Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Der Kreistag nimmt von dem Sitzübergang auf den Abgeordneten Herrn Heinrich Gerling Kenntnis.


Beratungsgang:

 

Landrat Kohlmeier verweist auf die vorab zur Verfügung gestellten Auszüge aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, verliest die Verpflichtungserklärung und verpflichtet Herrn Kreistagsabgeordneten Gerling durch Handschlag.