Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Landkreis Nienburg/Weser beauftragt die NLStBV, eine Verkehrszählung für die gemeldeten Strecken mit einem DTV-Wert von über 1.300 Kfz/24 h in einem Kostenrahmen von rund 10.000,00 € durchzuführen.

 


Beratungsgang:

 

Vorsitzender KTA Kesebom berichtet, dass in der letzten Woche erst die Stellungnahmen einiger Träger öffentlicher Belange eingegangen sind.

 

Kreisrat Schwarz erläutert, dass am 17.06.2013 in der letzten Sitzung des AfK im Dorfgemeinschaftshaus Hassel die Kriterien für die Prioritätenbildung vorgestellt wurden und dass man heute etwas weiter ist.

 

Zunächst wurden die Kriterien für die Fortschreibung des Radwegebedarfsplanes an Landesstraßen zugrunde gelegt. Dann kamen noch die Stellungnahmen verschiedener Fachbehörden und Interessenvertretungen dazu.

 

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat in Ihrer Stellungnahme mit berücksichtigt, bei welchen gemeldeten Abschnitten bereits Maßnahmen im Fahrbahnbereich geplant sind.

 

Diese Stellungnahme wurde mit einem Rangzuschlag von 30 % bis zu 10 % für die ersten fünf Maßnahmen und ab Maßnahme 6 mit 5 %igem Zuschlag bewertet.

 

Der ADFC hat Radwegepaten vor Ort und einen engen Bezug zu Radwegen. Die von dort vorgeschlagenen Maßnahmen wurden von Rang 1 bis 5 mit 10 % und ab Rand 6 mit 5 % bewertet.

 

Die gleiche Bewertung wurde bei der Stellungnahme des Fachbereichs Regionalplanung und der inhaltlich gleich lautenden Stellungnahme der Mittelweser-Touristik zugrunde gelegt.

 

Es gibt jetzt aktuell drei Listen, die in der heutigen Sitzung verteilt wurden. Die erste Liste sagt aus, welche Auswirkung sich aus dem Ranking für die Finanzen des Landkreises ergibt. In der zweiten Liste ist die rechnerisch richtige Rangfolge von 113 % bis 4,5 % für die insgesamt 57 gemeldeten Maßnahmen dargestellt und die dritte Liste beinhaltet einen Umsetzungsvorschlag für ein Fünf-Jahres-Programm mit den jeweiligen Kosten und dem Landkreisanteil.

 

Vor Beginn der Sitzung wurden z. B. die K 29 Einmündung B 214 – Pennigsehl und die K 3 OD Stöckse mit in Augenschein genommen.

 

Der DTV-Wert ist nach gängiger Praxis von der NLStBV größtenteils auf Basis der Zählung von 2000 hochgerechnet worden und ist somit teilweise 13 Jahre alt. Diese Hochrechnung ist evtl. nicht mehr passend, weil z. B. durch den Einsatz von Navigationsgeräten auch Strecken angefahren werden, die sonst niemand kannte.

 

Er schlägt als eine Möglichkeit eine Nacherhebung mit Erfassung des Schwerlastverkehrs vor, damit man aktuelle Daten vorliegen hat, die auch für das Bauprogramm mit herangezogen werden können. Hierfür entstehen Kosten von rd. 10.000,00 €.

 

Eine andere Möglichkeit wäre es, der Hochrechnung zu glauben und die ersten zehn Maßnahmen abzufahren und in Augenschein zu nehmen. Hierfür wird als Termin der 28.10.2013 vorgeschlagen. Das Gesamtvolumen von 4,2 Mio. Euro bedeutet eine Bindung eines großen volkswirtschaftlichen Vermögens.

 

KTA Waering bemerkt, dass die Kommunen Geschwindigkeitsmessgeräte haben, mit denen eine Zählung der Verkehrsteilnehmer möglich ist.

 

Vorsitzender KTA Kesebom weiß, dass hier auch Radfahrer und Fußgänger als Fahrzeuge mit erfasst werden und somit die gemessene Anzahl der Fahrzeuge nicht verwertbar ist.

 

KTA Brüning findet es sehr gut, wenn die Verkehrsdaten noch einmal erhoben werden und ist der Ansicht, dass die Inaugenscheinnahme der vorgeschlagenen Strecken Sinn macht.

 

KTA Kaltofen stellt fest, dass jetzt eine andere Priorisierung vorgenommen wurde, als in den bisherigen Unterlagen. Kreisrat Schwarz antwortet, dass z. B. der ADFC, der gerade im Landkreis Nienburg qualifiziert mitwirkt und auch die Radwegepaten teilweise andere Prioritäten gemeldet haben, als die Gemeinden.

 

Verwaltungsangestellter Witt ergänzt, dass Lückenschluss, Schwerlastverkehr und Schulwegsicherung die Hauptargumente des ADFC waren.

 

Vorsitzender KTA Kesebom möchte eine Beschlussfassung über die Frage einer Verkehrszählung, damit bei entsprechender Zustimmung ein Auftrag hierfür erteilt werden kann.

 

Kreisrat Schwarz erläutert hierzu, dass bei den bisherigen Überlegungen ein Limit gesetzt wurde, dass Strecken mit einem DTV-Wert unter 1.300 Kfz/24 h nicht gezählt werden. Würde man alle Strecken zählen, bedeutet dies eine lange Bearbeitungszeit und hohe Kosten. Man könnte z. B. als Standard alle 10 Jahre eine Zählung durchführen.

 

KTA Brüning weist darauf hin, dass die Strecke K 4 (DTV 1.282) wichtig ist.

 

Vorsitzender KTA Kesebom und Kreisrat Schwarz schlagen vor, die Grenze evtl. bei einem DTV-Wert von 1.000 zu ziehen.

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister erklärt, dass bei DTV über 1.300 schon 19 Zählstellen eingerichtet werden müssen, da manche Strecken mehrere Zählstellen benötigen. In einer Woche kann man mit den verfügbaren Zählplättchen nur fünf Zählstellen bedienen. Bei 19 Zählstellen genötigt man einschließlich der Auswertung rund acht Wochen Zeit. Bei niedrigen DTV-Werten um 500 ergeben sich keine signifikanten Veränderungen. Die K 4 ist hoch belastet und sollte gezählt werden. Wo sich das Verkehrsaufkommen geändert hat, sollten die Strecken mit erfasst werden. Eine Zählung ab 1.300 DTV hält er ansonsten für ausreichend.

 

Vorsitzender KTA Kesebom schlägt vor, sich auf einen DTV-Wert von 1.300 zu verständigen.

 

Kreisrat Schwarz würde einen Vergleich zwischen Zählung und Hochrechnung anstellen und prüfen, ob es einen „Navi-Effekt“ gibt oder ob sich Strecken als „Mautausweichstrecke“ erweisen, dann müsste man einzelne Strecken evtl. nachmessen.

 

Es wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu  fassen:

 

„Der Landkreis Nienburg/Weser beauftragt die NLStBV, eine Verkehrszählung für die gemeldeten Strecken mit einem DTV-Wert von über 1.300 Kfz/24 h in einem Kostenrahmen von rund 10.000,00 € durchzuführen.“

 

 

Anlagen

 

Anlage 1: Liste gemeldeter Bedarf

Anlage 2: Liste Ranking gemeldeter Bedarf

Anlage 3: Liste zeitliche Abwicklung