Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

KAR Rohwerder teilt mit, dass die Schadenshöhe für den Wasserschaden an der Realschule Hoya noch unklar sei. Man befinde sich in Kontakt mit der Versicherung hinsichtlich der Übernahme des Schadens. Es sei jedoch nicht davon auszugehen, dass der Schaden in voller Höhe übernommen werde, da der Regeneintritt durch das Dach nicht von der Elementarschadensversicherung abgedeckt sei.

 

KTA Westermann erkundigt sich, ob der Wassereintritt durch ein undichtes Dach zu erklären sei. KAR Rohwerder macht deutlich, dass die Eintrittsursache nicht genau geklärt werden könne. Maßgeblich hänge der Wassereintritt jedoch mit der großen Niederschlagsmenge zusammen, die innerhalb kurzer Zeit auf das Dach eingewirkt habe. KTA Waering betont, dass er davon ausgehe, dass der Schaden bestmöglich reguliert werde.

 

Anmerkung:

Das Wasser ist über das Dach eingetreten, da es sich aufgrund der hohen Niederschlagsmenge hier angesammelt hat und über die Lüftungskanäle hineingelaufen ist. Eine entsprechende Vorrichtung zum Schutz der Lüftungskanäle wird deshalb kurzfristig angebracht.