Der Kreistag nimmt von dem Sitzübergang auf den Abgeordneten Herrn Heinrich Gerling Kenntnis.
Beratungsgang:
Landrat Kohlmeier verweist auf die vorab zur Verfügung gestellten Auszüge aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, verliest die Verpflichtungserklärung und verpflichtet Herrn Kreistagsabgeordneten Gerling durch Handschlag.