Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Das Bauprogramm für Kreisstraßenbaumaßnahmen wird ab 2015 fortgeschrieben. In dieses Programm sollen sowohl Fahrbahn- als auch Radwegebaumaßnahmen einfließen.


Beratungsgang:

 

Verwaltungsangestellter Witt erläutert kurz den Sachverhalt für die Fortschreibung des Bauprogramms. Das bisherige Programm enthält neben Fahrbahnmaßnahmen auch Radwegebaumaßnahmen und eigenfinanzierte Maßnahmen ab 2010. Inzwischen sind etliche Maßnahmen bereits umgesetzt worden, einzelne Maßnahmen stehen noch aus. Das derzeitige Programm endet am 31.12.2014.

 

Es wird eine Fortschreibung ab 2015 gewünscht. Dieses wäre auch hilfreich für eine Mittelanmeldung im Rahmen der mittelfristigen Haushaltsplanung.

 

Als Basis sollten die Daten aus PMS und die Radwegestrecken aus dem künftigen Radwegebedarfsplan zugrunde gelegt werden. Für die eigenfinanzierten Maßnahmen sollte eine jährliche Fortschreibung auf der Grundlage von PMS erfolgen.

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister merkt hierzu an, dass bisher überwiegend geförderte Maßnahmen im Programm enthalten sind und jährlich etwa ein bis zwei eigenfinanzierte Maßnahmen gebaut werden. Bei den knapper werdenden Fördermitteln nach EntflechtG sollte man bei geringem DTV-Wert prüfen, ob der Aufwand für eine Bauklassenverbesserung oder eine Verbreiterung, die Fördervoraussetzung sind, sinnvoll ist, oder ob man den 40 %igen Eigenanteil besser für eigenfinanzierte Maßnahmen einsetzt.

 

Der Landkreis Diepholz will eine höhere Anzahl von eigenfinanzierten Maßnahmen in das Bauprogramm bringen und für diese Maßnahmen maximal den sonst anfallenden Eigenanteil von 40 % einsetzen. In 2014 sind dort z. B. nur Maßnahmen enthalten, die nicht gefördert werden. Evtl. sollte man diese Betrachtungsweise auch hier anstellen.

 

Ltd. BD Schindler hält eine Betrachtung, für die nächsten Jahre für sinnvoll, wie es nach 2019 weitergeht, wenn auch die Hochbaumaßnahmen mit in die Förderung nach GVFG einfließen. Hierüber sollte man sich in den nächsten Sitzungen Gedanken machen, denn in dem bisherigen Umfang wird nicht mehr gefördert werden. Hier sollten die Verwaltungen zusammenarbeiten.