Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt beschließt geändert.

 

  1. Der Antrag der Kreisverbände von BUND und NABU vom 14.12.2012 auf
    Ausweisung eines Naturschutzgebietes im Lichtenmoor wird zunächst zurückgestellt.
  2. Die Vorbereitung eines Ausweisungsverfahrens für ein Naturschutzgebiet im
    Lichtenmoor soll ab 2014 durch ein externes Planungsbüro erfolgen. Am  Anfang des Prozesses soll dann ein Arbeitskreis gebildet werden, der in einem ergebnisoffenen Dialog zwischen den konkurrierenden Interessen dem Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt eine konsensfähige Grenze für ein zukünftiges Naturschutzgebiet empfehlen soll. Dem Arbeitskreis sollen auch Verbandsvertreter der Landwirtschaft, Vertreter der direkt betroffenen Landwirte sowie Vertreter der Kreisverbände von BUND und NABU angehören. Der Vorschlag zur Abgrenzung der  Gebietskulisse soll erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens  zu der Entwässerung und der vertieften Abtorfung durch den LK erfolgen (nicht der Rechtskraft).

Der Fachdienst Naturschutz konkretisiert den Kostenrahmen und wird die Mittel anteilig für die Haushaltsjahre 2014 – 2016 beantragen. Der grob geschätzte Finanzbedarf von 20.000 – 25.000 € soll im Rahmen von Prioritätensetzungen ausschließlich durch Einsparungen in den jährlichen Ansätzen des Kontos 55410 429101 „Erhaltungs- und Entwicklungsplanung für Natura 2000-Gebiete“ eingeplant werden.

  1. Flächen, die in der zusammenhängenden Gebietskulisse der vereinfachten Flurbereinigung Steimbke und Heemsen liegen, sollen nicht in die Planungen für ein zukünftiges Naturschutzgebiet im Kernbereich des Lichtenmoores einbezogen werden.

 


Beratungsgang:

 

Aus Anlass des Antrages der Kreisverbände des BUND und des NABU, im Raum Lichtenmoor auf ca. 1250 ha ein neues Naturschutzgebiet (NSG) auszuweisen, wurden Gegenstand und Bewertung des Antrages in der letzten ALNU-Sitzung am 30.04.13 vorgestellt .

 

Hierzu wurde von Dipl.-Ing. Gänsslen ein geänderter Beschlussvorschlag als Tischvorlage unterbreitet (s. Anlage 1). Der Vorsitzende KTA Andermann weist die Verwaltung daraufhin, dass die Informationen künftig zeitnaher vorzulegen sind, damit den Fraktionen die Möglichkeit zur Beratung nicht genommen ist.

 

BD Wehr und Dipl.-Ing. Gänsslen haben aus der letzten Sitzung den Klärungsbedarf hinsichtlich einiger offenen Punkte in einen Fragenkatalog ausgearbeitet. Klärungsbedarf bestand zu folgenden Punkten:

  1. Übersicht über die aktuell im Torfabbaugebiet rechtlich gesicherten Folgenutzungen.
  2. Sachstand über den Antrag der Fa. K. Meiners auf vertiefenden Abbau und die Neuordnung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse sowie die sich hieraus ergebenden Änderungen in den Folgenutzungen.
  3. Aktuelle Informationen der Landesregierung zur zukünftigen Ausrichtung des Torfabbaus in Niedersachsen.
  4. Angaben zur Betroffenheit der Landwirtschaft aufgrund der zum 01.10.2013 anstehenden Flächeneinweisungen in der Flurbereinigung Steimbke.
  5. Prüfung und Reduzierung des Kostenrahmens für die Beauftragung eines externen Planungsbüros.

 

Bereits in der Einladung zur Sitzung wurde hierzu schriftlich Stellung genommen. Eine zusammenfassende Bewertung wird wiederholt und der Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Vorgehen unterbreitet (s. Anlage 1).

Die Verwaltung empfiehlt die frühzeitige Etablierung eines Arbeitskreises ab dem 2. Quartal 2014 und die Projektvergabe an ein externes Planungsbüro. Am Anfang der Beratungen soll dann in einem offenen Dialog eine konsensfähige Empfehlung zur Schutzgebietsgrenze erarbeitet werden. Es wird erwartet, dass größere intensiv landwirtschaftlich genutzte Bereiche, zumal, wenn dort aktuell Investitionen zum Wegebau durch die Flurbereinigung erfolgt sind, aus einem geplanten NSG herausfallen könnten. .

