Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

eschlussempfehlung (einstimmig):

 

Die neu zu errichtende “Hauptschule Hoya” wird vom 01.08.2007 an als Ganztagsschule geführt.

 

Die Waldschule HRS Loccum, Waldschule HS Steyerberg, HRS Steimbke und die Schule am Winterbach, Förderschule-L, Pennigsehl, werden vom 01.08.2006 an als Ganztagsschule geführt.

 

Die Anträge auf Genehmigung dieser Organisationsform nach § 23 NSchG sind bis 31.01.2005 beim Land zu stellen und zum Investitionsprogramm “Zukunft, Bildung und Betreuung 2003-2007” anzumelden.

 

Die Anträge an das Land Niedersachsen und zum Bundesprogramm werden für die HRS Loccum, HS Steyerberg, HRS Steimbke und die Schule am Winterbach, Förderschule für Lernhilfe, auch gestellt, wenn sie den Ganztagsbetrieb als Kooperationsmodell ohne zusätzliche Mitarbeiter/innen des Landes durchführen wollen und Erklärungen darüber abgeben, Personalanforderungen aus Anlass des Ganztagsbetriebes an den Schulträger nicht zu stellen.

 

Für die baufachlichen Planungen werden im Nachtragshaushalt 2004
85.000 € veranschlagt. Zur Ausführung der Planungsarbeiten werden Architekturbüros beauftragt.

 


KOAR Riepe  erläutert die Beschlussvorlage. Er ergänzt, dass der Erlass zur Änderung des Erlasses “Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule” mittlerweile veröffentlicht ist.

 

Das Land Niedersachsen wird sich bei seiner Entscheidung bezüglich der Genehmigung von Ganztagsschulen unter anderem auch von monetären Faktoren leiten lassen. Geplante Ganztagsschulen, die zusätzliches Personal erfordern, werden unter Umständen schlechtere Chancen haben die landesrechtliche Ganztagsschulgenehmigung zu erhalten, während Anträge auf Führung der Schule im Rahmen des sogenanntes Kooperationsmodelles ohne zusätzliches Landespersonal eher positiv beschieden werden könnten. Grundsätzlich soll es den interessierten Schulen freigestellt bleiben, sich für eine dieser Varianten zu entscheiden. Sofern sich eine Schule allerdings für das Kooperationsmodell entscheiden wird, muss sichergestellt sein, dass ein nachträglich auftretender Personalbedarf aus Anlass des Ganztagsbetriebes nicht beim Landkreis Nienburg/Weser geltend gemacht wird.

 

KOAR Riepe weist in diesem Zusammenhang auf eine Änderung der Beschlussempfehlung hin.

 

KTA Kurowski fragt, wie lange die Verpflichtung besteht, eine als Ganztagsschule eingerichtete und mit Bundesmitteln geförderte Ganztagsschule als solche zu führen.

 

KOAR Riepe  antwortet, dass die Verpflichtung im Grunde dauerhaft besteht.

 

KTA Brunschön  stellt fest, dass ein Bedarf für die Errichtung von Ganztagsschulen im Landkreis Nienburg/Weser vorhanden ist. Er legt den interessierten Schulen außerdem nahe, sich nicht auf das Kooperationsmodell einzulassen, da auch das Land Niedersachsen einen personellen Beitrag zu leisten habe.

 

RSD Nitschke vertritt eine andere Auffassung. Sie rät dazu, den Antrag an das Land Niedersachsen auf Errichtung einer Ganztagsschule zunächst ohne die Anmeldung von zusätzlichem Personal als Kooperationsmodell zu stellen und ggf. nachzubessern, wenn die hierdurch gewonnene Praxiserfahrung zeigt, dass zusätzliches Personal erforderlich wird.

 

KTA Kassube hinterfragt die Beurteilungskriterien des Landes bei der Entscheidung über die gestellten Anträge und die Anzahl der durch den Landkreis Nienburg/Weser einzureichenden Anträge.

 

KOAR Riepe und Vors. KTA Koch erklären gemeinsam, dass die Chancen für die Errichtung von möglichst vielen Ganztagsschulen im Kreisgebiet wesentlich größer sind, wenn die Anzahl der gestellten Anträge möglichst hoch gehalten wird. Bei einer Vorauswahl durch den Landkreis Nienburg/Weser würden eventuell Entscheidungskriterien zugrunde gelegt werden, die beim Land Niedersachsen nur eine untergeordnete Entscheidungspriorität darstellen.