Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Ausschuss für Kreisstraßen empfiehlt, den veränderten Mittelanmeldungen für das Produkt 55120 Kreisstraßen zuzustimmen.


Beratungsgang:

 

KA Fabisch erläutert, dass die Ansätze im Ergebnishaushalt unverändert geblieben sind. Im Bereich der Investitionen war es erforderlich, drei Ansätze zu erhöhen. Hierbei handelt es sich um folgende Maßnahmen:

 

K 2 Fahrbahnausbau und Radwegbau in der OD Drakenburg

Der Versorgungsträger E.ON hat lt. Rahmenvertrag zwischen dem Landkreis und der E.ON Mehrkosten für die Sicherung von Versorgungsleitungen geltend gemacht. Außerdem mussten für Zaun- und Pflasterarbeiten bei einigen Anliegern die Ansätze erhöht werden. Insgesamt ist eine Erhöhung um 32.000,00 € erforderlich.

 

K 34 Fahrbahnausbau und Radwegbau Wietzen – Buchhorst (2. BA)

Der Ansatz muss im Nachtragshaushalt um 175.000,00 € erhöht werden, weil Mehrkosten durch verspätet vorgelegte Nachträge seitens der Baufirma entstanden sind. Diese Nachträge beinhalten u. a. die Entsorgung PAK-haltigen Materials, Behinderungen durch Versorgungsleitungen und den Bau einer zusätzlichen Muldenrinne für die Entwässerung.

 

K 151 Neubau des Brückenbauwerkes bei Hassel

Dieser Ansatz muss um 250.000,00 € erhöht werden. Auch hier sind Nachträge für die Entsorgung von PAK-haltigem Material entstanden und das Ausschreibungsergebnis hat zu höheren Kosten geführt.

 

Insgesamt ist somit bei den Auszahlungen ein Betrag von 457.000,00 € nachzumelden. In Abhängigkeit von den Auszahlungen erhöhen sich die Einzahlungen entsprechend um 309.200,00 €. Es verbleibt netto eine Mehrbelastung von 147.800,00 € für den Landkreis.

 

KTA Andermann möchte wissen, ob das PAK-haltige Material wieder verwendet werden kann.

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister erklärt, dass bis Anfang der 70er Jahre ein Einbau dieses teerhaltigen Materials erfolgte. Da dieses Material sich weiterhin noch im Straßenkörper befindet, müssen diese Stoffe bei einer grundhaften Sanierung angefasst werden. Ausbau und Entsorgung des Materials sind teuer. Wenn bestimmte Grenzwerte eingehalten werden, kann das Material gebrochen und sofern es sich nicht um Grundwasserschutzgebiete, Kinderspielplätze oder ähnlich geschützte Bereiche handelt, wieder eingebaut werden.

 

Es wird noch viele Jahre dauern, bis das Material aus allen belasteten Strecken ausgebaut sein wird, da man dieses im untergeordneten Straßennetz früher immer verwendet hat.