Jetzt schon erkennbare massive Konfliktpotenziale könnten so frühzeitig aufgelöst oder zumindest massiv abgeschwächt werden. Die ausstehenden Entscheidungen zum Torfabbau und zur Anpassung des LROP können dann aktuell in den Bearbeitungsprozess eingestellt werden. Dieses ist gängige Verwaltungspraxis und nicht Problem behaftet.

 

Zu Punkt 4 des erarbeiteten Fragenkatalogs gibt KTA Dr. Schmädeke an, dass sich in der nördlichen Spitze des vorgeschlagenen Gebietes auch Grundstücke im Flurbereinigungsverfahren Heemsen befinden, welches noch nicht abgeschlossen sei. Im Zusammenhang mit der Abgrenzung gegenüber der Flurbereinigung Steimbke oder auch Heemsen gingen in der Regel „Verkehrswertverluste“ einher, die in ihrer Höhe schlecht beziffert werden könnten. Da dies vorwiegend getauschte Flächen seien, untergrabe dies zudem den Tausch „in gutem Glaube“.

 

Das beratende Mitglied Göckeritz weist energisch darauf hin, dass der Antrag nicht begründet und daher abzulehnen sei. Als Gründe hierfür gibt er im Wesentlichen an, dass der Nienburger Kreisausschuss 1919 die Besiedelung und Kultivierung des Lichtenmoores beschlossen habe. Weiterhin liefen Abbaugenehmigungen noch bis 2070. Der Nährstoffgehalt der Luft und die Niederschlagsmenge haben sich seit Bildung der Hochmoore vor rd. 4000 Jahren negativ für die Entwicklung eines Hochmoores verändert. Im RROP heiße es in der zeichnerischen Darstellung, dass die Vorsorgegebiete für die Landwirtschaft (nur) aus bodenkundlicher Sicht dargestellt werden, sie sollten nach Möglichkeit nicht für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden. In der Begründung zum RROP wird auf laufende und geplante Flurbereinigungsverfahren verwiesen, in denen die besonderen betrieblichen Belange der Landwirtschaft zu berücksichtigen seien. Öffentliche Verträge, geltende Genehmigungen und Absprachen mit der Kreisverwaltung schrieben die landwirtschaftliche Nutzung für weite Teile der beantragten Flächen fest. Eine Änderung der Folgenutzung sei nicht einseitig zulässig und daher abzulehnen. Die Ausweisung eines NSG in diesem Bereich breche getroffene Absprachen und sei daher abzulehnen.

Der Planfeststellungsantrag zur Wasserführung im Moor sei zwingend Bestandteil der geltenden Genehmigung, mit der Folge, dass eine Änderung der Wasserführung, wie im Antrag des BUND/NABU gefordert, nicht zulässig wäre. Er widerspräche der geltenden Genehmigung bzw. Grunddienstrechten und sei daher abzulehnen. Es existierten darüber hinaus grundbuchlich gesicherte Bodenschatzrechte im Lichtenmoor. Eine Änderung der Nutzung, die den Zugang zu den Bodenschätzen verhindere, sei im Widerspruch zu den geltenden Grunddienstrechten. Eine fachliche Begründung läge somit für den Antrag nicht vor. Der Vorschlag wäre daher abzulehnen. Genauere Begründungen des Vortrages von Herrn Göckeritz ergeben sich aus der Anlage 2 zum Protokoll.

 

Auf diese Ausführungen hin erläutert das beratende Mitglied Gerner, (BUND), warum der Antrag seitens des BUND/NABU gestellt wurde (siehe Anlage 3 zum Protokoll). Gerner betont, dass die Naturschutzverbände dem geltenden RROP gefolgt seien. Er weist die Behauptung des beratenden Mitglieds Göckeritz zurück, im beantragten Gebiet seien vorrangig die Interessen der Landwirtschaft zu berücksichtigen. Durch Festlegung von Vorranggebieten für Natur und Landschaft sei primär Schutz und Entwicklung der Natur angestrebt. Die Landwirtschaft soll hier Naturschutzziele ergänzen, z.B. durch Grünlandbewirtschaftung. Auch der Behauptung von Göckeritz, abgetorfte Moore seien für die Natur verloren und müssten der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden, widersprach Gerner mit dem Hinweis auf sehr erfolgreiche Wiedervernässungsprojekte in vielen Mooren Niedersachsens, auch im Lichtenmoor. Gerner weist auch auf die Bedeutung der Torfböden für den Klimaschutz hin.

