6 verschiedenen Gemeinden umgesetzt werden. Vorteile wären eine flächenhafte Verteilung und ein spürbarer Netzzuwachs. Nachteil wäre – auch im Hinblick auf die angespannte Haushaltssituation des Landkreises - eine Nettoneuverschuldung in Höhe von insgesamt rd. 2 Mio. € (40%-iger Anteil Landkreis).

Zum anderen bestünde die Möglichkeit „kurze Strecken für kleines Geld“ (rd. 1 km/Jahr) zu bauen.

Vorteile gegenüber der zuvor erwähnten Version wären neben einer erheblichen geringeren Nettoneuverschuldung von rd. 0,5 Mio. € (40%-iger Anteil Landkreis) die effektivere zeitliche Umsetzung der Maßnahmen (nach Möglichkeit innerhalb eines Jahres, damit weniger bzw. keine Winterbaustellen mehr). Nachteil wäre, dass weniger Maßnahmen in weniger Gemeinden und damit insgesamt eine geringere Umsetzung aus dem Bauprogramm möglich wäre.

 

Die vollständige Präsentation dieses Tagesordnungspunktes ist in der Anlage beigefügt und Bestandteil dieses Protokolls.

 

Vorsitzender Kesebom bringt zum Ausdruck, dass vor einer abschließenden Entscheidung über die möglichen Alternativen zunächst eine Beratung in den Fraktionen von Wichtigkeit wäre.

 

KTA Andermann stellt die Frage, warum aus Sicht der Verwaltung nicht eine Kombination aus beiden vorgestellten Alternativen (Mischung aus kleinen und großen Strecken) möglich bzw. sinnvoller wäre.

 

Kreisrat Schwarz führt hierzu aus, dass man überlegen müsse, ob ein spürbarer Netzzuwachs und damit ein sehr hoher Nutzen gewollt sei. Dann würde man eher zum Ergebnis „lange Strecken – großes Geld“ tendieren. Allerdings wäre in dem Fall gerade bei der Berücksichtigung von langen gemeldeten Strecken (teilweise länger als 7 km) zu berücksichtigen, dass diese dann über mehrere Jahre hinweg gebaut werden müssten und dies dann zu Lasten anderer Maßnahmen führen würde, da das Gesamtvolumen damit bereits verbraucht wäre.

Zudem müsse man auch eine netzunabhängige Betrachtungsweise sehen; im Verbund mit den Radwegen an Bundes- und Landesstraßen stehe das kreisweite Radwegenetz gut dar.

 

KTA Plate ergänzt, dass es keinen Sinn machen würde, bereits heute festzulegen, welche Alternative von Vor- oder Nachteil sei, sondern es vielmehr darum ginge, zu wissen, in welcher Höhe Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stünden.

 

Vorsitzender Kesebom fügt an, dass zudem die Frage nach einer Förderfähigkeit über 2013 hinaus noch nicht geklärt sei und damit der Aspekt einer möglichen künftigen Förderfähigkeit ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden dürfe.

 

Die Nachfrage von KTA Bomhoff, ob das Kriterium „Schulwegsicherung“ beim vorläufigen Ranking berücksichtigt wurde, wird von Kreisrat Schwarz bejaht.

 

BD Wehr bestätigt in diesem Zusammenhang, dass bei der Bildung eines Rankings möglichst viele verschiedene Kriterien Berücksichtigung finden sollten. Gerade unter dem Aspekt, dass von hier eine gerechte Bewertung der Kriterien „Touristik und Freizeit“ aufgrund der seitens der Gemeinden getätigten inhaltlichen Angaben nicht, bzw. nur sehr schwer möglich wird. Aus diesem Grund solle ja noch eine Beteiligung weiterer Fachstellen erfolgen. Zudem dürfe die finanzielle Ausstattung des Landkreises nicht außer Acht gelassen werden.

 

Aus Sicht von KTA Sieling und KTA Meinzen sollte sich ein Ranking nicht nur auf die Maßnahmen 1-10 beschränken, auch die weiteren Maßnahmen sollten – analog dem bisherigen Bauprogramm – zumindest bezogen auf die gemeldeten Bedarfe 11-15, Berücksichtigung finden.

 

Kreisrat Schwarz führt hierzu aus, dass dies mathematisch selbstverständlich möglich, jedoch nicht sinnvoll sei, da im Ranking dann beispielsweise auch Maßnahmen an einer Kreisstraße Berücksichtigung finden würden, welche aufgrund der Gemeindegebietsgrenzen getrennt als Bedarf gemeldet wurden und nach vorläufiger Bewertung nicht als kompletter Streckenabschnitt unter diese ersten 15 Maßnahmen fallen und damit dann nicht berücksichtigt werden könnten.

 

Vorsitzender Kesebom bestätigt hierzu, dass nach dem vorherigen Radwegebedarfsplan insgesamt 15 Maßnahmen gelistet wurden. Zudem dürfe nicht vergessen werden, dass – wie in der Vergangenheit auch vorgekommen - auch noch eine Verschiebung der Reihenfolge der Maßnahmen entstehen könnte, wenn neben dem vorgesehenen Radwegbau eine kurzfristige Fahrbahnsanierung erforderlich wird und die geplante Radwegmaßnahme aus wirtschaftlichen Gründen dann in die Gesamtmaßnahme mit einbezogen würde.

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister merkt hierzu an, dass von den 15 aus dem alten Radwegebedarfsplan priorisierten Maßnahmen lediglich die Maßnahmen 1-5 bisher umgesetzt werden konnten. Damit sei auch aus seiner Sicht eine Festschreibung von lediglich 10 Maßnahmen sinnvoll.

 

KTA Waering fügt hinzu, dass man hieraus erkennen müsse, dass eine Fortschreibung damit „nicht in Stein gemeißelt“ sei.

 

Vorsitzender Kesebom macht deutlich, dass aus seiner Sicht eine Rankingtabelle mit Prioritätenbildung nach dem Muster „Fortschreibung des Radwegekonzeptes an Landesstraßen“ erfolgen solle.

 

Nach kurzer weiterer Diskussion wurde durch Kreisrat Schwarz festgelegt, dass die bisherige Datenerfassung des gemeldeten Bedarfs (Stand: 12.04.2013) und die Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt für eine weitere Beratung in den Fraktionen den Ausschussmitgliedern durch die Verwaltung kurzfristig zur Verfügung gestellt wird.