Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt – vorbehaltlich der Haushaltsabsicherung - auf Grundlage des Vorschlags des Fachbereich Jugend den Abschluss einer neuen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Nienburg/Weser und den kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden und die Bereitstellung des Zuschusses gemäß der Vereinbarung im Rahmen der jährlichen Haushaltsveranschlagung.

 


Beratungsgang:

 

Herr Barthel berichtet, dass der bedarfsgerechte quantitative Ausbau des Betreuungsangebotes für unter dreijährige Kinder im Landkreis Nienburg / Weser erfolgreich abgeschlossen worden sei. Bislang sei eine Investitionsförderung im Bereich des Ausbaus der Tagesbetreuung in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Kosten erfolgt. Die kreisangehörigen Kommunen haben ermittelt, dass Folgekosten im Bereich der Kinderbetreuung in Höhe von jährlich 15 Millionen Euro zu erwarten seien. Vor diesem Hintergrund sei es angemessen, eine neue Vereinbarung abzuschließen, die eine finanzielle Beteiligung, sowohl an den investiven Maßnahmen als auch an den Betriebskosten, zwischen dem Landkreis und den Kommunen regele.

 

Der Erste Kreisrat Herr Klein betont, dass der Landkreis Nienburg / Weser den Kommunen bei den Kosten  entgegenkommen möchte. Nach Einschätzung des Fachbereichs Finanzen sei eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 1,5 Millionen € pro Jahr nach bisheriger Prognose machbar und angemessen. Aufgrund einer Änderung in der Höhe der Schlüsselzuweisungen des Landes Niedersachsen im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes könne sich allerdings die Hauhaltslage des Landkreises Nienburg / Weser noch ändern, so dass der Betrag in Höhe von 1,5 Millionen    ggf. nochmals zu überprüfen sei.

 

Herr Klein weist daraufhin, dass bislang die Auswirkungen auf den Kreishaushalt noch nicht abgeschätzt werden können, da die Musterberechnungen für die Schlüsselzuweisungen noch nicht bekannt seien. Nach ersten Informationen könne es  zu einer Umverteilung von etwa 65 Millionen € zugunsten der Städte und Gemeinden und zulasten der Landkreise kommen.

 

Eine Änderung des Beschlussvorschlags sei jedoch nicht notwendig, da der Beschluss vorbehaltlich der Haushaltsabsicherung getroffen werde und abzuwarten sei, wie die Entscheidung im Ausschuss für Finanzen und Personal bzgl. des Haushalts 2014 ausfalle.

 

KTA Leseberg fragt nach, ob der Betrag in Höhe von 1,5 Millionen € den Vorstellungen der Hauptverwaltungsbeamten der Kommunen entspräche.

 

Herr Klein führt aus, dass die Kommunen jährliche Folgekosten für den Betreuungsausbau in Höhe von 15 Millionen nach bestem Wissen und Gewissen ermittelt haben und eine Annäherung auf 1,5 Millionen € auf Grundlage der Haushaltsplanung erfolgt sei.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit   Enthaltungen

Mit Stimmenmehrheit:       Ja-Stimmen        Nein-Stimmen        Enthaltungen