Weiterhin schlägt Gerner vor, im Punkt 3 der Beschlussvorlage das Wort „Landwirtschaftliche“ vor Flächen einzufügen. Damit würden die Flächen weiterhin in der NSG-Kulisse verbleiben, die schon heute sehr hohe Bedeutung für den Naturschutz haben, z.B. kleine Moorflächen und ehemalige Torfstiche im Wald am Südrand des Lichtenmoores.

 

KTA Brieber weist darauf hin, dass der Antrag des BUND/NABU vorliegend ist, und es keinen Sinn mache, diesen zeitlich weiter zu verschieben. Die Inhalte der Ausführungen der Vorredner können durch den zu bildenden Arbeitskreis weiter erörtert werden. Er spricht sich dafür aus, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen, beantragt aber die Ergänzung des Punktes 3 der Beschlussvorlage um die Herausnahme der Flächen, die sich im Flurbereinigungsverfahren in Heemsen befinden, zu erweitern.

 

KTA Dr. Schmädeke resümiert, dass viele Daten und Fakten aufzuarbeiten seien. Die hinzugezogenen landwirtschaftlichen Flächen seien auszuschließen. Nach endgültiger Regelung (voraussichtlich nicht vor Mitte 2014) solle der Arbeitskreis auf gesicherten Fakten aufbauen können. Er beantragt, den Antrag des BUND/NABU zunächst bis 2014 zurückzustellen, zunächst alle Fakten zu erarbeiten, um dem Arbeitskreis die Möglichkeit zu geben, „von innen nach außen zu agieren“.

 

Dipl.-Ing. Gänsslen hält es nicht für vertretbar auch einzelne zur Flurbereinigung Heemsen zugezogene Flächen schon im Vorfeld aus einer zu diskutierenden Gebietskulisse eines geplanten NSG herauszulassen. Dieses würde zu einem nicht sachlich beplanbaren Flickenteppich führen.

 

KTA Dr. Schmädeke stimmte auf Anfrage vom beratenden Mitglied Gerner zu, dass bezüglich wertvoller Flächen, z.B. besondere Waldbiotope, die in der Gebietskulisse der Flurbereinigungen liegen, im Arbeitskreis über eine mögliche Aufnahme in ein NSG im Einzelnen beraten werden kann.

 

Auf Antrag von KTA Sanftleben, die Sitzung zu unterbrechen, und so den Fraktionen einen „Schrumpfprozess“ von Wünschen und Interessen am runden Tisch möglich zu machen, unterbricht der Vorsitzende KTA Andermann um 18.17 Uhr die Sitzung.

 

KR Schwarz fasst die Situation zusammen, in dem er den Wunsch nach Annäherung in den Fraktionen spüren könne. Aus der Vielzahl der genannten Vorschläge sei jedoch ein einzelner Konsens auszuarbeiten, so dass auch ein Mandat entstehen könne. Dipl.-Ing. Gänsslen macht den Wunsch der Verwaltung nach einer klaren Regelung deutlich. Eine externe Begleitung durch ein Planungsbüro sei aufgrund des Arbeitsvolumens und der gegenwärtigen Personalsituation unabdingbar.

 

Um 18.37 Uhr öffnet der Vorsitzende KTA Andermann erneut die Sitzung. Die Fraktionen konnten die Zeit der Unterbrechung der Sitzung dazu nutzen, sich auf einen gemeinsamen Konsens zu verständigen, der die Entscheidung über den Planfeststellungsantrag sowie die zusammenhängenden Gebiete der Flurbereinigung Heemsen mit einbezieht. Der Beschlussvorschlag wurde entsprechend abgeändert, sodann einstimmig beschlossen.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen